Freiherr von Gravenreuth begehrt mit Schreiben vom 28.11.2006 eine Geldzahlung dafür, dass er mich einige Tage vor der Verhandlung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert hat. Die Mühe, mir herauszusuchen, wieviel er denn eigentlich genau will, habe ich mir nicht gemacht.
Zu einem Verhandlungstermin heute um 9:00h am AG München in einem Strafprozess wegen Untreue weiß ich nichts neues, und halte mich selbst durch die regelmäßige Lektüre von rotglut.org auf dem Laufenden.
Meine Spendengelder für einen möglichen Streit um Kosten für die Abschlusserklärung einzusetzen, halte ich für Quatsch und so habe ich, da von keinem der Spender ein Widerspruch kam, die 195 Euro Spenden aufgerundet zu 200 Euro und komplett an den Düsseldorfer Blogger Rainer von Rainersacht zur Finanzierung seiner äußerungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit Media Markt Saturn Anwalt Joachim Steinhöfel weitergereicht.
PS: Wer meine Geschichten aus Abmahnistan knapp zusammengefasst vorab in einer Art Newsletter, der etwa zwei mal monatlich erscheinen soll, bekommen möchte und bisher den Newsletter noch nicht bekommt, der möge mir bitte unter Angabe seines vollen Namens und seiner Webseite eine Bestellung Parteibuch-Newsletter schicken.
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Hallo, schon mal bei A.John nachgeschaut?
Es gibt Neues!
Anwalt wegen Veruntreuung von Mandantengeldern verurteilt: http://www.abzockwelle.de/m_016.htm
Na prima zur Gegendarstellung, legt der Freiherr alles auf die Goldwaage, in seinem speziellen Fall natürlich nur? Ich weiß nicht, ist das der Ausgleich für das Verfahren von heute morgen in München ? Meiner Meinung nach ein schlechter Verlierer….
@ 3 - die Gegendarstellung finde ich in diesem Fall OK.
4. Also geht das Ganze von vorne los, haben die Gerichte nicht etwas wichtigeres zu entscheiden?
Ein Spiegel unserer Gesellschaft, kränkst Du mich, lass ich dich bluten…oder auch einfach auf den Punkt gebracht: Ich brauche Geld…egal woher?
Guten Tag,
Nachdem bewusster Dipl.Ing(FH) nach seiner noch nicht rechtskräftigen Verurteilung zu 9 Monaten Haft auf Bewährung jetzt sicher umso dringender Geld braucht, werden diese weiteren Angriffe gegen Herrn Bartels nicht ausbleiben. Denn er muss nun nach diesem vorläufigen Urteil nicht nur 7000 Euro an seinen ehemaligen Mandanten zahlen, sondern auch Gerichtskosten, und wenn er tatsächlich für die Anwaltsgilde nicht mehr tragbar sein sollte, wird er auch ziemlich bald einen Anwalt brauchen, der für ihn in die Mimosenkriege zieht.
Man muss nun verstärkt aufpassen, denn nicht umsonst sagt man oft “Hüte dich vor den Gezeichneten” und diverse Amokläufe in letzter Zeit haben ja gezeigt was passieren kann, wenn sich jemand in die Ecke gedrängt fühlt und vor den Trümmern seiner Existenz steht. Der Guten Herr (FH) wird die Zeit die ihm bis zu einem eventuellen Berufsverbot bleibt sicher gut nutzen, und jetzt einen Rundumschlag ausführen.
Zu Dr. Lendwei #6:
An einen Berufsverbot ist kaum zu glauben.
Wir haben in Hamburg den Fall, dass ein nicht unbekannter Anwalt in den USA wegen Erpressung einsitzt und trotzdem im eigenen Namen weiter klagen und als Anwalt tätig sein darf. Erhält sogar vom OLG-Gericht Vertretung durch Anwälte, welche beim OLG nicht zugelassen sind.
An Marcel:
Warum veröffentlichst Du die unsinnigen Gegendarstellungen?
Bei mir verlangt er inzwischen ebenfalls die Veröffentlichung samt seiner Rechtschreibfehler.
Der rechtliche Schwellwert für eine Gegendarstellung ist höher als für eine Unterlassungserklärung (Einstweilige Verfügung).
Das ist mein Wissensstand.
Es soll sich durch Dich niemand verleiten lassen, seine “Gegendarstellungen” zu veröffentlichen.
Danke für die Unterstützung. Leider hat die für Pressesachen zuständige Kammer am LG Hamburg den Fall Steinhöfel ./. Rainersacht gestern so eingeschätzt, dass er nicht als Präzedenzfall taugt. Wir (mein Anwalt und ich) haben deshalb gestern die einstweilige Verfügung und damit die ursprüngliche Abmahnung akzeptiert. Allerdings hat die Kammer dem Steinhöfel-Helfershelfer in Sachen Streitwert einen eingeschenkt: Zunächst hatte Steinhöfel 50.000 Euros angesetzt, die Kammer hatte für die Verhandlung schon auf 15.000 reduziert und jetzt sogar auf 10.000. Kleiner Sieg, würde ich sagen.
In der Sache Steinhöfel ./. Rainersacht I wird’s dagegen komplizierter, weil da diverseste Formfehler vorliegen und die Fragen nach den Gegenstandswerten noch einmal aufgerollt werden muss.
Eigentlich schade.
Die Einstweilige Verfügung hätte nur im Rahmen des einen Beitrages anerkannt werden brauchen, und nicht für den gesamten Blog.
So sind ist der Blog-Betreiber weiterhin gegen mögliche Provokationen nicht geschützt.
Vieleicht lag das am Beklagten-Anwalt, welcher für seine Tätoigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Straf-und OWi-Recht angibt.
Blog-Betreiber Barcel machte bei der Pressekammer seine ersten Erfahrungen.
Das nächste Mal einen Presseanwalt, welche Abgemahnte vertritt, suchen bzw. sich selbt schlauer machen und den Anwalt des Vertfauen qualifizieren.
Ausführlicher Bericht liegt bei mir vor. War dabei.
Auch Reichersacht berichtet selbst ausführlich.