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20. Januar 2007

Prozessberichte zur Verhandlung Supernature vs LRS GmbH in Hamburg

von @ 2:51. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Forenhaftung, Mediendienstestaatsvertrag, Buskeismus, Negative Feststellungsklage, Rechtsbeugung

Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.

Die derzeit verfügbaren Berichte von der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Andreas Buske von Supernature, von Fixmbr und bei Gulli erwecken den Anschein, als ob Martin Geuß zwar in den meisten Punkten Recht bekommen wird, im entscheidenden Punkt der Forenhaftung allgemein das Landgericht Hamburg jedoch inzwischen zu der Linie übergegangen ist, die Haftungsprivilegierung nach §11 TDG und §9 MDStV vollständig zu ignorieren und trotz der anderslautenden gesetzlichen Vorschrift die Haftung von Forenbetreibern für alle Beiträge, egal ob sie Kenntnis davon hatten oder nicht, zu bejahen.

Das Urteil wird zwar erst am 2. März verkündet, aber sollte das so ausfallen, wie sich das den Prozessberichten zufolge andeutet, dann frage ich mich, warum ich mich politisch engagieren soll, wenn Richtern ohnehin völlig gleichgültig ist, welche Gesetze wir politisch erkämpft haben. Ich denke, wir sollten in diesem Falle die Zielrichtung des politischen Engagements dahingehend ändern, dass wir uns nicht mehr in erster Linie dafür einsetzen, dass bessere Gesetze gemacht werden, sondern uns zukünftig vor allem dafür einsetzen, dass Richter Recht entsprechend der bestehenden Gesetze sprechen und den politischen Einfluss dazu nutzen, um Rechtsbeugung von den Staatsanwaltschaften nicht nur in Ausnahmefällen, sondern konsequent verfolgen zu lassen.

Sollte sich die angedeutete Rechtsprechung der Pressekammer des LG Hamburg aufgrund des fliegenden Gercihtsstandes in ganz Deutschland durchsetzen, dann sieht es so aus, als bekämen wir aufgrund der nicht erfüllbaren Anforderungen an Forenbetreiber, Blogger und Wiki-Betreiber im von Martin Geuß initiierten Forum Forenabmahnungen.de demnächst viel Arbeit.

Sobald die Angekündigten Prozessberichte von Martins Anwalt Dr. Martin Bahr und Buskeismus-Forscher Rolf Schälike online sind, werde ich hier auch darauf hinweisen.

Nachtrag 21.01.2007 15:00h: Nun sind auch der Prozessbericht von Buskeismus-Forscher Rolf Schälike, vom Netzgärtner-Kurt sowie der Bericht von Dr. Bahr online. Ein interessanter Kommentar zu der Verhandlung findet sich auch im Lawblog von Udo Vetter.

Nachtrag 21.01.2007 15:20h: Wo ich auf Buskeismus von einem Unternehmensberater lese, der für die LRS GmbH vor Gericht erschienen ist, denke ich mir, dass möglicherweise auch die Parteibuch-Artikel “Mitglied werden im Polo-Club Baden-Baden?” sowie “Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung” nochmal interessant zu lesen sind.

18 Kommentare zum Beitrag “Prozessberichte zur Verhandlung Supernature vs LRS GmbH in Hamburg”

  1. Ich bins sprach

    Da hört es doch wirklich auf! Könnte man fast meinen, die Richter haben auf der Baumschule studiert!

  2. Peter sprach

    Ich als Betreiber werde heute mal eine Investition in die Zukunft starten.
    Ich kaufe mir heute so ein Multigerät. (Drucker, Scanner, Kopierer und ein Fax)
    Das wird ja so langsam lästig mit dem ganzen Papierkram……….;-)

  3. Franz-Josef Hanke sprach

    der Arbeitskreis “Justizreform” der Humanistischen Union Marburg diskutiert über folgende Problempunkte:
    Wie kann verhindert werden, dass Richter und Staatsanwälte sich nicht an Recht und Gesetz halten?
    Wie kann eine Ahndung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung und Verfolgung Unschuldiger wirksam durchgesetzt werden?
    Was kann man gegen Korruption und Seilschaften-Bildung in der Justiz unternehmen?
    Derzeit arbeitet eine internationale Arbeitsgruppe an Struktur-Vorschlägen für ein Qualitäts-Management in der Justiz. Das müsste genau diese Fragen durch praktische Struktur-Vorschläge beantworten.
    In der Diskussion stehen dabei derzeit die Richtr-Wahl, eine “Richter-Rotation2, die Überlegung einer ganz eigenen und von der übrigen Justiz vollkommen getrennte Instanz zur Bearbeitung von Beschwerden und Strafanzeigen gegen Angehörige von Justiz und Polizei sowie eine Berichts- und Offenlegungs-Pflicht der Gerichte für Urteile mit Namensnennung der jeweiligen Richter
    All das ist noch nicht ganz ausgegoren. Wir sehen aber immer dringlicheren Handlungsbedarf.
    Wichtig ist allerdings auch ein wirksamer Schutz vor verfassungswidrigen Gesetzen. Wahrscheinlich müsste man all diese Themen auch einmal im Vorfeld von wahlen sehr ausführlich thematisieren.
    Leider merken die meisten Zeitgenossen erst dann, dass im Staate Dänemark etwas faul ist, wenn der Gestank bis an die eigene Nase vorgedrungen ist. Mitunter ist es dann aber schon zu spät.
    In diesem Sinne hoffe ich auf reges Engagement.
    fjh
    .

