Ich werde beschuldigt. Das geht aus einer Vorladung hervor, die ich heute vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten habe. Nachdem ich mit Abmahnungen nicht mundtot zu bekommen war, scheint es nun jemand mit einer Strafanzeige zu probieren.
Der Tatvorwurf lautet “Üble Nachrede“. Majestätsbeleidung scheint nicht mehr en Vogue zu sein. Der Tatort soll meine Wohnung sein. Als Tatörtlichkeit wird “Internet” angegeben.
Tatzeit soll Freitag, der 20. Oktober 2006, gewesen sein. Für den 10.01.2007 bin ich vorgeladen bei der Polizei. Da bekomme ich Gelegenheit, die “vorliegenden Verdachtsgründe” zu beseitigen. Was der Unterschied zwischen einem Tatort und einer Tatörtlichkeit ist, erschließt sich mir aus dem Schreiben nicht. Auch sonst erschließt sich mir aus dem Schreiben nicht viel. Mir wird weder mitgeteilt, wer der vermeintlich Geschädigte ist, noch wird der Tatvorwurf in irgendeiner Weise präzisiert.
Mich erinnert das Schreiben spontan an die Geschichte von Josef K.:
Als Josef K. am Morgen seines 30. Geburtstags in seinem Zimmer aufwacht, bringt ihm die Köchin seiner Zimmervermieterin nicht sein Frühstück, wie sie es sonst jeden Tag tut. K. wird stattdessen von zwei Männern überrascht und festgehalten. Die beiden wenig auskunftsfreudigen Zeitgenossen teilen ihm mit, dass er von nun an verhaftet sei. Die beiden Männer geben an, von einer Behörde zu kommen, und behaupten, sie könnten und dürften ihm nicht sagen, warum er verhaftet sei.
Trotz seiner Verhaftung darf K. sein Leben in vermeintlicher Freiheit fortführen, da laut den beiden Männern keinerlei Fluchtgefahr bestehe. K. nimmt zunächst einen üblen Scherz seiner Kollegen an. Im Laufe der Zeit bemerkt er jedoch, dass dies nicht der Fall ist. K. wird zu Gerichtsverhandlungen vorgeladen, bekommt Besuche an seinem Arbeitsplatz und wird zu Hause angerufen. Immer tiefer gerät K. in ein (für Kafka typisches) alptraumhaftes Labyrinth einer, surrealen, Bürokratie. Im Laufe der Kapitel dringt K. scheinbar tiefer in dieses System ein, er erfährt einiges über die Hierarchien der „Gerichte“, doch nie gelangt er zur höchsten Instanz, nie erfährt er, worin seine „Schuld“ besteht. Gleichzeitig dringt das System immer weiter in K.`s Leben ein. Auch entpuppen sich nach und nach immer mehr Menschen in K.´s Leben als Teile dieses Räderwerks, wie K. selbst. Er lernt außerdem andere Personen kennen, von denen er sich Auskunft erhofft über das „Gericht“, das ihn anklagt. Immer mehr beschäftigt K. sich mit seinem Prozess, obwohl er das Gegenteil beabsichtigt. In der Realität tun sich Abgründe auf, die sich ausdehnen. Scheinbare Zufälle führen K. weiter von einem Glied im System zum nächsten.
Einer dieser schicksalhaft, unzufällig wirkenden Zufälle ist die Tatsache, dass, als K. einen italienischen Geschäftskunden der Versicherungsgesellschaft, in der K. arbeitet, durch den Dom führen soll, statt diesem einen Mann trifft, der als „Kaplan“ bezeichnet wird. Der „Kaplan“ erzählt K. eine Fabel, die sich wohl auf K.´s eigene Situation anwenden lässt.
Kurz nach der Dom-Szene erscheinen zwei Männer bei K.. Sie nehmen K. mit. Und K. lässt sich nicht nur mitnehmen, sondern geht sogar voraus, sein Gang zum Ort seiner Hinrichtung scheint freiwillig zu geschehen. Vor seinem Tod (einer der Männer rammt ihm einen Dolch in die Brust) spielt er mit dem Gedanken, selbst Hand an sich zu legen. Er schimpft sich feige, das letzte, was er empfindet, ist Selbstverachtung.
