Katze

Mein ParteibuchCopyleft

Tagebuch meines Parteieintritts

[Subjektiv, persönlich, parteiisch]

Schlagzeilen-Ansicht

26. Januar 2007

LG Hamburg: Widerspruch gegen Kostenfestsetzungsbeschluss abgewiesen

von @ 13:18. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Politik, CDU, Abmahnung, Rechtsanwalt, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Einstweilige Verfügung, Kassel

Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.

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(FH) ./. Parteibuch: Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin

von @ 11:12. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Abmahnung, Rechtsanwalt, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, (FH), Einstweilige Verfügung


Kostenrechnung
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.

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15. Januar 2007

Thomas Middelhoff vs Capital: Alles nur Theater?

von @ 21:03. abgelegt unter Humor, Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Buskeismus

Auf Buskeismus.de gibt es einen bemerkenswerten Prozessbericht von einer Verhandlung Dr. Thomas Middelhoff gegen Gruner + Jahr AG & Co. KG vor der Pressekammer des LG Hamburg.

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19. Dezember 2006

Prozessbericht vom LG Berlin: Anwalt X gegen Rolf Schälike

von @ 23:37. abgelegt unter Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Zensur, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Einstweilige Verfügung

Heimarbeit
Heimarbeit
Copyleft2006 Lurusa Gross
Heute gab es um 12:15h beim LG Berlin eine Verhandlung über einen Widerspruch von Rolf Schälike über eine von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann im Auftrag des Hamburger Medienanwaltes X* erwirkte einstweilige Verfügung. Den Streit nachzuvollziehen, fiel mir schwer und ich hatte auch den Eindruck, dem Gericht und dem Klägeranwalt ist dies nicht ganz einfach gefallen. Sollten in meinem nachfolgenden Gerichtsbericht Fehler enthalten sein oder ich damit jemand auf den Schlips treten, so bitte ich, mir das mitzuteilen. Gern ändere ich das dann.

Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.

Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. (weiterlesen…)

9. Dezember 2006

First Media Kollerkommunikation reloaded

von @ 8:48. abgelegt unter Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrecht, Meinungsfreiheit

Nachdem die First-Media-Kollerkommunikation im Parteibuch und bei ix als first.info schon vor ein paar Monaten für reichlich Lacher gut war, legt Dr. rer. pol. Frank Huber im Dezember pünktlich zum Weihnachtsgeschäft noch mal eine Schippe drauf.

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4. Dezember 2006

Geheimjustiz in Deutschland - berichten verboten

von @ 16:09. abgelegt unter Recht und Unrecht, Rechtsanwalt, Zensur, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Rechtsbeugung, Einstweilige Verfügung

Scherzartikel
Scherzartikel
Copyleft2006 Lurusa Gross
Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Meinungsfreiheit. Unter dem Titel “Eine Zensur findet nicht statt” habe ich mir zur tatsächlichen Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland bereits vor einigen Tagen einige Gedanken gemacht.

Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.

Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:

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1. Dezember 2006

Gegendarstellung

von @ 21:04. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Kriminalität, Rechtsanwalt, (FH), Untreue

In dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/12/01/fortsetzung-fh/ wird unter der Überschrift “Fortsetzung (FH) behauptet:

Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt.

Freiherr von Gravenreuth begehrt mit Schreiben vom 28.11.2006 eine Geldzahlung dafür, dass er mich einige Tage vor der Verhandlung zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert hat.

Hierzu stelle ich fest:

Ausweislich des Protokolls der Gerichtsverhandlung vor dem LG Berlin Az.: 27 O 1044/06 gab Herr Marcel Bartels folgende Erklärung ab:

Der Antragsgegner (Anm: Herr Bartels) verpflichtet sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an den Antragsteller (Anm: Günter Frhr. v. Gravenreuth ) zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Antragstellers gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, im Internet Abmahnschrieben des Antragstellers zu veröffentlichen.

Der Antragsteller nahm diese Unterlassungserklärung an und die Parteinvertreter erklärten sich mit der Aufhebung der Kosten einverstanden. Das Gericht hat dann durch Beschluss die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Eine Regelung/Vergleich über die Kosten des Abschlussschreibens wurden nicht getroffen.

