Nachdem ich gestern mit anderen Dingen als Mein Parteibuch beschäftigt war, reiche hiermit nun die Antwort nach, die ich auf die jüngste Abmahnung für den Redaktionsschwanz am Freitag eine Antwort verfaßt und per Fax abgeschickt habe.
Sehr geehrter Herr …,
gern hätte ich auch einmal soviel Zeit wie Sie sie anscheinend haben.
Ihrem kleinkarierten Wunsch nach der Veröffentlichung der von Ihnen verfassten Gegendarstellung bin ich gern nachgekommen und habe die Gegendarstellung genauso auf der Startseite meiner Webseite www.mein-parteibuch.de veröffentlicht, wie alle meine anderen Beiträge auf meiner Webseite auch, obwohl sie nur einen Satzteil eines im hinteren Teil eines Beitrages betraf.
Wie Sie auf Seite drei ihres neuerlichen Faxes selbst schreiben, sind Kommentare bei Gegendarstellungen zumindest dann zulässig, wenn Sie reine Tatsachen enthalten. Für die Leserkommentare gilt dies wohl um so mehr, als das auch meine anderen Beiträge, wie das für Weblogs kennzeichnend ist, kommentiert werden können. Nichts anderes liegt in dem Kommentar Nr. 1 im Beitrag mit Ihrer Gegendarstellung vor. Dass sich ein publiziertes Urteil nicht auf einen nicht existenten Rechtsstreit beziehen kann, sollte selbst Ihnen eingängig sein. Das Lesen des Urteils ermöglicht dem Leser vielmehr, sich selbst ein objektives Bild von dem richtungsweisenden Prozess vor dem AG Frankfurt zu machen. Falls Sie die Tatsache stören sollte, dass Sie und Ihr Mandant den Prozess verloren haben, so bitte ich Sie, zu berücksichtigen, dass das nicht meine Schuld war.
Um Sie gänzlich zufrieden zu stellen – und damit nun nicht etwa ein überflüssiger Rechtsstreit angezettelt wird - habe ich nach Ihrer E-Mail vom Dienstag Nachmittag im Kommentar Nr. 7 zu Ihrer Gegendarstellung nochmals Ihre Ansicht dargestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie den erwähnten Rechtsstreit vor dem AG Frankfurt nicht als Partei, sondern als Anwalt des Klägers verloren haben.
Da der Kommentar Nr. 1 überhaupt nur durch den Zusammenhang und den Link zum Urteil einen Sinn ergibt, kann er nicht, wie von Ihnen behauptet, von einem unbefangenen objektiven Leser für sich betrachtet, falsch verstanden werden. Der unbefangene Leser wird im Gegenteil sehr präzise darüber informiert, dass Sie den erwähnten Prozess vor dem AG Frankfurt nicht als Partei, sondern als Anwalt des Klägers verloren haben. Trotzdem habe ich gern auch da die Klarstellung noch einmal hinzugefügt.
Ich hoffe, Sie sind nun wunschlos glücklich. Sollten Sie noch einen weiteren Wunsch haben, scheuen Sie sich nicht, ihn mir mitzuteilen.
Mit freundlichen GrüßenDipl.- Ing. Marcel Bartels
Eine Antwort des Rechtsanwaltes und Dipl.-Ing. (FH) aus München auf das Fax kam prompt per E-Mail, aber da es da in erster Linie um eine andere Sache ging, berichte ich darüber in einem separaten Beitrag.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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Die Frage ist hier nur wer zuviel Zeit hat … ausserdem würde ich langsam aufpassen an deiner stelle, irgendwann hat bestimmt jemand einfach die Schnauze voll und ggf. zuviel Geld übrig und dann nützen dir irgendwelche Kommentare und schlauen Texte auf einer Webseite gar nichts mehr.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, nur geh ich einfach mal davon aus, dass dir das passieren könnte wenn du nicht mal einen Gang runterschaltest … weil ein Anwalt kann sich da viel zusammenreimen. “Öffentliche Diskreditierung” und eine dadurch entstandene Geschäftsschädigung wäre eine Möglichkeit von vielen dir ans Bein zu pissen … fragt sich nur wann die Person kommt deren Strahl und Geldbeutel dick genug ist ;o)
@Thomas
Wie lange muß man eigentlich als Sozialdemokrat im Deutschland des 21. Jahrhunderts für Majestätsbeleidigung einsitzen?
In Bayern wirst du dafür bestimmt gesteinigt. ;o)
ich werd hier noch bekloppt…. diese Anwälte und ihre Freizeit in der sie nichts anderes zu tun haben als friedfertige Blogger abzumahnen. Eine Schande sind die für ihren ganzen Berufsstand! Das ist echt die Höhe…. mfg Xe54
Bartels und friedfertig! ROTFL
Der provoziert doch nur, wo er kann.
Hoffentlich trifft er endlich mal auf einen, der ihm zeigt, wo der Bartel den Most holt.
Ob der dann aus Berlin kommt und wie ein Erzengel heißt oder ob er aus München kommt und bekannter Abmahanwalt ist, ist mir egal.
Ich denke, das Internet war für die darbende Anwaltsschwemme ein warmer Regen. Da die Juristenschwemme von den Unis aus aber nicht abreißt und auch im Internet so langsam grundlegende Regelungen Gültigkeit erlangt haben, beschäftigen sich manche eben selbst, nachdem sie durchs Web gesurft oder in einem Onlineshop eingekauft haben, sofern sie sich nicht von der Content-Industrie einspannen lassen konnten.
MfG
Daniel
friedfertige weblogger … gerade die legen es doch nur so drauf an um content zu erzeugen in ihrem wahrscheinlich eher langweiligen leben … ;o)
[…] Wie bereits angekündigt, gibt es hier nun auch noch die mir noch am Freitag per E-Mail zugegangene Erwiderung zu meiner Antwort auf die Abmahnung für den Redaktionsschwanz: Sehr geehrter Herr Bartels, […]