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Tagebuch meines Parteieintritts

[Subjektiv, persönlich, parteiisch]

Schlagzeilen-Ansicht

11. Oktober 2006

Einstweilige Verfügung vom Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb

von @ 21:05. abgelegt unter Über dieses Blog, Pressefreiheit, Recht und Unrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Buskeismus, Einstweilige Verfügung

Der Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb, der mir zum Beitrag Telefonterror durch die MEG AG aus Kassel ein Fax geschickt hat, hat durch die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte Unverzagt pp. eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg gegen mich erwirkt.

Im Beschluss des LG Hamburg vom 11.10.2006 mit AZ 324 O 741/06 heisst es:

… beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht B.

den Richter am Landgericht Z.

den Richter am Landgericht Dr. W.

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Anhörung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten,

im Internet das Abmahnschreiben des Antragstellers vom 02.10.2006 zu veröffentlichen, wie unter der URL https://mein-parteibuch.de/2006/10/03/maulkorb-fuer-weisses-schaf-meg24-schickt-nen-anwalt-vor/ geschehen.

II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 6.000,- zur Last.

Eine Begründung oder die Antragsschrift liegt mir bisher nicht vor.

48 Kommentare zum Beitrag “Einstweilige Verfügung vom Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb”

  1. Kai sprach

    Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
    Wie lange wird sich das Volk eine derartige Rechtsprechung noch gefallen lassen? Ich wünsche Dir alles Gute, Marcel.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann handelt es sich um ein Unternehmen aus Kassel, Du aber bist aus Berlin. Warum muss ein Beschluss durch das Landgericht Hamburg ergehen? (Die Antwort kenne ich natürlich.) Warum ist nicht ein Gericht in Kassel für die einstweilige Verfügung zuständig? Warum ist nicht ein Gericht in Berlin für die einstweilige Verfügung zuständig?
    Warum gibt es keine Anhörung?

    Also ein Rechtsstaat sieht anders aus. Das ist alles schon gesagt worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen.

  2. fastix® sprach

    Ich wohne bekanntlich in Kassel. Sollte es irgendetwas herauszufinden gelten, ich stehe hier “Gewehr bei Fuß”.

    fastix®

  3. fastix® sprach

    Es ist ein offener Bruch der Verfassung wenn Inhalte von Abmahnschreiben nicht wiedergegeben werden dürfen. Konkret bedingt ein solches Veröffentlichungsverbot einen tiefen Einschnitt in das Recht aus Artikel 5 GG, der begründet werden _muss_.

  4. Rolf Schälike sprach

    Marcel, die Details habe ich nicht im Kopf.
    Bist Du abgemahnt worden?
    Wie hast Du auf die Abmahnung reagiert?

    Obsiegen kannst Du bei der Pressekammer nicht inhatlich, nur formal.

    Inwiefern verletzte der Inhalt der Abmahnung die Persönlichkeitsrechte des Abmahnenden bzw. Rechte der Firma?

  5. Dr. Lendwei sprach

    Guten Abend,

    Eine weitere Pervertierung unseres Rechtssystems durch die Unwissenheit bei der ********* *************. Ist ja wirklich pervers. Aber sieh es mal so: Wer weiss ob du nicht bald ein Problem los bis, wenn in Bayern endlich mal Recht gesprochen wird. Du solltest wirklich drüber nachdenken, mit deinem Parteibuch nach Arube oder auf die Seychellen auszuweichen, und das anonym wo man dir nichts anhaben kann. Das gleiche würde auch www.forenabmahnungen.de und rotglut guttun, denn in Deutschland kommen wir dem Big Brother System imemr näher, und wir müssen immer mehr von unserer Meinungsfreiheit aufgeben.
    Warum pervertieren sie nicht mal das Recht zum Nachteil einer islamischen Seite, vielleicht erklären die dann der ********* ************* den Dschihad.

  6. Marcel Bartels sprach

    Rolf, ich habe nichts ausser dem Schreiben erhalten, dessen Veröffentlichung mir nun verboten worden ist. Die Zitate aus dem Schreiben habe ich selbstverständlich sofort gelöscht.

    Glücklicherweise wurde die Seite, die nun mit einer einstweiligen Verfügung belegt wurde, zufällig von Google nicht indiziert, sodass auch keine Kopie im Google Cache vorhanden ist. Dummerweise wurde jedoch der Feed von Mein Parteibuch von Google in den Google Cache geladen, so dass letztlich doch immer noch eine Kopie des beanstandeten Artikels im Netz zu finden ist. Wie ich das wegbekommen soll, weiß ich nicht. Vermutlich muss ich einfach nur warten, bis Google den Feed neu einliest.