  4. A. John sprach

    Das eigentliche Problem ist die absolute Narrenfreiheit der Richter.
    Es gibt keine funktionierende(!) Dienstaufsicht und in der Folge auch keine Sanktionen.
    Die persönliche Eignung eines Richters scheint selbst bei noch so zwielichtigen Charakteren kein Kriterium für die Berufsausübung zu sein.
    Dann kommt es eben zu Fällen, in denen Gerichte sogar fallbezogene Urteile des BVerfG boykottieren (OLG Naumburg) oder ihre Urteile auf totalitäres Gedankengut stützen (Pressekammer Hamburg).

    Gruß A. John

  5. Rolf Schälike sprach

    Prozessbeobachtung ist ganz wichtig.
    Neben der Pressekammer Hamburg wäre es genaus so notwendig, die Pressekammer Berlin mit dem Vorsitzenden Richter Mack ständig zu beobachten.
    Scheint gegenwärtig fast wichtiger zu sein, als die Beobachtung der Pressekammer Hamburg.

    Könnte man nicht eine Art Geschäftsstelle mit einer Sekretärin einrichten und einen Ausnahme-Antwalt als Berater gewinnen?

    Deren Arbeit könnte öffentlich sein.

    Für die Prozessbeobachtung in Berlin dürften doch zwei Personen zu gewinnen sein.

    Die monatlichen Kosten bräuchten fünftausen Euro nicht überschreiten.

    Was spricht dagegen?

  6. BV sprach

    Es gibt durchaus eine funktionierende Dienstaufsicht für Richter. Die beschäftigt sich allerdings nicht mit Fällen, in denen Betroffene finden, das der Richter falsch entschieden hat. Denn Richter sind - zu unser aller großes Glück - sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

    Es ist übrigens bemerkenswert, dass rechtliche Laien glauben ohne Sach- und Aktenkenntnis bessere und richtere Entscheidungen treffen zu können als Richter. Und jetzt wird schon von Rechtsbeugung gesprochen, wenn das Urteil noch gar nicht gefällt ist.

  7. Meudalherr sprach

    Wenn das meiner Meinung nach vorhandene Haftungsprivileg von den Gerichten nicht angewendet wird, dann sollte man als vorläufige Schutzmaßnahme als Weblog-Betreiber folgende zwei Strategien überlegen:

    - Anonymes Weblog ohne Impressum betreiben mit der Kombination Tor - hushmail.com - wordpress.com.

    Der Verstoß gegen die Impressumspflicht wäre ein Verstoß gegen einfaches Recht, aber Menschenrechte und Grundrechte haben Vorrang. Es wäre so eine Art Rechtfertigungsgrund des kleinen Mannes. Ich bin davon überzeugt, dass wir notfalls nachträglich - nach der möglichen Politikwende in Berlin - feststellen müssen, dass die gegenwärtige äußerungsrechtliche Lage in Deutschland nicht mit dem Menschenrecht auf Redefreiheit konform ist. Insofern haben wir einen Rechtfertigungsgrund. Dieser Rechtfertigungsgrund mag von deutschen Gerichten nicht anerkannt werden, aber höherrangiges Recht verdrängt halt einfaches Recht. Die Rechtsprechung hat es übertrieben, der Gesetzgeber bleibt untätig, also werden wir eben auch ohne staatliche Unterstützung höherrangiges Recht durchsetzen müssen.

    - Das Impressum des Weblogs auf eine Gesellschaft nach britischem Recht im vereinigten Königreich übertragen. Hat jemand hierzu genaue Informationen, wie so etwas billig zu realisieren wäre? Ich wäre bereit, 100 bis 200 € dafür zu investieren, um selbst eine eigene Gesellschaft in Großbritannien zu haben, aber viel mehr Geld würde ich nicht ausgeben wollen, nur wegen eines Impressums.

    Fazit: Vorübergehend entweder anonym bloggen oder ausländisches Impressum!