Ach so, bevor ich nun wegen übler Nachrede zum Nachteil von Josef K. angeklagt werde, gebe ich hier noch schnell die Quelle der Geschichte von Josef K. an.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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Viel Glück. Das verheißt nichts Gutes.
Ist das jetzt die Broder-Affaire, die Acormanie, oder mag dich die GEMA nicht?
Sehr schön. Die Web-Sozis von der SPD haben dich entfernt. Großartig ! Freut mich! Du wirst es noch in den Knast schaffen, du dummer Linksfascho !
V4Thunder, und Du wickelst Dich um den nächsten Baum, äh.. Tannenbaum natürlich….
Das Lesen eurer Webseite bedeutet für mich immer eine Gradwanderung zwischen blanken Entsetzen und puren Mitleid. Was? Um den Tannenbaum soll ich mich wickeln? Meine Güte…..
Du könntest die V-Max natürich auch in der Garage stehen lassen und nette Weihnachten feiern, mache ich auch….
[…] Marcel Bartels, der vielleicht meistabgemahnte Blogger Deutschlands, erforscht neue Ufer. Wenn auch nicht ganz freiwillig. Nach ungezählten Abmahnungen und - selbstverständlich öffentlich ausgetragenen - Schaukämpfen mit Firmen, Prominenten und Anwälten ist ihm jetzt auch noch Post von der Polizei ins Haus geflattert. Gegen Bartels wird ermittelt. Tatvorwurf: übler Nachrede. Tatörtlichkeit: Internet. So heißt es jedenfalls in seiner Vorladung als Beschuldigter, die er - natürlich - auch sofort veröffentlicht hat. Spätestens am 10. Januar wissen wir vermutlich mehr. Wie es sich für einen Blogger gehört, wird Bartels sicher berichten. Vermutlich auch darüber, welcher seiner Gegner jetzt vom Zivil- aufs Strafrecht umgestiegen ist… Trackback URL · Gelesen: 1 · heute: 1 […]
Ich dachte immer, die Extremlinken sind alles Atheisten. Na dann, happy Chrismas.
V4Thunder, die “Extremlinken” (oder was Du darunter (nicht) verstehst) hätten Leuten wie Dir schon längst den A…. weggesprengt.
Anton
Na dann solltest Du dich schon mal langsam von Deinen Computern verabschieden.
Was staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbehörden so alles machen können, ist bei Readers Edition unter dem Titel “Protokoll eines Justizskandals” eindrucksvoll beschrieben.
Der Link:
http://www.readers-edition.de/2006/12/21/protokoll-eines-justizskandals/
Happy X-Mas und alles Gute
@ 10 - gegen eine Beschlagnahme der eigenen Computer kann man sich beispielsweise folgendermaßen ein bisschen schützen: Von Zeit zu Zeit mal ein komplettes Back-up sämtlicher Daten in TrueCrypt-Containern auf DVD brennen, wobei jeder Container eine Größe von 4,2 GB haben kann. Diese verschlüsselten DVDs hinterlegt man bei einem Bekannten. Sollten die Computer des kritischen Journalisten beschlagnahmt werden, muss der kritische Journalist sich einfach schnell einen neuen Computer kaufen, und er lässt sich von seinem Bekannten die verschlüsselten DVDs wieder aushändigen. Dann kann der Journalist zumindest sofort weiterarbeiten und ist nicht auf den guten Willen von langsam arbeitenden Behörden angewiesen.
Hallo Marcel, Du musst überhaupt nichts machen, weder zu den Vorwürfen Stellung nehmen, noch zu der Vorladung gehen. RA einschalten - Akteneinsicht und dann siehst Du wer Dich angezeigt hat. Ggf. dann eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigungen stellen. Ich denke, da wollte Dir bewusst jemand das Weihnachtsfest verderben, denn anzeigen kann jeder - aber den bekommst Du durch deinen RA raus, und dann …Adios Amigo
Hoffentlich bekommst du jetzt vom Rechtsnachfolger von Franz Kafka keine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. *smile*
Immerhin ist der Zeitpunkt der Tat genannt. Da müsste es sich doch einschränken lassen, worum es gehen könnte? Also als Tatort hätten die meiner Meinung nach ruhig einen Hyperlink angeben können. Dann würde man direkt wissen, worum es geht.
