Bei Heise.de ist zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen einen einen Rechtsanwalt und einen Jurastudenten wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Abmahnungen unter Mißbrauch von E-Cards ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft dem Jura-Studenten vor, sich selbst unter falschen Namen E-Cards, die auf Homepages eingebunden waren, zugeschickt zu haben. Anläßlich der E-Cards, die er sich selbst anonym geschickt hat, soll der Jurastudent dann über einen Rechtsanwalt die Homepagebesitzer wegen Spammens abmahnen lassen haben. Von den dabei anfallenden Abmahngebühren, die die Homepagebetreiber zahlten, soll der Jurastudent dann von dem Anwalt die Hälfte quasi als Gewinnbeteiligung zurückbekommen haben.
Im Heise-Artikel fehlen genau wie in den Artikeln, die den Heise-Artikel zitieren, leider wesentliche Informationen. Ich würde zum Beispiel gerne wissen, wer der nun unter Betrugsverdacht stehende Anwalt ist, wie hoch die Schadenssumme ist, wie der Name des Jurastudenten M. B. aus F. ist und welche E-Card Dienste bevorzugt mißbraucht wurden. Warum das so ist, dass die Namen der Beschuldigten nicht genannt werden, erklärt der Autor des Heise-Artikels, Christian Persson, in einem Kommentar bei Heise.de: weil die Beschuldigten mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung kontern könnten, wenn sie öffentlich mit den Taten konfrontiert würden, die ihnen vorgeworfen werden.
Skandalöserweise ist in Deutschland so, dass das Recht oft die Täter besser schützt als die Opfer und so gibt es zum Fall keine Namen mit Ausnahme dessen, dass in der Handakte zu lesen ist, dass der ermittelnde Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski heißt. Mich täte zum Beispiel noch ungemein interessieren, ob der beschuldigte Anwalt noch weitere kostenpflichtige Serienabmahnungen verschickt hat - und diejenigen, die so eine Abmahnung erhalten haben, täte das sicher auch interessieren, denn wenn Abmahnungen in Serie verschickt werden, können längst nicht so hohe Abmahngebühren in Rechnung gestellt werden.
Und noch eine Sache täte mich interessieren, nämlich die Frage, ob der Anwalt, dem nun Betrug vorgeworfen wird, die Beute eingeklagt hat, und falls ja, wie der Richter hieß, der sie ihm zugesprochen hat. Falls nun jemand meint, ich würde darauf hinauswollen, dass ich dem Richter Parteilichkeit oder gar Beteiligung an einer Straftat vorwerfen wolle, so muß ich die Leser enttäuschen. Rechtsbeugende Richter gibt es im Nachkriegsdeutschland nämlich nicht, was man schon daran sieht, dass in der Bundesrepublik noch nie ein Richter deswegen belangt wurde.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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@Bartels:
Naja, zunächst einmal ist ja noch nichts erwiesen, insofern hat der Beschuldigte - wie alle anderen auch - zunächst einmal als unschuldig zu gelten, bis zum Beweis des Gegenteils.
Und wenn es zu einem Prozeß kommt, dann wird der ja öffentlich sein, dann können Sie ja dort als Besucher vorbeischauen und uns allen berichten.
Wie wäre es denn mal mit einer Spekulation Ihrerseits, welcher Anwalt da verdächtigt wird?
Jurabilis nennt besagten M.B. nicht als den Anwalt, sondern als den Jurastudenten. Wer ein bisschen die einschlägigen Blogs und Foren in den letzten Jahren verfolgt hat, weiss damit eindeutig, wer gemeint ist.
Öffentlich?
Ich muss lachen.
Wie erfährt denn die Öffentlichkeit, wann und wo der Prozess stattfindet?
Kann uns Manni das verraten.
Unsere Prozesse sind nicht öffentlich, sondern pseudoöffentlich,.
@Schälike:
Wieso denn pseudoöffentlich, Sie sitzen doch auch jede Woche in Hamburg bei Richter Buske in seinen Verhandlungen herum und protokollieren seine Verhandlungsführung?
Wann verdiente denn ein Prozess für Sie das Prädikat “öffentlich”? Mit einer Live-Fernsehschaltung?
@Peterchen:
Aber ein bekannter Anwalt aus München gehört doch wohl nicht zum Kreis der Verdächtigten?
Zu Manni:
Die Termine erfahre ich jeden Freitag früh um 7:00.