  7. Axel sprach

    moinsen

    da fällt mir n alter spruch wieder ein: lass uns lügen betrügen und auch pfuschen, die sch… dann vertuschen.

    ICH FORDERE EIN *********** FÜR SOLCHE *********!!!!!!!!!!

  8. Rolf Schälike sprach

    Die Kanzlei Unverzagt habe ich in der Pressekammer zwei Mal erlebt.

    Das eine Mal in Sachen 324 O 761/05 vertrat die Kanzei IBEKA AG als Klägerin vs. Verbraucherzentrale Hamburg e.V. und es erging ein Versäumnisurteil gegen den Kläger (war nicht erschienen). Der Streitwert betrug 20.000,00 EUR.

    Das andere Mal in Sachen 324 O 05/05 vertrat die Kanzlei den Kläger
    Malzkorn gegen den Axel Springer Verlag Young Mediahouse und zog die Berufung zurück.

    In Sachen 324 O 202/06
    Prof. Dr. med. habil Retzke, vertreten von der Kanzlei Unverzagt gegen Axel Springer AG musste Springer an den Kläger 25.000,00 EUR zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

    In dem Verfahren 324 O 275/06
    von Friedrich Günther Raab, den als Kläger
    die Kanzlei Unverzagt vertrat gegen
    Heinrich Bauer Spezialzeitschriften,
    wurde die Einstweilige Verfügung v. 18.04.06 aufgehoben und der Kläger hatte die weiteren Kosten zu tragen.

    Im anderen Verfahren 324 O 271/06 obsiegte
    Friedrich Günther Raab, vertreten von der Kanzlei Unverzagt, gegen Heinrich Bauer Spezialzeitschriften. Die Einstweilige Verfügung v. 19.04.06 wurde bestätigt.

    Diese Angaben sind unverbindlich, entsprechen meinen Notizen.

    Die Urteile sollte Marcel bzw. sein Anwalt besorgen.

  9. Rolf Schälike sprach

    Marcel, gab es eine förmliche Abmahnung?

    Falls nein, würde ich an Deiner Stelle die Einstweilige Verfügung ohne Präjudiz anerkennen, und nur noch um die Rechtsanwaltskosten streiten.

    Es tut doch nicht weh, dieses Schreiben nicht mehr zu veröffentlichen.

    Diskutieren und bewerten darf man das Schreiben.

    Das würde ich ausführlich tun, einschließlich der Arbeitsweise der Kanzlei Unverzagt.

    Immer brav im Rahmen der von der Pressekammer zulässigen Grenzen.

    Berate Dich mit Deinem Anwalt, denn ich schreibe nur, wie ichentscheiden würde in einem solchen Fall. Kann mich rechtlich irren.

    Meine Unterstützung ist Dir gewiss.

    Vielleicht sehen wir uns bald in Hamburg.

  10. Terrahawk sprach

    @ Marcel

    http://www.google.de/support/webmasters/bin/answer.py?answer=35301&topic=8459

    Greetz

  11. A. John sprach

    @ 1, Kai: Warum muss ein Beschluss durch das Landgericht Hamburg ergehen?
    Weil die hamburger Dunkelkammer für ihre “Zuverlässigkeit” berühmt ist und weil sie ein, nennen wir es mal “ungewöhnliches Verhältnis” zu grundgesetzlich festgeschriebenen, aber nicht mehr garantierten Rechten hat.
    Wer immer die Meinungs- oder Pressefreiheit unterdrücken will findet in dieser Kammer einen willfährigen Erfüllungsgehilfen.
    Ich habe den Eindruck, dort gibt es für gute Kunden die EVs als Blankovordrucke auf der Abreißrolle.

    Warum ist nicht ein Gericht in Berlin für die einstweilige Verfügung zuständig?
    Marcels abscheuliches Verbrechen fand im Internet statt. Da die Seite an jedem Ort in Deutschland aufgerufen werden kann, ist, formal, auch jeder Gerichtsort in Deutschland zuständig. Wer Internetdienstanbietern einen Maulkorb umhängen will, kann also zu dem Gericht gehen, bei dem er sich die besten Chancen erhofft. Und da ist Hamburg bekanntermaßen die beste Adresse. (Berlin ist allerdings kaum besser).

