Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
In dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/12/01/fortsetzung-fh/ wird unter der Überschrift “Fortsetzung (FH) behauptet:
Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt.
Freiherr von Gravenreuth begehrt mit Schreiben vom 28.11.2006 eine Geldzahlung dafür, dass er mich einige Tage vor der Verhandlung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert hat.
Hierzu stelle ich fest:
Ausweislich des Protokolls der Gerichtsverhandlung vor dem LG Berlin Az.: 27 O 1044/06 gab Herr Marcel Bartels folgende Erklärung ab:
Der Antragsgegner (Anm: Herr Bartels) verpflichtet sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den Antragsteller (Anm: Günter Frhr. v. Gravenreuth ) zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Antragstellers gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, im Internet Abmahnschrieben des Antragstellers zu veröffentlichen.
Der Antragsteller nahm diese Unterlassungserklärung an und die Parteinvertreter erklärten sich mit der Aufhebung der Kosten einverstanden. Das Gericht hat dann durch Beschluss die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Eine Regelung/Vergleich über die Kosten des Abschlussschreibens wurden nicht getroffen.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Anwesend bei der Verhandlung waren neben mir das Gericht in der Besetzung, die auch die Einstweilige Verfügung erlassen hat und mir bereits aus der Verhandlung der letztjährigen Klage von Wilhelm Entenmann gegen mich bekannt war, mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, ein Rechtsanwalt, den der Verfügungskläger geschickt hat, Rolf von Buskeismus, Princo sowie eine Fernsehteam vom Deutsche Welle TV. Der Verfügungskläger selbst war, wie es sein Vertreter ausdrückte, aufgrund “wichtiger Termine in München” leider daran gehindert, nach Berlin zu kommen.
Da Princo bereits kurz nach Verhandlungsende einen groben Bericht zur Verhandlung veröffentlicht hat und sich bei Rolf ein sehr ausführlicher Bericht zu der Verhandlung findet, möchte ich meine Leser nun nicht langweilen, in dem ich meinen Bericht zur Verhandlung hier auch noch einfüge. Besonders hinweisen möchte ich noch auf ein Schmankerl zur angekündigten Hauptsacheklage im Berlin Blawg.
Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Die mündliche Verhandlung in meinem Fall Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ./. Bartels (AZ 27 O 1044/06), wo es um die Rechtmässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens eines unzufriedenen Forenteilnehmers bei forenabmahnungen.de geht, wurde angesetzt für den
16.11.2006 um 12:30h im Raum I/143
des LG Berlin (Zivilkammer 27) (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin)
Herrn Reinholz hat in dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders/ unter Nr. 26 behauptet:
Die Auskunftspflicht richtet sich nicht nach §34 BDSG, sondern nach Medienstaatsvertrag (viele Grüße vom Schlosser aus dem Osten, der dem Anwalt wieder was beibringt) und ihr könnt die begründet verweigern. Gravenreuth hat schon diesbezügliche Verfahren verloren.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass ich keinen Prozess wegen einer nicht erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft verloren habe.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
So ein ruhig wie dieses Wochenende war es hier schon lange nicht mehr. Die Bewältigung von anwaltlicher Fanpost ist inzwischen schon Routine geworden. Dieses Wochenende gab es zwei Faxe aus München sowie ein Einschreiben aus Hamburg.
Sie behaupten in Ihrem Blog bei https://mein-parteibuch.de/2006/10/03/fh-parteibuch-kanzlei-sewoma-beauftragt/
Die einstweilige Verfügung nebst Antragsschrift, aus der sich die Begründung des Beschlusses ergeben soll, ist bei mir inzwischen, wenn auch noch nicht ganz vollständig, eingegangen.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass Ihnen die einstweilige Verfügung ausweislich der Zustellurkunde am 27. September 2006 um 9:55 Uhr nebst vollständiger Antragsschrift zugestellt wurde.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits: in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen mich für die Veröffentlichung von einem Abmahnschreiben eines Münchener Rechtsanwaltes und Dipl.-Ing. (FH) in Mein Parteibuch habe ich wieder die Berlin Blawger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Sewoma mit meiner Vertretung beauftragt. (weiterlesen…)
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