Manchmal später. Die Verhandlungen beginnen um 9:45, manchmal um 9:30.
Kann mich also weder auf das Thema vorbereiten, noch andere, welche am Termin teilnehmen möchten, jedoch nicht in Hamburg wohnen, rechtzeitig informieren.
Die Verhandlungen selbt werden so geführt, dass die Inhalte sehr schwer zu verstehen sind.
Die Verkündungen sind ein Lacher:
- Klage angewiesen.
- Der Klage wurde stattgegeben.
- Aussetzungsbeschluss ohne Terminangabe.
Manchmal etwas mehr.
Das nenne ich eben Pseudoöffentlichkeit.
Warum antworten Sie, Manni nicht auf meine Frage:
Wie erfährt denn die Öffentlichkeit, wann und wo ein Prozess stattfindet?
Sie sind doch der Allerklügste und wissen alles.
@Schälike:
Es steht Ihnen doch frei, jeden Prozess zu besuchen, oder nicht?
Oder erwarten Sie vom Staat nun auch noch, persönlich über etwaige Prozesse informiert zu werden?
Vielleicht mit einem persönlichen Telefonanruf von der Geschäftsstelle des Gerichts?
Oder genügt ein eMail-Reminder?
Wie erfahren Sie denn von den Prozessen, die Sie von der Justiz und anderen dunklen Mächten verfolgter Pensionär regelmäßig besuchen?
Mehr Öffentlichkeit könnte zum Beispiel hergestellt werden, indem die Terminansetzungen im Internet kurz nach der Bekanntgabe für die Parteien veröffentlicht werden. Mehr Öffentlichkeit könnte auch dadurch hergestellt werden, dass Schriftsätze grundsätzlich vor dem Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Schriftsätze hätte auch den Vorteil, dass die Bereitschaft von Anwälten, dort das Blaue vom Himmel herunterzulügen, vermutlich sinken würde.
@Peterchen
Nee, ich weiß wirklich nicht, wer M.B. sein soll. Und ich meine, von mir behaupten zu können, dass ich Blogs, in denen es um Abmahnungen geht, recht aufmerksam verfolge. Schließlich könnte ich meinem Blog auch bald den Untertitel “Fachblog für Abmahnunwesen” geben.
Die Geschäftsstelle der Zivilkammer 24, Landgericht Hamburg teilt auf Anfrage nicht mit, wann und welche Termine stattfinden.
Geschweige denn per e-Mail.
Auch nicht gegen Gebühren.
Die Termine, möchte man diese vorab erhalten, erfährt man über Beziehungen etc.
Man kann auch nicht am Donnerstag erfahren, welche Termine den nächsten Freitag anliegen.
Die Registerstelle des Landgrichts ist auch angewiesen auf die Terminrollen der Geschäftsstellen, welche von der Zivilkammer 24 so gut wie nie am Donnerstag (für den nächsten reutag) in der Registerstelle vorliegen.
Gegen Gebühren kann man von der Registrestelle Termine als Papierausdruck abholen.
Nützt bloß nichts, wenn keine der Zivilkammer 24 vorliegen.
Nach Gesetz reicht es aus, wenn die Terminrollte 0,00000000000001 Sekunden oder noch später vor der Sitzung an der Tür des Verhandlungssaals aushängt.
Warum ist Manni so wütend und postet:
“… anderen dunklen Mächten verfolgter Pensionär.”
Ist es eine Schande, alt zu sein?
Wessen Geist vertritt Manni auf diesem Thread?
Ist Manni Jurist, dann ist es typisch, wie oberflächlich und überheblich er mit Begriffen rumschmeißt und nichts begreift.
Manni antwortet auf keine klaren Fragen.
Ich bin nicht Persionär, sondern Rentner. Den Unterschied wird er genau so wenig kennen wie den zwischen Ausbildung und Bildung.
Arbeiten tue ich auch noch, dolmetsche z.B. bei Gerichten.
Ordentliches Arbeiten wird nie Mannis Stärke gewesen sein. Arbeuiten ist für ihn wahrscheinlich eine Schnade.
Kluges bla, bla reicht.
Wie käme er sonst auf die Idee Andersdenkenden unter zu übeln, sie sehen nur dunkle Mächte?
Ich bin weder gläubig, noch weiß ich was Verschwörungen, erst recht nicht, was dunkle Mächte sind.
Typische Begriffe ungebildeter Alleswisser.
@Bartels:
Ja, das wäre durchaus ein sinnvoller Vorschlag zur Verbesserung der Transparenz.