  12. Wilhelm sprach

    N’Abend Herr Bartels.
    Kennen Sie auch die alte Volksweisheit, nach welcher “man sich immer zweimal im Leben sieht”?
    Das “sehen” bitte übertragen sehen.

  13. RA-Blog » Blog Archive » Kanzlei Herold Flashar Gehb ./. Marcel Bartels sprach

    […] Dass auch Anwälte Anwälte haben, weiß Marcel Bartels spätestens seit gestern. […]

  14. Sascha sprach

    Alle beschweren sich, aber keiner wählt die Opposition ?
    Bitte liebe Leser, ziehen Sie einen Vergleich.

    Vor den letzten Bundestagswahlen wollte ich im T-OnlineChat mit einem SPD- Abgeordneten chaten, bin mir nicht mehr 100 % sicher aber es war wohl Sigmar Gabriel.
    Gut, es war kein richtiger Chat, sicher hätte das Volk unsere sogenannten Volksvertreter
    dermaßen bloßgestellt, das sie danach hätten nicht mehr zu einer Wahl antreten müssen.
    Doch nun zum Kern. Als Verfechter der Demokratie, stellte ich die Frage, was er bzw. die SPD wohl von „Volksentscheiden“ hält.
    Nach drücken der Enter- Taste bekam ich die Meldung, in dieser oder ähnlicher Form.
    „Sie haben ein nicht erlaubtes Wort benutzt“ Ja, wenn direkte Demokratie jetzt schon in Deutschland nicht erlaubt ist, was soll man da wohl machen ?
    So habe ich mich einfach mal bei anderen Parteien umgesehen und siehe da, schon etwas
    passendes gefunden. Sicher nicht die allerbeste Wahl aber momentan leider die einzige.

    Quelle gebe ich nicht an. Mache hier keine Werbung.

    Anders ist es schon mit der Behauptung, die ***** wolle das System verändern und die repräsentative Demokratie abschaffen. Doch hier sollten diese Herrschaften mal genau hinhören, was wir in unseren Reden fordern und in unserem Programm schreiben. In der Tat wollen wir das liberalkapitalistische System der BRD überwinden und die Fehler dieser repräsentativen Demokratie beseitigen um u.a. damit der sich ausbreitenden Politikverdrossenheit zu begegnen. So wollen wir z.B. mehr direkte Demokratie durch Volksbefragungen und Volksentscheide, ferner die Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk verfassungsmäßig einführen. Solche Forderungen müssen allesamt in einem demokratischen Staat möglich sein und wir sind gespannt auf die „Anklagebeweise“ der selbsternannten „Demokratiewächter“ gegen uns *********.

  15. Marcel Bartels sprach

    Da die Nazi-Plärre zum Himmel stinkt und hier nichts zu suchen hat, will ich hier mal die Quelle angeben.

    Das Wortmonstrum “liberalkapitalistische System” findet sich auf Seite 87 des VS-Berichts des Landes Brandenburg 2002. Dort wird das einer Organisation zugeschrieben, die Hitler-Verehrer und Nationalbolschwisten vereint.

  16. annakuehne.twoday.net sprach

    Einstweilige Verfügung gegen Marcel Bartels

    Eigentlich kann mich nichts mehr aufregen im Zusammenhang mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Einstweiligen Verfügungen zwecks Unterdrückung der Informations- und Meinungsfreiheit. Aber das hier finde ich doch ein starkes St&uu…

  17. Sascha sprach

    Hallo Herr Bartels, sind sie auch gegen direkte Demokratie ?
    Ein Grossteil der Probleme welche auf Ihrer Seite diskutiert werden, kommen doch zustande da wir keine funktionierende Demokratie in diesem Land haben.
    Ich würde gern noch ein paar Zitate von Karl Marx einfügen.
    Allerdings werde ich dies unterlassen, da ich nicht auch noch von Ihnen mit den Stalinisten in Verbindung gebracht werden möchte.
    Spaß bei Seite.
    Die Parteien werden gewählt, nachdem Sie von Milliarden schweren
    Sponsoren, mit Millionen von Euros gefüttert wurden um ihre Glaubwürdigkeit mit viel Werbung, tollen Marketingstrategien, falschen Versprechungen inklusive und viel trallala unter das Volk zu bringen. Nachdem sie nun gewählt wurden, sind sie nun natürlich
    ihren Förderern „zu Dank verpflichtet“. Das nennt man nun in Deutschland Demokratie.
    Der Osten hat nun den Westen erstmals etwas voraus. Viele Menschen im Osten durchschauen
    dieses Spiel, da sie vor noch nicht so langer Zeit schon einmal verarscht wurden.

