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12. Oktober 2006

Abmahnung fĂŒr RA-Blog wegen Zitaten aus Anwaltsschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb

von @ 14:34. abgelegt unter Über dieses Blog, Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Deutschland, Abmahnung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Hessen, Kassel

Wie einem frischen Beitrag des RA-Blog zu entnehmen ist, wurde heute RA-Blogger Rechtsanwalt Thomas Klotz abgemahnt.

Im streitgegenstĂ€ndlichen Beitrag sollen sich angeblich Zitate eines Anwaltsschreibens der Kanzlei Herold Flashar Gehb aus dem Parteibuch-Beitrag Maulkorb fĂŒr “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor befunden haben, fĂŒr dessen zitatweise Veröffentlichung ich gestern eine einstweilige VerfĂŒgung vom Landgericht Hamburg bekommen habe.

Hoffentlich entwickelt sich da nun keine Abmahnwelle in Kleinbloggersdorf draus, an der ich wegen meines unbedachten Verhaltens Schuld bin.

6 Kommentare zum Beitrag “Abmahnung fĂŒr RA-Blog wegen Zitaten aus Anwaltsschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb”

  1. Kai sprach

    Wer Angst vor der juristischen Keule durch Abmahnung oder einstweilige VerfĂŒgung hat, sollte problematische BeitrĂ€ge beziehungsweise Bildzitate mit GeschĂ€ftspost vorsichtshalber zensieren. Es geht einfach nicht anders.

    Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr! BeschrĂ€nkt euch auf die Beschreibung von allgemeinen Themen, schreibt ĂŒber Mathematik, Physik, Informatik, Sachverhalte aus der Antike. Also schreibt wirklich nur zu allgemeinen Begriffen, nicht aber zu konkreten aktuellen politischen Themen, die beispielsweise nach § 50 Urhebergesetz erlaubt sind. Immer schön die Klappe halten, wenn es um brisante Themen geht. Ich meine das vollkommen ernst, denn das gegenwĂ€rtige Unrechtssystem hĂ€lt das Staatsvolk in Schach.

    Letztlich ist es ein gesamtes System, das das Problem ist. Aber dieses System wird immer auch von bestimmten natĂŒrlichen Personen gemacht. Man sollte darĂŒber nachdenken, ob man die verantwortlichen Richter nicht aus dem Amt jagen könnte. Okay, im Beitrag oben geht es um eine Abmahnung, (noch) nicht um ein Gerichtsverfahren. Aber wir wissen ja alle, dass man einer Abmahnung immer nachgeben muss, höchstens um die Kostennote kann man sich noch vor Gericht streiten.

  2. stefan sprach

    “Meine vollkommen ernster Hinweis an jeden Blogger: Bitte nehmt eure Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit nach Möglichkeit nicht wahr!”

    Genau. Das ist der Tip, der uns nach vorne bringt. Immer schön die Fresse halten.

    *seufz*

    Wer in meinem Kommentar bittere Ironie liest, hat ihn verstanden.

  3. Marcel Bartels sprach

    Den Beitrag, der hier gerade stand, habe ich zu den Keksen verschoben, weil ich ihn fĂŒr Stalking halte.

  4. Pater Rolf Hermann Lingen sprach

    Damit ein Gesetz auch wirklich ein Gesetz ist, darf es dem Naturrecht nicht zuwiderlaufen. So gilt hinsichtlich der Veröffentlichung von Geheimnissen der Grundsatz: “Entschuldigt ist man von der Geheimhaltung, wenn mal dadurch einen verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig großen Nachteil von sich oder von anderen fernhalten kann, auch wenn der Schaden, der dem anderen aus der Offenbarung entsteht, grĂ¶ĂŸer ist” (Jone).
    Auch Inhalte von Briefen dĂŒrfen also u.U. durchaus veröffentlicht werden. Dagegen zivil- oder strafrechtlich vorzugehen, wĂŒrde das Unrecht nur mehren.

  5. Waldschratt sprach

    Sehr geehrter Herr Bartels,

    unabhĂ€ngig von Ihrer politischen Einstellung verurteile ich diese Abmahnpolitik auf das SchĂ€rfste! Sie erinnert in hohem Maße an einen “Maulkorberlaß”, der durch die HintertĂŒr kommt und das Grundgesetz unterhöhlt. In einem Kommentar war ja schon zu lesen, dass man auf die Grundrechte besser verzichten solle und (Zitat)”… die Fresse halten…”(Zitat Ende)!

    Um Sie und Ihren Kampf gegen diese Ihnen zugestellten Bescheide und VerfĂŒgungen zu unterstĂŒtzen, habe ich in meinem Weblog einen entsprechenden Eintrag vorgenommen und Ihr Blog (Ihre Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt!) verlinkt.

    Allerdings muß ich auch ganz offen sagen, dass gerade Ihr Aufruf zur Mohammed-Karrikatur von mir abgelehnt wird, da er die Grundrechte anderer BĂŒrger (Religionsfreiheit, ~ keine Nachteile etc.) verletzen könnte. Außerdem hĂ€tte ich Ihnen da etwas mehr FingerspitzengefĂŒhl zugetraut…

    Ansonsten ist Ihre Seite informativ und ĂŒbersichtlich aufgebaut!

    Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

    Maik,
    der “Waldschratt”

  6. Mein Parteibuch » Noch eine Abmahnung von der Kanzlei Schertz Bergmann sprach

    […] Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat fĂŒr das Zitieren aus der mir spĂ€ter per einstweiliger VerfĂŒgung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte. […]

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