Dialer-Mann Mario Dolzer hat es stolz auf seiner Webseite berichtet. Gulli bestätigt die Meldung nun unter Hinweis auf einen Beschluss des LG Kassel, der Gulli vorliegt. Demnach scheint es also wahr zu sein, dass Fastix wegen seiner kritischen Veröffentlichungen in seinem Blog rotglut.org ins Gefängnis gesperrt wurde.
Beim Landgericht Berlin wurde mir anlässlich einer vorherigen Veröffentlichung eines anderen Abmahnschreibens als anonyme pdf-Datei erklärt, dass die Veröffentlichung von Abmahnschreiben das Persönlichkeitsrecht des abmahnenden Anwaltes auf freie berufliche Entfaltung verletze und ich demnach, wenn ich über eine Abmahnung berichte, diese in meinen eigenen Worten beschreiben möge.
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.
Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Unter dem Titel “FCR: Insolvenz-Anträge gestellt” berichtete Martina Wewetzer letzte Woche in der HNA, dass eine Firmengruppe namens Fair Car Retailer (FCR) aus dem Raum Kassel in die Insolvenz gegangen ist. Mehr als 100 Mitarbeiter scheinen von der Pleite betroffen zu sein. Oh, mit Kassel hatte ich doch dank eines unerwünschten Telefonanrufes auch schon mal was zu tun.
Gestern habe ich darüber berichtet, dass die Urteilsverkündigung zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten überraschend verschoben wurde. Die Gründe habe ich gestern am Telefon jedoch nicht erfahren.
Da habe ich gedacht, ich könnte das neue Jahr ohne Abmahnungen überstehen, aber nichts da, Pustekuchen. Gerade eben habe ich per Fax etwas erhalten, was so aussieht wie eine Abmahnung. Es scheint dabei um den Artikel Drama im Landgericht Berlin zu gehen.
Über die Frage, wer in der Nachfolge von Edmund Stoiber zur Wahl des Parteivorsitzenden der CSU antreten wird, ist derzeit viel Widersprüchliches zu lesen. Als Favoriten für den Parteivorsitz gelten dabei meist der als eher sozial eingestellt geltende Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer oder der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber aus der Stoiber-Seilschaft. Die beliebte Fürther Landrätin Gabriele Pauli hat mal wieder, wir erinnern uns daran, dass ihr Ende Dezember auch niemand zugetraut hat, Edmund Stoiber aus dem Amt zu entfernen, keiner auf der Rechnung.
Gerade habe ich mit dem Amtsgericht Hamburg telefoniert, um zu erfahren, wie das gestern verkündete Urteil des AG Hamburg im Fall Sigmar Gabriel gegen mich lautet. Dabei gab es eine Überraschung: die Urteilsverkündung wurde ausgesetzt und auf den 27.02.2007 um 12:00h verschoben. Ob Genosse Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 756,09 Euro für seine Abmahnung in der Nuttenposse zugesprochen bekommt, wo er mir doch stattdessen auch einfach eine E-Mail hätte schreiben können, bleibt also vorerst offen.
Offener Brief an die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei

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