Du kannst die Zeit bis dahin ja nutzen, um mal in der juristischen Fachliteratur zum Stichwort üble Nachrede und Beschuldigter nachzulesen, sofern noch nicht geschehen. Du solltest dich vor dem Termin mit deinem Rechtsanwalt absprechen, aber das weißt du ja auch selber.
Also nach meiner Recherche kommen theoretisch drei Parteibuch-Artikel vom 20. Oktober in Betracht. Um welchen könnte es sich handeln?
Also ich finde, dass in der Vorladung das schon etwas genauer hätte angegeben werden können.
Tatort - damit könnte der Ort der Handlung gemeint sein. Tatörtlichkeit - das könnte der Erfolgsort sein.
Aber lass dich nicht entmutigen!
Das kommt einem bekannt vor. Es gibt in Deutschland Landstriche, in denen seit 60 Jahren stets die gleiche Partei regiert. Von Bayern weiß man das, vom angrenzenden, kleinen Odenwaldkreis wissen es nicht alle. Die Gewaltenteilung ist faktisch ausgehöhlt, bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt sitzen zwei politisch aktive Partei- und Duzfreunde des seit 14 Jahren fast absolutistisch regierenden Landrates als Oberstaatsanwälte an den entscheidenden Schalthebeln.
Wünscht der Landrat also einen Anzeige gegen einen Kritiker, kann man sich ausrechnen, wie es dann weiter geht. Ebenso kann man sich ausrechnen, welchen Chancen Strafverfahren gegen protegierte Angehörige der Kamarilla haben.
Welche grotesken Auswüchse das zeitigt, lässt sich in den odenwald-geschichten.de u.a. unter “Brisant” nachlesen (Sidebar links, unterhalb der Kategorien).
Wenn es meine Zeit zulässt, wird die Adresse justizskandale.de ebenfalls professionell ausgebaut, um auch dort die horrendenn Missstände in der (nicht nur) deutschen Justiz anzuprangern.
Marcel Bartels Solidarisierung mit dem Realsozialisten (und Kommunisten / Stalinisten) Külbel kann ich nicht nachvollziehen - was die Kritik an den Missständen in der deutschen Justiz angeht, stehe ich aber auf seiner Seite. (Was nicht aussschließt, einen Einzelfall eventuell anders zu betrachten.)
Hallo Marcel
Früher war das Weihnachtsfest mal ein Fest der Ruhe und Besinnlichkeit heute ist es ein Fest der Abmahner und Anwälte, welche nicht mal zu Weichnachten Ruhe geben. Habe gestern auch wieder Post von W … Anwalt erhalten siehe Artikel vom 11.12.06 Tokio Hotel.
Wünsche Dir und allen Friedliebenden Menschen ein geruhsammes und friedliches Weihnachtsfest.
Allen anderen Festzerstörern wünsche ich nichts…..
Hi Marcel,
Akteneinsicht hätte jedenfalls nur der Rechtsanwalt. Ansonsten wünsche ich dir viel Glück bei der Sache und dass du rausbekommst wer dahintersteckt.
Frohe Weihnachten
Strafanzeige bzw. Ermitlungsveffahren hat nichts, ueberhaupt nichts zu bedeuten.
Die Strafanzeige kann schon sehr alt sein, z.B. vom April.
Die Staatsanwaltschaften muessen bis Jahresende das meiste abgearbeitet habe.
Da kommen die leichten Faelle eben kurz vor Weihnachten. Eigentolich ein gutes Zeichen fuer Dich, ein schlechtes fuer die Staatsanwaltschaft.
Der buerokratischen Maschine ist Weihnachten egal.
Lass Dir das Fest nicht versauen.
Schalte einen Anwalt ein.
Gehe selbts nicht zur Polizei. Hat keine Sinn.
Ich hatte auch schon zwei Strafanzeigen. Die eine von einem Betrueger. War genau so eine Weihnachstueberraschung. Termin bei der Polizei war der 6.01.xx.
Wurde alles eingestellt. Dauerte zwar etwas lange.
Von der anderen erfuhr ich ueber ein Urteil. Die Strafanzeige kam von einem mimosenhaften Anwalt.