  18. Sanníe sprach

    @Sascha
    Was Sie da im Chat beklagen, hat wohl weniger mit der SPD als mit den üblichen Wortsperren bei T-Online zu tun, vermute ich. Da gab es auch mal jemanden, in dessen Namen die Zeichenkette “arsch” enhalten war. Der arme Mensch konnte sich deshalb keine Realname-Emailadresse zulegen. Vgl.: VolksentSCHEIDE

    @Marcel
    Ist ja im Grunde kaum verwunderlich, daß diese Kanzlei das für sie geschäftsschädigende - weil teilweise in der Sache von grober Unkenntnis der Materie zeugende - Schreiben nicht im Netz sehen möchte.

    Als nächstes wird Dir jemand die bloße Erwähnung von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen sowie die Nennung des Namens verbieten lassen. Oder mag noch einer dagegen wetten?

    Frage mich immer häufiger, wo Du die Kraft dafür hernimmst.

  19. The Alienated Observer sprach

    Rechtsprechung

    … sieht wohl anders aus.
    Eigenartig. Konsumenten dürfen sich mit nervtötenden Werbekonzepten, oder mit unerwünschter Kaltaquise am Telefon abfinden, sich aber nicht öffentlich darüber aufregen. Man darf sich für Lapalien abmahnen lassen, ab…

  20. Hartmut Pilch sprach

    Wie auf Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit aufgelistet, gehört es zur derzeitigen Rechtspraxis, dass man einstweilige Verfügungen ohne Begründungen ausspricht. Die Begründungen muss man anfordern, und es kann dann Wochen und Monate dauern, bis sie nachgeliefert werden. Dann erfährt man schließlich auch, dass dem Gericht ein ganz anderer, viel spezifischerer Antrag vorlag, als der, mit dem man abgemahnt wurde. Eine perfekte Methode der Kostenmaximierung, gegen die man sich nicht wehren kann, weil das vom “Recht” so gewollt ist. Es sei denn man prozessiert bis nach Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland, die dann wahrscheinlich zum Schadensersatz verurteilt wird, ohne dass das etwas ändern würde.

    Traurig an dem ganzen ist, dass man schon den Bankrott und die EInstellung von Mein Parteibuch und ebenso wie anderen wertvollen Informationsquellen absehen kann.

    Ob es gelingt, einen Verteidigungsfond dagegen aufzubauen?

  21. Die.Macht.der.neuen.Medien.wird.unterschätzt sprach

    Es kann keine schlechtere Werbung für ein “Unternehmen” geben.

  22. Ich für: Weisses Schaf sprach

    Hallo, folgendes soll ich direkt an Herrn Görkan (”Vorstandsvorsitzender” der MEG AG)übermitteln:

    Guten Abend Herr Görkan,
    wenn Sie ein wenig Gewissen haben, dann sollten Sie zur Wahrheit stehen und alles daran tun, damit dieser Herr, der es erlaubt, Ihr Unternehmen ein “Wenig” ins rechte Rampenlicht zu rücken, die Kosten nicht hat. Glauben Sie wirklich, es ist damit getan? Gehen Sie mit mehr Gripps ran!
    Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese Kosten nicht diesem Herren auflegen.
    Kämpfen Sie mal ehrlich!!! Was sollen Ihre Mitarbeiter denken????
    Wer hat Ihnen, wenn Sie zwischen den Zeilen lesen können, soviel Tipps gegeben, um Ihr Unternehmen zu verbessern und um es börsenfähig zu machen. Wo bekommen Sie denn sonst kostenlose Hilfe??? Nicht von Ihren Anwälten. Wir beide wissen, die machen alles um Geld zu verdienen. Also, wollen wir ehrlich was ändern oder weiter so machen??? Ich bin bereit und habe noch eine Menge, die positiv verändert werden müssten!!! Ich warte nicht lange und sehe nicht lange zu!!!
    Ich warte auf indirekte Antwort!, wenn Sie verstehen.
    Sie werden merken nur hier im Forum, falls Sie die Kosten des Herren übernehmen sollten, dass Sie anfangen etwas zu ändern in Ihrem Unternehmen und Sie werden nach für nach merken, dass Sie langsam die richtige Richtung einnehmen.
    Mal sehen, ob Sie ein Grosser sind, und ob Sie ein Grosser bleiben, hängt von Ihrer Entscheidung und Handlung ab.