@Schälike:
Sie sind kein “Andersdenkender”, Sie sind einfach nur ein Wirrdenker.
@Manni:
Danke für die klaren Anworten auf die wirren Fragen.
Ach wissen Sie, ich bestreite ja nicht, dass man die Justiz insgesamt effizienter gestalten könnte, Bartels hat ja z.B. ganz richtig darauf hingewiesen, dass sich da einiges verbessern ließe.
Sie jedoch konstruieren daraus irgendeine absurde Verschwörungsgeschichte, nach der die “Buskeisten” sich der Transparenz entziehen wollten.
Wie paßt es denn dazu, daß Sie problemlos jederzeit Ihrem Lieblingsrichter Buske beiwohnen können, wenn er urteilt - und Ihre Website, auf der Sie sich so empören, ist doch auch im Netz?
Wo also werden denn hier konkret Ihre Rechte beschnitten?
@Manni:
Lesen sie mal die Positionen, welche meiner Meinung nach Buskeiten charakterisieren.
Versuchen Sie zu den einzelne Positionen Stellunmg zu beziehehn bzw. diese zu entwickeln, anstatt bla, bla.
Buskeismus ist keine Verschwörung, und die Buskeiten sind keine Verschwörer, genauso wenig, wie es Fußballer oder Musiker oder Mannische sind.
Sie formulieren Vorwürfe und dann “widerlegen” Sie diese. So etwas nennt man Onanie.
Manni: Wo also werden denn hier konkret Ihre Rechte beschnitten?
In der DDR habe ich 10,5 Monate für die Verbreitung von Büchern in U-Haft gesessen und 7 Jahre Zuchthaus erhalten. Dann musste das Oberste Gericht das Urteil zurück nehmen.
Trotzdem fühlte ich mich in der DDR, gemessen an Unrecht anderen gegegnüber, nicht in meinen Rechten als Ganzes beschnitten. Solche Menschen wie Biermann, Havemann u.a. gehörten zu den Priviligierten, dank ihres Einsatzes für Recht.
Ihre Frage zeugt vom mangelnden Verständnis der Zusammenhänge.
Ich fühle mich in meinen Rechten nicht beschnitten und hoffe, meine web-Site bleibt am Leben.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis, genauer, das Aufwand-Leitungsverhältnis stimmt allerdings nicht. Können Sie wenigstens das nachvollziehen, ohne Ihren Verschwörungs-, Empörungs-,und anderen bla, bla?
Auch wenn Buskeiten mit Hilfe von Mannis meine web-Site blockieren, bin ich noch lange nicht in meinen Rechten beschnitten.
Jeder hat soviel Rechte, wie er sich zu nehmen vermag. Niemand wird in seinen Rechten beschnitten, was heißt, alle werden beschnitten, was widerrunm heißt, beschnitten ist der falsche Ausdruck.
Grüße an den Beschneider Manni.
@Schälike:
Ach, ich brauche mir da doch nur einige Sätze aus ihrer merkwürdigen Thesensammlung herauszunehmen, da wird schon ihr absurdes Denken offenbar.
Beispiele:
Sie schreiben da u.a.:
“Vermeidung bzw. Missachtung von Gutachten”
Es obliegt dem Richter zu entscheiden, inwieweit ein Gutachten erforderlich ist und wie ein Gutachten als Beweismittel zu bewerten ist.
Und das ist im Grundsatz auch richtig so.
Ihr Vorwurf impliziert nämlich, daß Gutachten grundsätzlich als richtungsweisend zu beachten seien - damit aber würden letztlich jedoch nicht mehr die Richter entscheiden, sondern die Gutachter.
Übrigens ein Umstand, der bereits in manchen Strafprozessen leider verwirklicht ist. Wie fehlerhaft zahlreiche Gutachten ausfallen, ist ja nun hinlänglich bekannt.
Ihre These ist also nur eine hohle Phrase, da haben Sie mal wieder die Konsequenzen nicht bedacht.
Ihre nächste These:
“Sozialdemokratische Politiker sollen gewinnen ”
Das ist Unfug, ebenso wie Ihr Vorwurf, “PDS-Politiker und Sympathisanten sollen gewinnen” - das entspringt alleine Ihrer Verfolgungsvorstellung.