  8. A. John sprach

    @6: Es gibt durchaus eine funktionierende Dienstaufsicht für Richter. Die beschäftigt sich allerdings nicht mit Fällen, in denen Betroffene finden, das der Richter falsch entschieden hat.
    OK. In Bezug auf Strafvereitelung, Begünstigung, Verschleppung usw. mag das zutreffen.

    Denn Richter sind - zu unser aller großes Glück - sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
    Das Mantra, wie es Studenten im Repetitorium eingebleut wird.
    Formal richtig, hat mit der Realität allerdings nichts zu tun.
    Man muß schon ideologisch schwer verblendet sein, um das wirklich zu glauben.

    Mal lesen:
    http://www.vaeternotruf.de/oberlandesgericht-naumburg.htm

    Es ist übrigens bemerkenswert, dass rechtliche Laien glauben ohne Sach- und Aktenkenntnis bessere und richtere Entscheidungen treffen zu können als Richter.
    Es gibt Fälle, da genügt die Intelligenz eines durchschnittlich gebildeten und halbwegs sozialisierten Menschen.

    Und jetzt wird schon von Rechtsbeugung gesprochen, wenn das Urteil noch gar nicht gefällt ist.
    Urteile der Pressekammer Hamburg sind so vorhersehbar, wie das Amen in der Kirche.

  9. Rolf Schälike sprach

    Meine Notizen sind im Internet.

    Ob die Klage nicht eine Bärendienst war? Martin Geuß und Anwalt Dr. Martin Bahr sehen das nicht so.
    Mein Gefühl, dass die Klage ein Bärendiesnt war, kann ich schwer unterdrücken.

  10. Chris sprach

    Oh man Rolf. Ist das nicht richtig peinlich, jetzt auf einmal, wie auf lawblog.de zu sehen ist, gemeinsam mit GvG & Co. zu marschieren? Zeigst Du da auf einmal Dein wahres Gesicht? Ich sag Dir ganz ehrlich was: Die Argumentation, selbst schuld, weil in HH geklagt - nebenbei, das wurde bewusst so gemacht - hat was von der Argumentation des vergewaltigten Mädels, welches auch selbst schuld ist, weil sie ja einen zu kurzen Rock anhatte. Meine Meinung ist das ekelhaft.

    Und nochwas: Bei dem Prozess hat mir mein Nachbar gesagt, ich weiß nicht mehr, wer es war, Du hättest mit Deiner Seite, allgemein “Probleme mit der Glaubwürdigkeit”. Das habe ich so nie gesehen. Wenn ich heute aber jedoch Deine “Notizen” lese, meinen Bericht und den von Supernature, dann komme ich doch ins Grübeln. Respekt vor der Arbeit bei buskeismus.de, aber viel hinter steckt da wohl doch nicht.

    Achja, und bitte nicht weiter fabulieren, von wegen Klagerücknahme und so. Supernature wird es mit seinem Anwalt richten, ob positiv oder negativ, das wird die Zukunft zeigen - nur jetzt hier angekrochen kommen, von wegen selbst schuld, musste ja so kommen, zeugt meiner Meinung von einem ganz schlechten Charakter, ähnlich denen, die gerade laut am Lachen sind, wie z. B. in den Comments vom lawblog.de.

    Ich dachte eigentlich immer, bei dieser Sache kann es von den Bloggern, den Forenbeitreibern, den Forenusern nur *eine* gemeinsame Position geben, ja sogar GvG hätte ich da - er nutzt diese Medien auch gerne - auf “unserer” Seite gesehen. Da habe ich mich wohl getäuscht. Das eigene Ego, dieses “selbst schuld”, vielleicht auch nur das Diskutieren um des Diskutieren willen, das schwächt naütlich unsere Position auch erheblich und zeigt, dass viele gar nicht wirklich an der Sache interessiert sind, sondern schlicht und einfach eigene Ziele verfolgen. Erschreckend.

  11. Marcel Bartels sprach

    Vielleicht sollte ich hier mal meine Meinung etwas deutlicher machen: ich finde die Klage von Supernature sehr begrüßenswert. Zum einen entsteht durch solche Klagen ein Risiko für Abmahner, die es einfach mal möglichst dreist probieren wollen, zum anderen brauchen wir möglichst viele Urteile, um auf die bestehende Lage vor Gericht besser aufmerksam machen zu können. Wenn wir nun beispielsweise lernen sollten, dass §11 TDG von einzelnen Gerichten schlicht ignoriert wird, dann kann man diesbezüglich auch politisch Druck machen.

    Dass ich mit der Klage sicher nicht Dr. Bahr beauftragt hätte, steht auf einem anderen Blatt. Diese Entscheidung obliegt jedoch nicht mir, sondern Supernature, denn er ist der Betroffene und sollte den Anwalt seines Vertrauens wählen.