    Denken Sie daran: Ihre Mitarbeiter lesen dies auch!!!
    MFG Weisses Schaf

    Soll ich Ihnen ausrichten.
    Gruß Ich für: Weisse Schaf

  23. PeterX sprach

    Da gibt es also jemanden, der sich anmaßt, für die weiße Wollsocke zu sprechen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der “Auftraggeber” selbst ist!
    Dass er den Vorstandsvorsitzenden der MEG absichtlich mit einem falschen Namen anredet, ist einfach nur ein schlechter Stil; schließlich “handelt” er ja im Auftrag des mutmaßlichen ehemaligen Mitarbeiters der MEG und sollte also die einfachsten Interna kennen.

    Warum die gesetzlich vorgeschriebene Anrede in Anführungszeichen gesetzt wird, wird auf ewig ein Geheimnis des Verfassers bleiben. § 80 AktG: “Der Vorsitzende des Vorstands ist als solcher zu bezeichnen.”
    Welche Aussage oder welche Absicht nun hinter den übrigen Ausführungen verborgen sind, entzieht sich völlig meinem Verständnis, was auch an dem rudimentären Deutsch des “Ich” liegt. Oder steht dieser “Ich” vielleicht unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Rauschmitteln?

    Die MEG hat in dem einstweiligen Verfügungsverfahren offensichtlich Recht bekommen, auch, wenn es die hier schon oft zitierte “Dunkelkammer” aus Hamburg war.

    Das deutsche Rechtssystem ist nun mal so, wie es ist. Und daher konnte die Kammer gar nicht anders entscheiden. Wäre unser Rechtssystem so, wie es sich hier einige wünschen, wären wir schlicht und ergreifend ein Unrechtsstaat. Demokratie hat auch ihre transparenten Grenzen. Diese Grenzen wurden nachweislich überschritten. Es ist doch ein Unterschied, ob ein verbotener ColdCall (nicht öffentlich) erfolgt oder ob eine ganze Firma pauschal und bis heute unbewiesen (öffentlich) angegriffen wird.

    Die einzig halbwegs erkennbare Forderung des Verfassers ist die, dass die Kosten des Verfahrens von der MEG übernommen werden und damit “Größe” gezeigt werden soll. Diese Denkweise ist kaum nachvollziehbar! Und was haben die Mitarbeiter mit all dem zu tun? Es bleibt also weiterhin rätselhaft…

  24. Keine Panik! » Abmahnwahnsinn: Wer hat noch nicht, wer will noch mal? sprach

    […] Die angeblichen Rechtsverstöße schwanken dabei zwischen indiskutabel und lächerlich, aber das deutsche Abmahnwesen nimmt darauf ja zunächst einmal wenig Rücksicht. Dafür nimmt es viel Rücksicht auf die Kostennoten der Rechtsanwälte, aber dazu hatte ich mich an anderer Stelle ja schon einmal ausgelassen. […]

  25. Kai sprach

    @ 23: “daher konnte die Kammer gar nicht anders entscheiden” - Warum hätte die Kammer nicht anders entscheiden können? Warum hätte die Kammer keine vorherige mündliche Anhörung durch können? Warum wurde die Dringlichkeit bejaht? Also ich sehe nicht, dass diese Entscheidung nicht hätte auch anders ausfallen können. Mindestens hätte eine Anhörung stattfinden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass man den Adressaten einer belastenden Maßnahme anhört. Aber das gilt natürlich nicht im Äußerungsrecht. Trotzdem hat das Gericht auch im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Möglichkeit, sich auch anders zu entscheiden.

    Im übrigen gibt es immer noch die richterliche Rechtsfortbildung. Meiner Ansicht nach sollten Deutschlands Richter sich so langsam mal fragen, ob man im Äußerungsrecht nicht auch »contra legem« - also gegen den Wortlaut des Gesetzes - handelt. Eine Lösung gibt es immer.