Die Staatsanwaltschaft hatte 900,00 EUR Strafe beantragt.
Eine vernueftige Richterin hat es abgeschmettert.
Dieser Anwalt macht im Augenblick nichts mehr gegen mich. Belaestig andere.
Auch Frau Dr. Raben, Vorsitzende Richterin des Hanseatischen Oberlandesgerichts sagte, dass Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren nichts zu sagen haben. Jeder kann gegen Sie eine Strafaanzeige wegen Rechtsbeugung stellen. Ein Ermittlungsverfahren wird automatisch eingeleitet.
Nur Dumme nehmen das ernst.
Was mich aber jetzt sehr interessiert, wem sollst du übel nachgeredet haben?
Das geht aus dem Schrieb auch nicht hervor…
Hallo Rolf Schaelinke, wie lange, wenn ich fragen darf, dauerte es bis zur Einstellung? Ich habe gelesen, manchmal kann das 3 - 4 Jahr andauern? Gruß
1) Vorladungen zur Polizei muss der Beschuldigte nicht folgen.
2) Auch dem Angeklagten, der sich nicht von einem Rechtsanwalt verteidigen lässt, ist Akteneinsicht zu gewähren. Das steht in der StPO; ich kann es heraussuchen, sobald der Bedarf akut wird.
3) Viel besser als die deutsche Strafprozessordnung aber ist Artikel 6 der EMRK: Recht auf ein faires Verfahren. Die Europäische Menschenrechtskonvention (leicht im Internet zu finden) ist auch in der BRD Gesetz.
Ansonsten ist das mit dem Strafverfahren die übliche Prozedur im Rechtsstaat Deutschland. Jeder kritische Mensch wird mit juristischen Verfahren überhäuft, bis er erledigt ist: nervlich, finanziell oder beides. Zivile Abmahnverfahren sind effizienter, aber dafür bedeutet die Verurteilung in einem Strafverfahren eine gesellschaftliche Ächtung.
Das Beste ist, die Vorwürfe, die einem gemacht werden, öffentlich genau zu dokumentieren, auch mit
Anklageschriften und Urteilen. Es muss mehr da sein als nur Eigendarstellungen. Dafür ist erstaunlich, wie viele Leute jetzt schon zwischen den Zeilen lesen können.
Eine der meist gelesenen Seiten von
http://www.althand.de/ ist
http://www.althand.de/polnaz.html
Einen Überblick nur über die Strafverfahren gegen mich gibt
http://www.althand.de/orden.html
Man kann auch mit Google nach “brosa” suchen und findet schon auf den ersten Seiten ein paar Anklageschriften und Urteile.
Ich kenne zur Zeit nur einen, der es ähnlich gemacht hat: Jörg Bergstedt auf
http://www.projektwerkstatt.de/prozess/
und den Folgeseiten. Trotz seiner Verurteilungen steht Bergstedt politisch jetzt viel besser da als noch vor zwei Jahren.
Die Meinung ist immer mehr auf die “gesellschaftliche Ächtung” zu pfeifen und lieber ins Gefängnis zu gehen als sich noch von den herrschaftlichen Ponims und ihren juristischen Pfaffen einschüchtern zu lassen.
@Ulrich Brosa:
Da ich deinen 2. Punkt vorher anders dargestellt habe wollte ich noch wissen, gilt das auch für den Kläger? Also kann auch er theoretisch in einem solchen Fall ohne Anwalt Akteneinsicht fordern?
Laut StPO hat der Beschuldigte kein Recht auf Akteneinsicht. Sondern nur auf Auskünfte und Abschriften aus den Akten, § 147 Abs.7 StPO. Das ist weniger als die volle Akteneinsicht. Das Recht auf diese Auskünfte und Abschriften hat im Strafverfahren auch das Opfer der Straftat, § 406e Abs. 5 StPO.
Zu den Paragrafen 147 und 406e StPO:
Ja, das sind die, welche die Akteneinsicht
bei deutschen Staatsanwaltschaften regeln.
Einfach mit google.de nach “StPO 147″ und
“StPO 406e” suchen!
