Inzwischen liegt das Fehlurteil im Prozeß der internationalen Bild- und Medienagentur Bullspress verteten durch die Kanzlei Pötzl & Kirberg gegen den minderjährigen Mario vertreten durch die Kanzlei Dr. Bahr vor, über das in Mein Parteibuch bereits vorab berichtet wurde. Den Sachstand im Prozeß bis kurz vor dem Urteil faßt das Beschwerdezentrum recht gut zusammen.
In diesem Urteil des Amtsrichters Dr. Steinmetz vom Amtsgericht Hamburg wird der 17-Jährige Webmaster Mario dazu verurteilt, für die Übernahme von neun Ablichtungen des Klatschspaltenpromis Katie André fotografiert von Jeany Savage aus der Freewallpaperbase bzw von sexydesktop.co.uk auf seine wenig frequentierte Webseite www.to-you.de 3.363,65 Euro Lizenz- und Abmahngebühren zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten zu zahlen.
Bemerkenswert finde ich, dass das Erotik-Modell Katie André zwar so berühmt ist, dass die Bilder deswegen besonders teuer sein sollen, aber nicht so berühmt ist, dass Kläger oder Gericht den Namen der Dame kennen würden.
Zunächst findet am 18. April aber erst mal die Verhandlung der Klage des Fotografen Bernhard Kühmstedt vertreten durch die Kanzlei Pötzl & Kirberg gegen Mario statt, der von Mario ebenfalls sehr viel Geld für die Übernahme einiger Bilder auf die Homepage von Mario verlangt. Auch die Klage des Münchner Fotografen gegen den minderjährigen bayrischen Webmaster Mario wurde beim Amtsgericht Hamburg eingereicht und aufgrund des absurden fliegenden Gerichtsstandes angenommen. Wie man hört, muß sich der “berühmte Fotograf” am 18. April wenigstens mal persönlich nach Hamburg bemühen.
Eine Diskussion des Skandals findet inzwischen, nachdem ich Hundeblick und Günter Frhr v. Gravenreuth in die Kekse geschickt habe, im Blog der Rechtsanwälte von Sewoma statt.
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Die Diskussion bei Sewoma ist in der Tat aufschlussreich. Ihre Meinung zu dem angeblichen “Fehlurteil” scheint Ihr Anwalt ja nicht zu teilen.
Aus dem im Sewoma Blog geschriebenen läßt ishc nun wahrlich nicht erkennen, dass Dennis Sevriens oder Sebastian Wolff-Marting die Verurteilung und erst recht die Höhe da Verurteilung des Jugendlichen für gerechtfertigt und für richtig halten. Ganz im Gegenteil: “Die Höhe der Lizenzgebühren erscheint doch mehr als fraglich.” ist eine sehr deutliche Aussage.
Für eine mögliche Verurteilung von zwei Euro pro Bild und Monat entsprechend den Tarifen der VG, da würde ich sagen, das ist ungerecht, aber da könnte ich noch ein gewisses Verständnis aufbringen. Entsprechend der Forderung von 300 Euro pro Bild wären dann auch die Gerichtskosten anteilig aufzuschlüsseln: 0,7% für Mario und 99,3% für die Kläger.
Das würde heißen, Mario müßte insgesamt inklusive Gerichtskosten ca. 50 Euro zahlen. In Anbetracht der nicht vorhandenen Fahrlässigkeit hielte ich das für falsch. Und ich bezweifle auch, dass da jemand anders zwei Euro für ausgeben würde. Aber insgesamt wären wir da, was die grundsätzliche Höhe der Lizenzforderungen gegen schlecht besuchte Schülerseiten angeht, wieder auf dem Teppich.
[…] Mein Parteibuch berichtete über das krasse Fehlurteil ausführlich, und beim Beschwerdezentrum gibt es einen Artikel über den Fall, der noch aus der Zeit von vor dem Urteil stammt. Da ein solcher Lizenzirrtum wirklich jedem passieren kann und die Ungerechtigkeit betreffend der Höhe der gerichtlich festgelegten Entgelte sofort ins Auge springt, habe ich mich vor einer Woche entschlossen, einen Spendenaufruf zu unterstützen, der Mario hoffentlich seine Berufung finanziert. Um dafür etwas mehr Aufmerksamkeit einzufangen, habe ich nun bis auf weiteres nebem dem Paypal Button zum Spenden in der linken Leiste den Seitenkopf von mein Parteibuch mit einem Banner zum Spendenaufruf versehen. […]
[…] Der 17-jährige Mario aus Bayern war wegen des Kopierens einiger als frei gekennzeichneter Bildchen auf seine Webseite von einer Bulls Pressedienst GmbH aus Frankfurt am Amtsgericht Hamburg auf Zahlung von Abmahnkosten und Lizenzgebühren verklagt und mit einem absurden Urteil zur Zahlung von 3.363,65 Euro verurteilt worden. Morgen um 11:30h ist die Berufungsverhandlung. Vielleicht findet jemand Zeit, da hinzugehen? […]
[…] Amtsrichter Dr. St., der in den Prozessen gegen Mario bereits durch bemerkenswerte Urteile und eine noch bemerkenswertere Äußerung zum Absägen von Ästen für Aufsehen gesorgt hat, hat für den 05.12.2006 um 13:35 Uhr im Sitzungssaal A042 eine Güteverhandlung angesetzt und mir aufgegeben, bis zum 22.11.2006 auf das Klagevorbringen zu erwidern. […]
[…] Grösster Aufreger: Die skandalösen Urteile gegen Mario von to-you.de. […]