Dieser Beitrag wurde wegen der in Deutschland nicht vorhandenen Äußerungsfreiheit gelöscht. Wenn Sie Informationen zu dem Thema interessieren, könnten Sie versuchen, nach dem Thema zu suchen:
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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Hallo Marcel,
Denk mal langfristig über folgende Strategie nach: Man versucht den Schwerpunkt beim Bloggen auf Pressefreiheit zu legen (Mitteilung fremder Meinung) und nicht so sehr auf Meinungsfreiheit (Mitteilung eigener Meinung). Auf Dauer ist es ziemlich anstrengend, sich ohne eigene Rechtsabteilung gegen Kapitalgesellschaften durchzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob man im Recht ist. Darüberhinaus wirst du aufgrund des 1935 in seiner ursprünglichen Fassung erlassenen Rechtsberatungsgesetzes keinerlei unentgeltliche rechtsberatende Hilfe erlangen können. Auf Dauer doch sicherlich ein ziemlich anstrengender Weg, oder? Also mein gut gemeinter Ratschlag: Verzichte langfristig einfach darauf, Deine eigene Meinung zu veröffentlichen. Verlinke stattdessen besser auf fremde Strafanzeigen. Damit kann man auch eine Menge Ärger verursachen und erreicht im Ergebnis mehr.
@KS
So einfach ist das für juristische Angreifer gar nicht, einen entschlossenen Blogger zum Schweigen zu bringen, denn ein Nebeneffekt der rechtlichen Verfolgung ist eine gesteigerte Aufmerksamkeit für das Thema.
Auf Geld brauchen Angreifer bei mir ohnehin nicht zu hoffen. Kennst Du den Fall McDonalds UK gegen Steel and Morris?
Meine Seite steht übrigens unter Copyleft, kann also jederzeit von jedermann erneut ins Netz gestellt werden und ich kann dagegen nicht mal was machen. Wenn es mir also verboten werden würde, meine Webseite zu betreiben, könnte ich nichts dagegen unternehmen, wenn sie jemand anders - möglicherweise in einem anderen Land - wieder ins Netz stellen täte.
[…] Heute morgen gab es mal wieder Fanpost für Mein Parteibuch. Der Liebesbrief kam diesmal vom Presse- und Medienverlag, über dessen Telefonanrufe hier und bei anderen ich vor einer Woche den Beitrag “Anrufe der Presse- und Medienverlag GmbH zu Berichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH” geschrieben habe. Weil Presse- und Medienverlag Namensbestandteil der DPM-Presse- und Medienverlag GmbH ist, gibt es in den Resultaten einer “Google-Anfrage zu Presse- und Medienverlag” auch die Resultate zu den eher unerfreulichen Nachrichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH von Ron B. Täubert, die im Zig-Millionen Euro schweren Geschäft der Abzocke mit Online-Adressengräbern tätig ist. Wer wie Mein Parteibuch über Abzocke mit Online-Adressengräbern wie die Branchenklick GmbH berichtet, muß üblicherweise damit rechnen, zur Einschüchterung mit Klagen, Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen überzogen zu werden, die bis zur Zwangsabschaltung der Website führen können. […]
Hallo Marcel,
ich denke es könnte ausreichen, schon im Titel klarzustellen …..
Böse Firma .GmbH aus Wiesbaden (nicht zu verwechseln mit der “Gute Firma GmbH” aus Stuttgart)
So könnte Google es indizieren und der Gute Firma GmbH- Name ist rein gewaschen.
@oldman
Ja, wenn es denn so einfach wäre. Denn der Firmenname wurde ja gar nicht bei Google in den Titeln angezeigt. Und in den Search Excerpts steht Wiesbaden auch im ersten Artikel sehr deutlich drin.
Und im zweiten Artikel geht ja gerade um das Verwirrspiel mit der Ähnlichkeit der Namen. Durch den Brief habe ich nun von einem weiteren Firmennamen aus Stuttgart erfahren, der noch ähnlicher ist.
[…] Die zwei populärsten Beiträge heute gibt es nun auch als Zip: Fanpost: deshalb bitten … Bericht … unverzüglich … zu entfernen (brief_vom_presse-und_medien_verlag.zip) und Anrufe der Xxxxxx- xxx Xxxxxxxxxxxx XxxX zu Berichten über die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH (anruf_vom_presse-und_medien_verlag.zip). [Trackback URI] [Permalink] […]