Und noch eine These:
“eigene einstweilige Verfügungen werden durch den gleichen Richter im Widerspruchsverfahren fast immer bestätigt, im Hauptverfahren - ebenfalls durch den gleichen Richter - bestenfalls präzisiert, jedoch nur sehr selten aufgehoben ”
Ja, das liegt doch in der Natur der Sache - der Richter hat sich ein Urteil gebildet, weshalb sollte sich das Urteil denn so kurzfristig - ohne Vorlage neuer Beweise und Argumente - auf einmal ändern?
Insofern sollten derartige Entscheidungen natürlich durch andere Richter überprüft werden.
Und was ist das hier für ein Unfug?
“Stabilität durch Spaßgesellschaft ”
Was soll dieser Satz bedeuten?
Die Justiz als Teil der Spaßgesellschaft?
Und weiter gehts im inkonsequenten Denken und Schreiben des Herrn Schälike:
“Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums durch Verselbständigung des Kapitals ”
Was wollen Sie damit sagen?
Daß die Gesellschaft reicher wird? Ist doch gut. Sie meinen aber wohl etwas anderes?
Was das mit der Justiz nun zu tun haben soll, ist mir allerdings ein Rätsel.
Tja, was haben Sie da noch geschrieben, achja, hier:
“unbekannte, öffentlich auftretende Personen sollen verlieren ” - Woher wissen Sie das? Weil Sie irgendwelche Prozesse verloren haben?
Und weiter im Text:
“Vertreter der Aristokratie sollen mal verlieren, mal gewinnen - von der Tendenz her verlieren ”
Alles absurde Behauptungen, deren Belegung Sie natürlich schuldig bleiben - und nach meinem Eindruck durchdringen von einer gewissen Verfolgungsvorstellung.
@Manni mailt:
- Woher wissen Sie das?
- .. da wird schon ihr absurdes Denken offenbar.
- Ihre These ist also nur eine hohle Phrase, da haben Sie mal wieder die Konsequenzen nicht bedacht.
- Und was ist das hier für ein Unfug?
- Und weiter gehts im inkonsequenten Denken und Schreiben des Herrn Schälike
- Alles absurde Behauptungen
Abgesehen davon, das z.B. Thesen keine Behauptungen sind, erwarten Sie doch nicht ernsthaft, dass in einem solchen Ton sachlich diskutiert werden kann.
Erwarten Sie ernsthaft eine Antwort auf Ihr Rätsel: “Was das mit der Justiz nun zu tun haben soll?”
Sie wissen alles schon im voraus. Und noch mehr wissen Sie, nachdem Sie ausgeschlafen sind.
Ich habe doch geschrieben in denThesen:
Die Prozessführung sowie die Urteile der Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg werden auf Korrelation mit folgenden Thesen und Merkmalen analysiert. Im Prozess der Analyse werden die Thesen korrigiert, d.h. erweitert, präzisiert bzw. fallen gelassen.
Wissen Sie überhaupt was Korrelation, Analyse, Korrektur, Erweiterung, Präzisierung, und Fallenlassen ist?
Allewisser brauchen das alledings nicht zu wissen.
Eine während der jahrzehnte langen Ausbildung gelernte Antwort können Sie sich sparen.
Diese finde ich im Computernetz ohne Ihrer “Hilfe”.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schälike, unterstelle ich meinen Mitbürgern keine dunkelhaften Absichten und verschwörerischen Manipulationen.
Oh, Sie sprechen von Korrelationen - na, dann legen Sie doch mal konkrete Zahlen vor, mit denen Ihre “Thesen” gestützt werden.
Oh - oder haben Sie dazu etwas wieder “keine Zeit” und “keine Lust”?
@manni
Zahlen zu unentdeckter Kriminalität vorzulegen, ist natürlich kaum möglich.
Ich habe da aber trotzdem eine interessante Zahl, nämlich die Null. In der Bundesrepublik Deutschland wurde bisher kein einziger Richter wegen Rechtsbeugung strafrechtlich verfolgt oder gar verurteilt.
Ob man das nun als Beweis dafür nimmt, dass die Kriminalitätsausprägung Rechtsbeugung in Deutschland nicht vorkommt oder dafür, dass die Strafverfolgung diesbezüglich nicht mal ansatzweise funktioniert, sei jedem selbst überlassen. In der DDR gab es ja auch Leute, die haben an Wahlergebnisse von 99% und mehr geglaubt, die in geheimen Wahlen erreicht wurden.
Wer noch keine Meinung hat, dem kann vielleicht die Seite www.beschwerdezentrum.de/ bei der Meinungsfindung helfen.