  26. PeterX sprach

    @25
    Das ist ja alles richtig.
    Die einstweilige Verfügung IST aber nun mal ein Rechtsinstrument, das nur ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung kennt. Die kann aber ja noch folgen! Wenn Herr Bartels im Recht ist, wird er es auch bekommen. Da bin ich mir als überzeugter Demokrat sicher. Aufgrund der bisher bekannten Sach- und Rechtslage habe ich aber da so meine Zweifel…

  27. Kai sprach

    @ 26: Wenn die einstweilige Verfügung nur ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung kennt, dann sollte in Erwägung gezogen werden, »contra legem« diese Ausnahme zur Regel zu machen. Solche kleinen Dinge sind möglich. Die Gerichte können ihren guten Willen zeigen.

  28. PeterX sprach

    @27
    Die Wirklichkeit ist aber aus gutem Grund eine andere.
    Wenn wir den hier vorliegenden Fall mal außen vor lassen, gibt es in der täglichen Rechtspraxis in der Tat genügend Fälle, die gerade wegen der Eilbedürftigkeit dieses Instrumentarium dringend benötigen.

    Hinterher ist die Eile in den meisten Fällen auch begründet und es folgt nur äußerst selten noch eine mündliche Verhandlung, die die ursprüngliche Entscheidung revidiert.

    Wenn jemand mit so etwas rechnet oder rechnen muss, so wie in diesem Fall, kann er übrigens auch vorher(!) eine Schutzschrift verfassen und diese beim erkennenden Gericht einreichen.

    Niemand ist also irgendeiner Willkür ausgesetzt oder gar rechtlos.

  29. So? sprach

    Bei welchem Gericht soll denn die Schutzschrift hinterlegt werden? Wie soll jemand aus Berlin wissen, dass jemand aus Kassel in Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragen wird?

  30. Mein Senf sprach

    Anmahnwahn und Willkür

    Ohne Begründung werden Verfügungen erlassen …

  31. Rolf Schälike sprach

    @25 PeterX:
    … oder ob eine ganze Firma pauschal und bis heute unbewiesen (öffentlich) angegriffen wird.

    PeterX verkennt die Tatsache, dass vor Zivilgerichtren meist die materielle Wahrheit nichts bewiesen und gar nicht gesucht wird. Erst recht nicht vor der Pressekammer Hamburg.
    Die meisten Äußerungsverfahren verlaufen ohne Beweisaufnahme. Die Richter halten das nicht für nötig.

    Auch noch folgendes ist interessant:

    Wenn Kosten durch Unterlassungsbeschlüsse entstehen, weil geschrieben wird, der VW-Vorstand wäre mit einer Boing geflogen, wobei diese aber mit einem Airbus - lege mich jetzt auf die Flugzeugtypen nicht fest - so hat das nichts mit der Wahrheitssuche zu tun. Einem durchschnittlichen Leser , und ich möchte behaupten, fast jedem Leser ist es egal, in welchem Flugzeug die dem VW-Vorstand vorgeworfenen Taten stattfanden und mit welchen Flugzeugtyp dieser damals geflogen ist.
    Die Tatsache des Flugzeugtyps wird durch die Pressekammer entkopplelt von den inhaltlichen Vorwürfen.

    Die Pressekammer sieht das formal, inhaltslos und erreicht Zensur.
    Große Presseorgane können solche Prozesse bestehen, aber Marcel u.a. andere eher nicht.

    Wenn behaupten wird, jemand hätte 1.000,00 EUR gestohlen und man vergisst dabei zu scheiben ca., dann verliert man bei der Pressekammenr Hamburg, wenn in Wirklichkeit 1000,10 EUR geklaut wurden, möglicherweise verliert man ebenfalls, wenn man die aufgelaufenen Zinsen nicht mit berüchsichtigt bzw. umgekehrt berücksichtigt hat.

    Der Willkür richterlicher Entscheidungen sind Tür und Tor geöffnet.

  32. Sascha sprach

    @ Rolf; Frage von einen unkundigen. Und geurteilt wird dann nur in einer und gleichzeitig in letzter Instanz ?

  33. Kai sprach

    @ 29 - genau das ist eines der Probleme: Eine Schutzschrift bringt nichts, wenn man weiß nicht, ob das Landgericht Hamburg, das Landgericht Berlin oder sonst irgend ein Landgericht in Deutschland angerufen werden wird. Warum eigentlich ein Landgericht? Warum wird die Schutzschrift nicht bei einem Amtsgericht hinterlegt? Ich glaube, das liegt am Streitwert. Aber solche Fragen beantwortet besser der Rechtsanwalt.

    @31 Hallo Rolf Schälike,
    Das Beispiel Boeing oder Airbus verdeutlicht eine äußerst zentrale Problematik. Es wird im Äußerungsrecht neuerdings ganz gezielt gegen vollkommene Nebensächlichkeiten vorgegangen.