  12. Chris sprach

    Deine Meinung dazu ist mir voll und ganz klar gewesen. ;-)

    Nur im Moment habe ich so das Gefühl, dass invielen Diskussionen die Meinung Richtung “Selbst schuld” kippt…

    Und *das* kann es nicht sein…

  13. A. John sprach

    @ 11: Vielleicht sollte ich hier mal meine Meinung etwas deutlicher machen: ich finde die Klage von Supernature sehr begrüßenswert.
    Richtige Klage, aber falsches Gericht.
    Das hätte sowohl dem Kläger, als auch dessen Anwalt klar sein müssen. Daher verstehe ich auch nicht die Intention hinter dieser Harakiri-Aktion.
    Das ist so, als würde man den ADAC mit einem Gutachten beauftragen, ob der Abriß sämtlicher Autobahnen gerechtfertigt ist.

  14. Marcel Bartels sprach

    @Axel
    Mit der Idee, ausgerechnet vom LG Hamburg ein Urteil zu bekommen, kann ich mich durchaus anfreunden. Denn wie auch immer dieses Urteil nun letztinstanzlich ausfallen wird, ist es meiner Meinung nach hilfreich. Die Aktivität darf sich jedoch im Fall einer schlechten Entscheidung nicht darin erschöpfen, sich das Urteil abzuholen.

    Das letztinstanzliche Urteil sollte vielmehr Einstieg in einen politischen Vorgang sein. Wenn das Urteil mit landläufigen Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen ist, kann es als Referenz dienen, um politischen Handlungsbedarf zu untermauern. Ohne ein solches Urteil, ist es schwieriger politische Änderungen herbeizuführen, weil dann die rechtliche Lage von der Politik unter Hinweis darauf, dass das bisher nicht ausprozessiert wurde, bestritten werden kann.

  15. Carsten Ulbricht sprach

    @13

    es hätt ein jedem Fall geprüft werden sollen, ob nicht vor einem anderen Landgericht geklagt werden kann.

    Es gibt zahlreiche andere hochaktuelle landgerichtliche oder oberlandesgerichtliche Entscheidungen, die in ähnlichen Fällen die Haftung der Forumsbetreiber erst ab Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten beginnen lassen (OLG München v. 09.11.06, Az. 6 U 1675/06) oder dass eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen auf rechtswidrigen Inhalt nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf v. 07.06.06, Az. I-15 U 21/06).

    Mehr dazu auch unter http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/9-Hamburg-ist-keine-Reise-wert….html

  16. Max sprach

    Was aber, wenn bewußt in Hamburg geklagt wurde, um das Urteil dieser bemerkenswerten Kammer von der nächsten Instanz ebenso bewußt einkassieren zu lassen? Möglicherweise wird darauf spekuliert, dass Richter Buske von einem Urteil “seines” OLG beeindruckbar wäre (obwohl ich daran nicht glaube).

    Wenn es denn aber tatsächlich so ist, dass der Forenbetreiber sich an der Diskussion beteiligt hat und somit auch Kenntnis über den Inhalt hatte, dann ist die ganze negative Feststellungsklage ein ebenso mutiges wie wackliges Unternehmen. Warten wir das schriftliche Urteil ab.

  17. Rolf Schälike sprach

    Zu Chrsi #10:

    Von “selbst Schuld” keine Rede.
    Eigentor und Bärendienste haben nichts mit selbst Schuld zu tun.

    Was sollen die Argumente “gemeinsam mit GvG & Co.” bedeuten?

    Darf man keinen Kaffee mehr trinken, weil GvG & Co. eventuell auch Kaffee gern haben?

    Woher dieses Freund-Feind-Denken?

  18. A. John sprach

    @ 16 Max: Was aber, wenn bewußt in Hamburg geklagt wurde, um das Urteil dieser bemerkenswerten Kammer von der nächsten Instanz ebenso bewußt einkassieren zu lassen?
    IMO ein Spiel mit dem Feuer, für das es keine Notwendigkeit gibt.

    Möglicherweise wird darauf spekuliert, dass Richter Buske von einem Urteil “seines” OLG beeindruckbar wäre
    Das wäre IMO das erste mal. Abgesehen davon, glaube ich nicht, daß es im Universum irgendetwas gibt, mit dem man solche Typen beeindrucken kann.

    @ 14 Marcel: Ohne ein solches Urteil, ist es schwieriger politische Änderungen herbeizuführen, weil dann die rechtliche Lage von der Politik unter Hinweis darauf, dass das bisher nicht ausprozessiert wurde, bestritten werden kann.
    Glaubst Du wirklich, die Politik würde sich in ihrer paranoiden Kontrollwut von Nebensächlichkeiten wie Recht und Gesetz beirren lassen?
    Mal lesen:
    http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1213041/default.aspx/angst-um-die-pressefreiheit.html

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