@Manni:
Korrelationen können Sie an Hand der Berichte und der inzwischen gesamnmelten Urteile schon erkennen, falls Sie davon etwas verstehen und nicht einfach ausgebildet nachplappern, was die ASusbilder sagten.
Ich befinde mich in der Material-Sammelphase.
Die Analyse läuft im Hintergrund.
Haben Sie schon mal ernsthaft gearbeitet - nach Ihrer langen Ausbildung - dann müssten Sie wissen, wie wissenschaftliche Ergebnsisse zu Stande kommen.
In der Sowjetunion wurden allerdings Genetiker und Informatiker zunächst verfehmt und nicht wenige umgebracht. Alles nach Recht und Gesetz, wie die meisten es in diesen Ländern glaubten.
In der DDR war Genetik auch eine “bürgerliche” Wissenschaft, getragen von Wirrköpfen, Verschwörungstheoretikern und Volksfeinden.
Die Partei (SED) wusste alles und hatte auf alles die besten Antworten.
Wirrköpfe wurden isoliert und den Salat haben wir heute.
Kennen Sie des Philosophen Peter Sloterduck
Worte: “Alle wesentlichen Aufbruchsbewegungen seit mehr als 200 Jahren haben etwas mit produktiver Verwirrung zu tun. Immer, wenn es vorwärts geht, ist zunächst die Semantik trübe.”
Auch ein Verschwörungstheoretiker?
Allwissender Manio, klären Sie uns bitte auf. Was wurde während Ihrer Ausbildung befohlen zu wissen?
Wie immer haben Sie es vermieden, konkrete Zahlen vorzulegen, mit denen Ihre wirren Theorien gestützt werden könnten.
Also, nochmals meine Aufforderung:
Legen Sie doch endlich mal etwas konkreteres vor als Ihr ewiges suggestives Verschwörungsblabla.
Der “Philosoph”, auf den Sie sich da beziehen, heißt übrigens Sloterdijk und nicht “Sloterduck”, und weshalb Sie ihn hier zitieren, ist mir ein Rätsel, vielleicht möchten Sie uns ja glauben machen, daß Sie neben Ihrer Tätigkeit als Kraftwerkstechniker nun auch noch philosophische Sphären erklimmen. Also gut. Schälike der große Philosoph und Neu-Jurist.
@Bartels:
Ja, nicht-entdeckte Kriminalität können Sie natürlich in Zahlen nicht ohne weiteres erfassen.
Aber der Herr Schälike stellt ja da die wirre These auf, daß SPD- und PDS-Anhänger vor einer bestimmten Kammer grundsätzlich gewönnen - und diese Behauptung muß er dann ja wohl in Zahlen belegen können, zumal er ja entsprechend großspurig sein geheimes Wissen ankündigt.
Ich habe allerdings so meine Zweifel, daß seine Erkenntnisse über mehr hinausgehen als übliches Stammtischgelabe. Aber ich bin ja gerne bereit, mit eines besseren überzeugen zu lassen.
Dass übrigens bislang kein Richter wg. Rechtsbeugung verurteilt worden ist, ist ein interessanter Hinweis - meines Wissens sind einige ehemalige DDR-Juristen entspr. belangt worden, und hier in Hamburg wurde seinerzeit mal der bekannte Richter Schill entspr. angegangen, aber nicht verurteilt, aber Sie haben insgesamt natürlich Recht mit Ihrem Hinweis.
@Bartels:
Es gibt da übrigens einen interessanten Kommentar bzgl. Rechtsbeugung auf
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=25497
, ich zitiere:
“[…] Rechtsbeugung ist nicht nur schwer beweisbar, sondern auch an sich schon sehr selten (es gibt also nicht unbedingt eine hohe Dunkelziffer).
Oder wieviele Ärzte gibt es, die vorsätzlich einem Patienten das falsche Bein abnehmen? […]”
Die Rechtsbeugung setzt ja den Willen voraus, das Recht fehlerhaft anzuwenden - ich glaube, daß dies tatsächlich selten vorkommt, häufiger hingegen dürfte vielleicht Schlamperei zum Tragen kommen. Schlamperei ist aber keine Rechtsbeugung.