    Hierzu das Beispiel »Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim« von Werner Rügemer. Dieses Buch wurde wegen zahlreicher Tatsachenbehauptungen angegriffen. Der Angriff soll sich immer nur auf Nebensächlichkeiten und Kleinigkeiten bezogen haben. Ein paar belanglose Tatsachenbehauptungen sollen als Unwahrheit deklariert worden sein. Einzelheiten befinden sich in diesem PDF-Dokument, das ebenfalls nur zensiert herausgegeben werden kann.

    Es ist ein bemerkenswerter Trend, dass in Deutschland Kritiker ganz gezielt wegen Belanglosigkeiten fertig gemacht werden, denn in den Kernpunkten findet man häufig nichts. Also auch ein Profi-Journalist kriegt mittlerweile ganz erhebliche Probleme.

    Ein Journalist muss sich in der heutigen Zeit nicht die Frage stellen: Beachte ich die journalistische Sorgfaltspflicht?

    Er muss sich fragen: Kann ich jede noch so kleine Tatsache beweisen? Könnte ich wegen der Angabe, es handele sich um eine Boeing abgemahnt werden, wenn es doch in Wahrheit ein Airbus war?

    Im Ergebnis kann man praktisch kaum vernünftig Berichterstattung betreiben, denn man kann systematisch fertig gemacht werden.

  34. Hartmut Pilch sprach

    In diesem Fall geht es ja noch nicht mal um bestreitbare Behauptungen. Vielmehr ist eine Abmahnung zitiert und kommentiert worden. Am Inhalt solcher Abmahnschreiben besteht ein öffentliches Interesse. Es ging auch nicht um die Privatsphäre des Klägers. Ausschnittsweises Zitieren und Kommentieren ist auch nach UrhR erlaubt. Wie es dann noch sein kann, dass ein Gericht auf so etwas eine EV erlässt, kann ich mir im Moment, trotz leidiger Erfahrungen mit der Hamburger Dunkelkammer, nicht mehr erklären. Meine Tabelle der repressiven Praktiken unserer Äußerungsjustiz ist wohl noch nicht vollständig.

    In Berlin sprach ich dieser Tage mit MdB über das Thema, musste aber feststellen, dass diese Leute das Internet und den dort entfesselten Mob als Bedrohung sahen und sich lieber zu viel als zu wenig Mimosenschutz wünschten. Die zu bohrenden Bretter sind also nicht ganz dünn.

  35. Black Shepherd sprach

    @33: Das verlinkte PDF ist aber immer noch potentiell gefährlich bzw. gefährdet. Die Schwärzungen sind nur über den noch vorhandenen Inhalt gelegt. Wer es darauf anlegt, kann die Passagen also wieder lesbar machen.

  36. Kai sprach

    @ 35 Die Konstellation, dass der Text lesbar gemacht werden kann (ich habe das nicht versucht, weiß nicht wie das geht, brauche das aber nicht zu wissen, denn ich kenne das ursprüngliche Dokument), dürfte einem Erklärungsirrtum entsprechen. Es ist vermutlich davon auszugehen, dass ein solcher Irrtum wohl kein Grund für eine kostenpflichtige Abmahnung ist. Also irren darf man sich wohl noch, dafür gibt es dann wohl keine Abmahnung. Wenn jemand aus technischer Unkenntnis einen kleinen Fehler macht und versehentlich den lesbaren Text unterhalb der Schwärzung belässt, die sich entfernen lässt, dann ist das ein Erklärungsirrtum.

  37. Mein Parteibuch » Beitrag zu weissen Schafen aus Kassel und Katzenbildern sprach

    […] Auf einem Parteitag der CDU in Hessen im Herbst letzten Jahres spielte anscheinend ein Bundestagsabgeordneter der Partei CDU namens Dr. Jürgen Gehb, der beruflich bei der Kanzlei Herold Flashar Gehb ist, die auch die MEG AG aus Kassel vertritt, eine wichtige Rolle. […]

  38. Mein Parteibuch » Abmahnung für RA-Blog wegen Zitaten aus Anwaltsschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb sprach

    […] Im streitgegenständlichen Beitrag sollen sich angeblich Zitate eines Anwaltsschreibens der Kanzlei Herold Flashar Gehb aus dem Parteibuch-Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor befunden haben, für dessen zitatweise Veröffentlichung ich gestern eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg bekommen habe. […]

