Wäre das Problem nicht so ernst, könnte man die unter den Buchstaben a) bis r) jeweils einzeln verhandelten Punkte, die Buchautor Werner Rügemer heute in einer entwürdigenden Erbsenzählerei vor Gericht verteidigen musste, als lächerlich bezeichnen. In Anbetracht der Vielzahl der Prozesse, die die Bank Oppenheim gegen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Buch und der Berichterstattung über die juristischen Attacken angezettelt hat, ist die Vielzahl der angegriffenen Einzelpunkte allerdings nicht mehr lächerlich, sondern schikanierend.
Sex sells. Das gilt den Regeln der Ökonomie der Aufmerksamkeit zufolge natürlich erst recht für sexy Videos, die verboten sind. Ein hohes Gericht in Brasilien hat durch ein Verbot der Seite Youtube und eine Sperrverfügung an brasilianische Provider, deren genauen Inhalt Richter Enio Santarelli Zuliani nicht öffentlich bekannt geben wollte, einen Banker mit Namen Renato Malzoni und ein brasilianisches Modell namens Daniela Cicarelli weltweit bekannt gemacht.
Die mit Handbuch für alternative Fremdenverkehrswerbung im Landkreis Marburg-Biedenkopf betitelte kritische Webseite www.althand.de befasst sich vor allem mit Rechtsextremismus und Justizkritik in Hessen. Beim Betreiber der Webseite, Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg, fand heute morgen wegen Veröffentlichungen auf seiner Webseite eine Hausdurchsuchung statt. Dazu erreichte mich folgende Pressemitteilung des Ortsverbandes Marburg der humanistischen Union:
Nachdem ich nun die Antragsschrift aus der Feder der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have eingesehen habe, bestätigt mich die einstweilige Verfügung aus der Hamburger Dunkelkammer in meiner Meinung, dass es um die Meinungsfreiheit in Deutschland kaum besser bestellt ist als in China. Ich kann mir mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schlicht nicht leisten und habe deshalb den Maulkorb akzeptiert, der mir die Veröffentlichung von Abmahnschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb, wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor angeblich geschehen, verbietet.
Die IEBA, was für International E-Business Association e.V. steht, hat nun auf ihrer Webseite eine Petition gegen die Abmahnabzocke von Webshops gestartet, die sie Brigitte Zypries möglichst medienwirksam überreichen möchte. Ich habe da gern unterschrieben und unterstütze die Petition von ganzem Herzen.
Der Auffassung der Münchener Richter, dass “erkennbar das Gebührenerzielungsinteresse” dominiere, möchte ich jedoch widersprechen. Schon in meinem Beitrag Media Markt & Saturn: So blöd bin ich nicht hatte ich geschrieben, dass ich den Rechtsmissbrauch als gegeben ansehe, weil … Methoden zum Einsatz kommen, die mich stark an die der Scientology Kirche erinnern. Beim Scientology-Kritiker Ingo Heinemann gibt es auf der Seite Schikane-Prozesse ein Zitat von Scientology-Gründer Ron Hubbard, der postuliert hat:
“Zweck des Gerichtsverfahrens ist es eher, zu schikanieren und abzuschrecken, als zu gewinnen”
Er hätte unser Star werden können. Seine Zeichnungen, die sich unter dem Begriff Perscheids Abgründe großer Beliebtheit erfreut haben, hätten Martin Perscheid zur Gallionsfigur des deutschen Web 2.0 schlechthin machen können. Hätte die Köpenicker Cartoon Gesellschaft mal eine irre teure Abmahnung wegen irgendeinem vorgeschobenen Wettbewerbsvorteil für den Webshop auf www.martin-perscheid.de erhalten, hätte Martin Perscheid sich sicher sein können, dass wir ihn alle unterstützen. Aber nun sowas …
Nachdem Joachm Steinhöfel, der Anwalt von Media Markt, dem Blogger Rainer wegen seines Artikels “Können Märkte Brennen” richtig einen eingeschenkt hat, nimmt der Media Markt Anwalt jetzt Konkurrenten von Media Markt & Saturn auf’s Korn. Von möglicherweise 1000 kostenpflichtigen Abmahnungen gegen Online Shops, die anscheindend wegen Kleinigkeiten geschrieben wurden, ist derzeit die Rede. Ich befürchte, dass die Media-Saturn Holding aus dem Stall von Sympathieträger Otto Beisheim, die in der Öffentlichkeit mit ihren Töchtern Media Markt und Saturn so tut, als gäbe es harten Wettbewerb, mich für blöd hält.
Die Anwaltskanzlei Sewoma hat heute mit Vollmacht des IV-Verlags Unterhaching, der meinen Informationen zufolge eine Zweigniederlassung der IPA Verlagsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Feldkirchen bei Graz (Österreich) ist, ein bemerkenswertes Fax, dass von einer Anwältin Dr. B. unterzeichnet war, bekommen. Der IV-Verlag ist ein Vertragsverlag der hoch angesehenen International Police Association (IPA) und hatte mich vor einigen Wochen unter Verweis auf den Eintrag zum IV-Verlag im Parteibuch-Wiki sowie diesen Beitrag über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen kostenpflichtig abmahnen lassen. So weit, so schlecht, doch jetzt geht der Spass erst richtig los.
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