@Manni
Wenn Richter
öffentlich gegenüber Nichtjuristen äußern:
Na ja, was der Verfasser da absondert und worüber er sich erregt, ist mehr von populistischem Stammtischgerede als von juristischer Sachkenntnis geprägt. Die Seite kann man getrost in die Tonne treten - oder
halluzinierenden selbsternannten “Justizkritikern”
Siehe Richter Braunsdorf>/a>
oder
wenn Anwälte auf web-Sites von Nichtjuristen mit unverschämt, anmaßend reagieren, dann sollte es einem Antibuskeismus-Kodex geben, gemäß welchem diese Juristen öffentlich von dem Gerichtspräsidenten bzw. der Anwaltskammer abmahnt werden, und analog der Flensburg-Punktesammlung öffentlich, wie bei eBay, mit Punkten angeprangert werden.
Bei einer bestimmten Punktzahl sollten diese überheblichen juristischen Typen ihre Zulassung - wie beim Führerschein - auf bestimmte Zeit verlieren.
Idiotentest wären ebenfalls angesagt.
Dann würde Manni vielleicht seinen vorlauten Mund halten, sich zivilisiert verhalten, nicht laufend beleidigen und in seinem öffentlichen Leben nicht elitär auftreten.
Zur Rechtsbeugung:
Willen [willentlich] ist niemals nachweisbar, es sei denn der Delinquent erklärt selbst, dass es sein Wille war, das Recht zu beugen.
Aber auch in einem solchen Fall braucht es nicht zu stimmen.
Beweiswürdigung ist immer subjektiv.
Deswegen ist noch so gut wie kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
DDR-Richter ausgenommen.
Richter Andreas Buske begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung bei den Dienstag-Urteils-Verkündigungen.
Diese erfolgen Dienstags niemals durch den Vorsitzenden und auch nicht durch den dienstältesten Richter Zink.
Es kann nicht sein, dass Richter Buske seit Februar am Dienstag, dem Verkündungstag, immer Urlaub hat.
ZPO § 311
Form der Urteilsverkündung
(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.
Oder deute ich die ZPO falsch?
Schlaumeyer Manni kläre uns auf.
Lieber Herr Schälike,
jetzt habe ich also auch noch einen “vorlauten Mund”. Soso.
Ist das die Art, mit der Sie auch im Gerichtssaal mit Richtern konferieren?
Oder ist das einfach nur Ihr hilfloses Gesabbel, weil Sie nicht mit echten Argumenten und Zahlen aufwarten können?
Und wie kommen Sie nur darauf, ich verhielte mich “unzuvilisiert”?
Und weshalb dürfen Ihrer Ansicht nach Juristen sich nicht eine eigene persönliche Meinung zu den von Ihnen verbreiteten “Thesen” bilden und diese veröffentlichen?
Ich dachte, Sie sind so ein großer Vorkämpfer der Meinungsfreiheit?
Oder sollen andere nur das meinen dürfen, was Ihnen in den Kram paßt?
Aber was Sie nun hier gerade kundgetan haben, muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Zitat Schälike: “[…] Richter Andreas Buske begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung bei den Dienstag-Urteils-Verkündigungen […]”
Können Sie denn hier mit einigen konkreten Beispielen aufwarten?
Und wenn Sie sich so sicher sind, daß Richter Buske “Rechtsbeugungen” begeht - eine schwere Straftat! -, weshalb stellen Sie dann keine Strafanzeige?
@Manni:
Und wenn Sie sich so sicher sind, daß Richter Buske “Rechtsbeugungen” begeht - eine schwere Straftat! -, weshalb stellen Sie dann keine Strafanzeige?
Ich bin nicht sicher. Dass Richter Buske eine Straftat, noch dazu eine schwere, begeht, habe ich nicht behauptet.
Nicht von mir zu bewerten.
Außerdem erlaube ich mit solche Worte, wie “Rechtsbeugung” ohne juristischen Hintergrund und ohne Bezug zu Straftaten zu verwenden.
Ich habe etwas dagegen, dass Richter die deutsche Sprache gepachtet haben.
Außerdem ist es mir egal.
Nicht mein Thema. Was habe ich davon?
Mich interessier das Ganze nur theoretisch, erkenntnismäßig.
Schlaumeyer sollte doch die ZPO § 311 erklären, ob diese wirklich verlangt, dass der Vorsitzende die Verkündungen selbst kundtut. Nicht mehr und nicht weniger.
Oder lesen Juristen die Texte anders?
Außerdem gehöre ich nicht zu denen, welche wegen solchen Sch…. Strafanzeigen stellen.
Richter Buske soll weiter Richter bleiben.
