Gestern habe ich darüber berichtet, dass die Urteilsverkündigung zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten überraschend verschoben wurde. Die Gründe habe ich gestern am Telefon jedoch nicht erfahren.
Heute hat mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von der Kanzlei SEWOMA® ein Schreiben vom AG Hamburg erhalten, in dem es heißt, das Gericht müsse noch einmal verschärft über den Fall nachdenken. Der Termin zu Verkündung werde daher ausgesetzt auf Dienstag, den 27. Februar 2007 12:00h in Raum A153.
Wenn ich mir dazu noch anschaue, dass im Maingold Blog zu lesen ist, dass das AG Hamburg zur Klage auf Abmahnkosten gegen den Betreiber des Mainblogs nun anscheinend schon zweimal erklärt hat, der Kläger möge mit seiner Klage doch bitte schon zum AG Frankfurt, also an den Wohnort des beklagten Bloggers gehen, dann bin ich positiv überrascht.
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Meine persönliche Theorie: Hamburger Gerichte sind wegen ihres äußest guten Rufs unter windigen Abmahnanwälten so mit der Anzahl der an sie gerichteten Klagen überfordert, dass sie langsam auch an andere Gerichte abgeben müssen.
Das machen sie dann vielleicht dann bei den “kleinen Fischen”, wo auch kein großes Prestige oder Medienrummel zu erwarten ist.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Praktik des “fliegenden Gerichtsstands” in Zukunft weiter an Bedeutung verliert, auch weil sie oft eine asymmetrische Belastung (Reisekosten!) darstellt.
Dass der Abmahnende seine Klage so beharrlich in Hamburg einzureichen versucht, ist sehr interessant. Die Vermutung, dass das Interesse an der Durchsetzung des Urheberrechts zweitrangig ist, finde ich ebenfalls sehr interessant.
Ich hoffe, das Gericht denkt auch mal ganz allgemein über den Wesensgehalt des Grundrechts Meinungsfreiheit nach. Ganz unabhängig von deiner konkreten Auseinandersetzung. Es heißt nämlich irgendwo im Grundgesetz sinngemäß: In keinem Fall darf der Wesensgehalt eines Grundrechts eingeschränkt werden. Also das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann durchaus eine Schranke darstellen für die Meinungsfreiheit. Aber wenn die Angst vor überteuerten Abmahnungen dann dazu führt, dass man gar nicht mehr seine Meinung äußert (ich selbst gehe dazu über, vermehrt anonym im Internet meine Meinung zu äußern, ein anonymes Weblog zu betreiben, wobei mir die Impressumspflicht bestens bekannt ist), dann muss irgendwann mal die Frage gestellt werden, ob der Wesensgehalt des Grundrechts überhaupt noch gewährleistet ist.
Und im Rahmen des verschärften Nachdenkens über den Wesensgehalt der Meinungsfreiheit traue ich deutschen Richtern durchaus zu, dass sie auch zu einem angemessenen Ergebnis kommen können, mit dem auch Kritiker der Justiz einverstanden sein können. Die Richter müssen halt einfach mal generell die kleine Ebene der Relationstechnik (behaupten, bestreiten, beweisen) verlassen, und auch nicht nur immer umfangreiche Grundrechtsgüterabwägungen durchführen, sondern auch mal nach dem Wesensgehalt der Meinungsfreiheit fragen. Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie. Und genau das ist es doch, warum es die Bundesrepublik Deutschland gibt.
Also meiner Meinung nach ist generell (ganz unabhängig von diesem lächerlichen Satirebild) das Maß voll. Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Regelungen in ihrem Wesensgehalt ernsthaft bedroht.
Im übrigen glaube ich, dass das Gericht wahrscheinlich eher sehr viel zu tun hat als dass verschärftes Nachdenken angesagt ist - subsumieren tun die beim Gericht sowieso ziemlich viel. Also zu tun haben die bestimmt mit Sicherheit immer sehr viel, müssen sich über viele Fälle Gedanken machen, keine Frage. Also ich halte eine hohe Arbeitsbelastung für den wahrscheinlichen Grund, die Verkündung der Entscheidung in der Angelegenheit Gabriel/Bartels zu verlegen.
Aber während unsere lieben Richter verschärft nachdenken, werden einige deutsche Blogger verschärft mit dem magischen Trio “Tor - hushmail.com - wordpress.com” arbeiten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann auch ohne Impressum und ohne Risiko einer Abmahnung wahrgenommen werden. Das Maß ist voll.
Mit hartzlichen Grüßen
Wahrscheinlich ist der Termin deshalb verschoben worden, weil gestern veröffentlicht wurde, dass Zypris plant, die Abmahnkosten auf einen Mindestbetrag zu begrenzen. Siegmar Gabriel wird zurecht Bedenken bekommen haben, seine Forderung noch durchzusetzen.
@Helga
Brigitte Zypries plant, die Abmahnkosten in einfach gelagerten urheberrechtlichen Fällen auf 50 Euro zu begrenzen. Sigmar Gabriel sieht sich jedoch nicht in seinem Urheberrecht, sondern in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Dafür kann auch nach der Reform weiter nach Herzenslust kassiert werden.