  39. Reporters against freedom of speech « More shameless remarks by Larko sprach

    […] Marcel has had his share of legal problems lately. He has been sued too often to be kept track about. As a note to myself, I am going to return to some of those cases shortly. […]

  40. Mein Parteibuch » Kein Link zu Reporter ohne Grenzen sprach

    […] Dabei habe ich ursprünglich auf Reporter ohne Grenzen verlinkt, um so meine Sympathie auszudrücken. Immerhin berichten sie davon, dass 59 Internet-Dissidenten inhaftiert sind. Irgendwie habe ich aber so das Gefühl, dass nur Webseitenbetreiber aus fernen Ländern Cyberdissidenten im Sinne von Reporter ohne Grenzen sind. Menschen wie Kurt Werner oder Rolf Schälike scheinen wohl von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen geflissentlich vergessen zu werden. Von mir will ich gar nicht erst reden, schliesslich wurde ich bisher nicht inhaftiert, auch wenn mir für die Veröffentlichung von Anwaltsschreiben die Inhaftierung in den letzten vier Wochen bereits zweimal gerichtlich angedroht wurde. […]

  41. Thomas sprach

    *back*

    nur mal am rande:
    wenn jetzt jemand den original text (google cache, whatever) als kommentar hier zitiert, der anwalt in diesem moment einen screenshot macht, dann kostet das mal eben 250k…

  42. Mein Parteibuch » Ruhiges Wochenende sprach

    […] In dem Einschreiben der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have werde ich aufgefordert, zur einstweiligen Verfügung der Kanzlei Herold Flashar Gehb, die sich aus der Geschichte zu MEG24 und einem weissen Schaf ergeben hat, eine Abschlusserklärung abzugeben, wofür mir aber netterweise noch ein paar Wochen Zeit bleiben sollen. […]

  43. Maintenance blog for bloggers in trouble « More shameless remarks by Larko sprach

    […] The legal problems, however, are something unigue for the German blogosphere. You could expect almost anything in a country where you may get sued for a copyright infringement if you publish a lawsuite received for your earlier blog post. Or in a country where lawyers sue other lawyers for quoting their lawsuites. […]

  44. On point of order « More shameless remarks by Larko sprach

    […] The issue of the Dunkelkammer in Hamburg is an interesting detail in this picture. Now, why would somebody in Kassel choose to sue somebody in Berlin in Landgericht Hamburg? Would it not be logical to sue in either Kassel or Berlin? […]

  45. RA-Blog » Meine erste Abmahnung - Teil 2 sprach

    […] Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg hatte der Anwalt aus Kassel Marcel Bartels (aus Berlin) am 11.10. untersagen lassen, Zitate aus diesem Abmahnschreiben zu veröffentlichen. Am 12.10. wurde ich dann von dem o.g. Anwalt, vertreten durch einen Anwalt aus Hamburg, wegen der Veröffentlichung dieser Zitate abgemahnt. […]

  46. Mein Parteibuch » Eine Zensur findet nicht statt sprach

    […] 2006 Lurusa Gross In meinem letzten Newsletter habe ich bereits ein paar Worte zur einstweiligen Verfügung der Kanzlei Herold Flashar Gehb wegen großzügiger Zitate aus einem Anwaltsbrief an mich wegen der Kommentare im Beitrag Telefonterror durch die MEG AG aus Kassel gesagt. Nun möchte ich das auch hier auf der Webseite von Mein Parteibuch ein paar Worte dazu schreiben. […]

  47. Mein Parteibuch » Widerspruch gegen 532,90 Euro und Kostenfestsetzungsbeschluss von Herold Flashar Gehb sprach

    […] Über die Anwaltskanzlei Unverzagt von Have hat der Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb bekanntlich bei einem in Fachkreisen bestens bekannten Richter am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir die Veröffentlichung von Anwaltschreiben des Antragstellers wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor verbietet. […]

  48. Mein Parteibuch » Noch eine Abmahnung von der Kanzlei Schertz Bergmann sprach

    […] 2006 Lurusa Gross Das Landgericht Hamburg hat vor einiger Zeit eine einstweilige Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung einer Abmahnung in Zitatform erlassen. Heute habe ich erfahren, dass ich nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obendrein die Kosten für diese einstweilige Verfügung bezahlen muss, obwohl ich vorher nicht wegen der Zitate aus dem Abmahnschreiben abgemahnt wurde. […]

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