Günter Frhr. v. Gravenreuth

Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)

Fortsetzung (FH)

von @ 9:11. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Kriminalität, Rechtsanwalt, Rechtsmißbrauch, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Meinungsfreiheit, (FH), Untreue
Gegendarstellung!
Zu diesem Beitrag gibt es eine Gegendarstellung von RA Günter Frhr. von Gravenreuth.
Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Eigentlich hatte ich gedacht, dass mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich die Geschichte um die Veröffentlichung seiner anonymisierten Abmahnung an den Betreiber von Forenabmahnungen.de auf Mein Parteibuch nun zu Ende sei. Aber Pustekuchen, zwar liegt mir das Protokoll des LG Berlin noch nicht vor, aber Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting von Sewoma schon ein weiteres Schreiben geschickt.

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17. November 2006

Nachlese zur gestrigen mündlichen Verhandlung “(FH) ./. Parteibuch”

von @ 13:57. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Abmahnung, (FH), Einstweilige Verfügung

Armenrecht
Armenrecht
Copyleft2006 Lurusa Gross
Nachdem ich die Bezieher meines Newsletters bereits gestern über meine Sicht zur gestrigen mündlichen Verhandlung in der Geschichte Rechtsanwalt und Dipl-Ing (FH) Günter Freiherr von G. gegen Mein Parteibuch, also mich informiert habe, wo mir in einer ohne Anhörung erlassenen einstweiligen Verfügung verboten worden war, Abmahnschreiben des Antragstellers wie das gegen den Betreiber von forenabmahnungen.de gerichtete zu veröffentlichen, habe ich nun endlich Zeit gefunden, auch den Bericht hier fertig zu schreiben.

Anwesend bei der Verhandlung waren neben mir das Gericht in der Besetzung, die auch die Einstweilige Verfügung erlassen hat und mir bereits aus der Verhandlung der letztjährigen Klage von Wilhelm Entenmann gegen mich bekannt war, mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, ein Rechtsanwalt, den der Verfügungskläger geschickt hat, Rolf von Buskeismus, Princo sowie eine Fernsehteam vom Deutsche Welle TV. Der Verfügungskläger selbst war, wie es sein Vertreter ausdrückte, aufgrund “wichtiger Termine in München” leider daran gehindert, nach Berlin zu kommen.

Da Princo bereits kurz nach Verhandlungsende einen groben Bericht zur Verhandlung veröffentlicht hat und sich bei Rolf ein sehr ausführlicher Bericht zu der Verhandlung findet, möchte ich meine Leser nun nicht langweilen, in dem ich meinen Bericht zur Verhandlung hier auch noch einfüge. Besonders hinweisen möchte ich noch auf ein Schmankerl zur angekündigten Hauptsacheklage im Berlin Blawg.

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16. November 2006

Gerichtstermin heute: Mündliche Verhandlung Freiherr von G. ./. Bartels

von @ 1:47. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Abmahnung, Rechtsanwalt, Persönlichkeitsrechtsverletzung, (FH), Einstweilige Verfügung

Unterlassung
Die Bezieher meines Newsletters wurden bereits vorab informiert. Heute findet die mündliche Verhandlung über meinen Widerspruch gegen die von Rechtsanwalt und Dipl-Ing (FH) Günter Freiherr von G. gegen mich erwirkte einstweilige Verfügung zur Unterlassung der anonymisierten Veröffentlichung seines an den Betreiber von www.forenabmahnungen.de gerichteten Abmahnschreibens auf Mein Parteibuch statt.

Fall: Rechtsanwalt Freiherr von G. ./. Bartels (AZ: 27 O 1044/06)
Ort: LG Berlin (Zivilkammer 27), Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, Raum I/143
Zeit: Donnerstag, den 16.11.2006 um 12:30h

Außer meinem Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting vom Berlin Blawg wird zumindest noch Rolf Schälike anwesend sein. Ob der Antragsteller anwesend sein wird, ist mir nicht bekannt. Falls noch jemand gerade Zeit und Lust hat, würde ich mich selbstverständlich freuen, ihn oder sie begrüßen und persönlich kennenlernen zu können.

     Unterlassung          
Copyleft2006 Lurusa Gross

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