Ich möchte noch lange meinen Spaß haben an den absurden Sitzungen [Theater].
Also, Sie haben geschrieben, dass Richter Buske Ihrer Meinung nach - ich zitiere Sie da nur - Rechtsbeugungen beginge.
Das ist ein erhebliches Delikt, meinen Sie nicht auch?
Und dann schreiben Sie nun auf einmal, Sie würden wg. “solchen Sch… ” keine Strafanzeigen stellen?
Ja, was denn nun?
@Manni:
Sie sind ein Wortverdreher und zitieren falsch, aus dem Zusammenhang herausgerissen. Eines Buskeiten würdig.
Sind Sie in der Lage, auf Fragen zu antworten?
Müssen laut ZPO § 311 Abs.4 die fast jeden Dienstag stattfindenden Verkündungen von Entscheidungen [Urteilen] durch den Vorsitzenden Richter erfolgen?
Falls ja, ist es Rechtsbeugung, wenn das Monate lang nicht erfolgt, obwohl der Richter jeden Freitag die Sitzungen führt - also nachgewiesenermaßen nicht durchgehend krank ist bzw. Urlaub hat?
Oder möchten Sie den Buskeiten-Orden?
Machen Sie sich doch mal die Mühe, zur Abwechslung die entspr. Gesetzesnorm zu lesen. Dann kommen Sie vielleicht auch dahinter, wann Rechtsbeugung vorliegt.
Ansonsten ist das natürlich wieder typisch für Sie:
Da lehnen Sie sich mal wieder zu weit aus dem Fenster und machen nun wieder einen ängstlichen Rückzieher.
Nur schön, daß hier nachwievor steht, was Sie ursprünglich geschrieben haben, ich zitiere Sie nochmal:
“[…]Richter Andreas Buske begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung bei den Dienstag-Urteils-Verkündigungen. […]”
Das ist doch nun wirklich Kokolores: Entweder sind Sie der Meinung, er beginge Rechtsbeugung, dann ist das eine Straftat, die bestraft werden sollte. Anzeigen wollen Sie ihn dann aber auch nicht, weil Sie ja da nicht so kleinlich sein wollen (sh. wg. “so einem Sch…” stellen Sie keine Strafanzeigen).
Zugleich aber sind Sie kleinlich genug, hier mit Wortklauberein und haltlosen Vermutungen zu glänzen.
Wenn Sie der Auffassung sind, daß da Unrecht geschieht, dann unternehmen Sie gefälligst etwas.
@Manni:
Ist das nun Rechtsbeugung oder doch keine?
Was ist Gesetzesnorm und wo kann zum konkreten Fall nachgelesen werden?
Oder gehört es zum Arbeitrschema von Juristen, Nichtjuristen in die Falle tappen zu lassen durch Wortverdrehungen, willkürliche Interpretationen, überhebliches, elitäres Auftreten, Aufforderung zur Strafanziege und blödsinnige Ansichten, derart wie:
Jede Straftat müsse bestraft werden [Manni].
Sie legen mir mal wieder etwas in den Mund, was ich nicht geschrieben habe.
Im übrigen fordere ich Sie zu gar nichts auf - ich wundere mich nur über Ihre Inkonsequenz.
Wir haben unseren Beitrag absichtlich anonymisiert - wie wir das mit (fast) jedem Beitrag in unserem Blawg machen. Einträge in Weblogs sind über Jahre hinweg im WWW konserviert und somit auch lange nach Verfahrensabschluss noch lesbar. Abmahnfreudige Leute (wie offensichtlich dieser Anwalt) könnten auf die Idee kommen, uns Jahre später für einen Beitrag abzumahnen nur weil dort sein Name erwähnt wurde. Dies würde ihm m.E. sogar zustehen. Also lieber gleich alle Namen rauslassen und so späteren Ärger vermeiden. Schließlich will ich meinen Lebensabend nicht damit fristen, mich mit irgendwelchen Leuten vor Gericht zu streiten und tagaus-tagein nur Gerichtspost zu sortieren.
@Schälike: Sie sind komisch! Über Sie kann man herzlich lachen.
Aber man sollte es eigentlich nicht tun.
Sie scheinen nämlich ein bedauernswerter und sehr verbitterter Mensch zu sein.
@Alfred (IP: 217.185.20.71 , stgt-d9b91447.pool.mediaWays.net)
Schon wieder mal nur Trollerei, der da von einer Stuttgarter Mediaways Adresse kommt. Dem Sprachstil nach könnten Sie der gleiche Stuttgarter Mediaways-Troll sein, der bereits letzten Sommer hier unter verschiedenen Psueudonymen rumgegeistert ist.
Also Alfred, laß es bleiben, der nächste ähnlich schwachsinige Kommentar aus Stuttgart geht dann gleich ohne weitere Verwarnung ab in die Kekse.
@Bartels:
Aber Herr Bartels, meinen Sie denn nicht auch, daß sich hinter einer Mediaways-IP mehr als ein Benutzer verbergen könnte?
@Manni
Klar kann das jemand anderes sein. Womöglich gibt es bei den Stuttgarter Mediaways-Kunden ein ganzes Nest von Leuten, denen außer schwachsinnigen Beleidigungen nichts einfällt. Dass ich seit dem hartnäckigen Troll letztes Jahr bei Stuttgarter MediaWays Kunden nicht lange fackel, sollte aber auch verständlich sein. Und was “Alfred” da von sich gegeben hat, hätte ich auch durchaus direkt zu den Keksen verschieben können.
@Bartels:
Übrigens gibt es in letzter Zeit bei Ihnen gar nicht mehr so viele Einträge - ob das an der WM liegt?
Nein, die WM interessiert mich nicht. Ich bin bloß in letzter Zeit viel unterwegs und viel beschäftigt und öfter mal habe ich nur eine langsame Leitung ins Internet.
[…] Die Informationen, die der Abmahnung bisher bekannt sind, sind allerdings bisher leider so spärlich gesät, dass der Sinn der Abmahnung bisher kaum verständlich ist. Prinzipiell könnte die Abmahnung gut zur Geschäftsidee, wie ich mit ein paar Bildchen im Internet 6000 Euro verdienen kann, passen. Der Eindruck, dass, wenn jemand aufgrund von Daten, die unbekannte Dritte gespeichert haben, schadensersatzpflichtig sein soll, ist allerdings natürlich etwas ganz anderes, als der strafrechtlich relevante Abmahnungsfall, über den hier vor kurzem berichtet wurde. […]
[…] PS: Vorbildlich finde ich übrigens den Einsatz der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die trotz der angesichts der Riesenbeute viel zu geringen Strafen nicht locker läßt, Computerkriminalität zu Lasten von Verbrauchern zu verfolgen. [Trackback URI] [Permalink] […]
Hier ein Link zu einem Artikel über einen wirklich unsympatischen Jurastudenten MB aus F:
http://publicvoidblog.de/real-life/dies-und-das/42/gute-menschen.html
Das soll natürlich nicht heißen, dass das derjenige ist, gegen den ermittelt wird. Genausowenig heißt das natürlich, dass sein Syndikus und ein Münchner Anwalt Freiherr von da irgendwie mit drin steckt.
Der Fall erinnert mich an die beim Landgericht Berlin (Urteil/Az. 15 O 653/03) verhandelte Sache. Wobei “verhandelt” etwas irreführend ist, da der Richter sich sein Urteil bereits vor der Verhandlung gemacht hatte.
[…] Damit strafrechtlich wegen Abmahnbetrug ermittelt wird, muss es wohl erst viel dicker kommen. Meine Geschäftsidee, wie mit ein paar wertlosen Bildchen 6000 Euro zu verdienen sind, zu der mich die Interessenjurisprudenz im Fall von Mario Alka inspiriert hat, scheint sich rumzusprechen. […]
[…] Daich irgendwie keinen Weg finde mir Webspace im Takatuka Land zu besorgen, fang ich hier mal an mit den Chart Vorschlägen, denn der Name des Anwalts der Mario ist endlich raus. Es handelt sich dabei um den renommierten Internetanwalt Dr. Daniel Kötz von der Düsseldorfer Kanzlei Kötz. Dieser Anwalt hat sich damit, meines Erachtens, ganz nach oben in den Anwalt/Kanzlei 2.0 Charts gespielt. Und ganz besonders interessant ist es, jetzt mal rein hypothetisch, wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass der Anwalt oder ihm bekannte Personen die Bilder selber mit den Blog This Button reingestellt hat, um nachher eventuell Homepage und Blog Betreiber abzumahnen. Man könnte in dem Falle direkt mal an einen Fall von Abmahnbetrug denken, wenn es so wäre. Wie sich Betroffene dabei fühlen, kann man hier sehr gut sehen. […]