In der Praxis bekommt ein Rechtsanwalt die Akte in seine Kanzlei geschickt, während der Beschuldigte ohne RA in die Staatsanwaltschaft fahren muss und dort unter Aufsicht die Akte ansehen darf. Er muss dann sagen, von welchen Blättern er Kopien haben möchte und 50 Cent pro Blatt bezahlen.
Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt kostet mehr:
etwa 80 Euro pro Akte.
Die deutschen Staatsanwälte blockieren Akteneinsichten, wo sie nur können, und das ist
verständlich: Sieht man diese Akten sorgfältig an,
findet man in fast jeder exzessive Schlampereien,
die oft zu Urkundenfälschungen werden. Berühmt
geworden ist die Entfernung gewisser unliebsamer Aktenbestandteile durch den Leitenden Oberstaatsanwalt (LOStA) Zahl von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
und einen seiner Untergebenen
(Zitat unten in
http://www.althand.de/vertusch.html ).
Selbstverständlich hätten Zahl und sein Untergebener wegen Urkundenfälschung verurteilt und aus dem Staatsdienst entfernt werden müssen!
Wichtig ist, sich nicht abwimmeln zu lassen;
gegebenenfalls auf Art.6 EMRK verweisen.
Dazu sollte mensch aber wissen, wie Staatsanwälte ihrem Rang gemäß angesprochen werden:
Werter Herr Staatsanwalt!
Wertester Herr Oberstaatsanwalt!
Allerwertester Herr Leitender Oberstaatsanwalt!
Wo sind die Fachleute bzw. RA? Ich habe noch nie gehört, daß man zur Staatsanwaltschaft fahren kann (als Beschuldigter) und Akteneinsicht bekommt. Soll das hier in Deutschland sein?
19: einSchwabe sprach am 23. Dezember 2006 um 13:43h
Hallo Rolf Schaelike, wie lange, wenn ich fragen darf, dauerte es bis zur Einstellung? Ich habe gelesen, manchmal kann das 3 - 4 Jahr andauern?
Die beiden gegen mich gefuehrten Ermittlungsverfahren dauerten ca. 1,5 Jahre bis zur deren Einstellung.
Wobei die Strafanzeige des Anwalts schneler bearbeitet wurde.
Das Ermittlungsverfahren, welches auf meiner Strafanzeige gegen einen Betrueger beruht, dauert schon seit Maerz 2003.
Diue befragung durch Polizei und Staatsanwalltschaft ist fast gleich Null.
In der Regel haben Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Betrueger keinen Sinn.
Strafanzeigen von Anwaelten in eigener Sache wegen Verleumdung, uebler Nachrede etc. werden eher bearbeitet, weil es um die Macht im Staate geht.
Das Ganze haengt ab von der Bildung und dem Charakter des Staatsanwaltes:
- dumm oder genial
- faul oder fleissig
- krank oder geseund
- korrupt oder ehrlich
- wirkuerlich oder formal arbeitend
etc.
Berichtrstattung ueber laufende Ermittlungsverfahren koennen untersagt werden wegen angeblicher Erschwernis der Ermittlungsarbeiten.
Veroeffentlichung von Ermittlungsunterlagen ist nicht gewuenscht, falls nicht verboten.
Ich würde auf keinen!! Fall zur Polizei gehen, einen Anwalt einschalten, der hat dann Akteneinsicht und dann kann man in aller Ruhe das Weihnachtsfest begehen. Top.. wetten .. es wird eingestellt, das Verfahren.
Danke für die Antwort Herr Schaelike. Das glaube ich auch wenn eine Privatpers. Strafanzeige stellt. Das wird auf die lange Bank geschoben. Wenn man aber mit anderen europäischen Ländern vergleicht (z.B. was in Spanien los ist), dann sind wir noch “gut” dran - oder?
ich glaube WolfganS hat recht. Einstellen und wegsehen, aber du wohnst doch nicht Braunschweig!
Die Anzeige wurde wohl am 1. April gemacht
[…] Marcel Bartels von “Mein Parteibuch” hat neulich eine Strafanzeige wegen “Übler Nachrede” und eine Vorladung zur Polizei erhalten, über Details schweigt sich die Post vom Polizeipräsidenten in Berlin aber aus. Die Website “Mein Parteibuch” ist vor allem durch eine kritische Berichterstattung, unter anderem zum Thema unseriöse Branchen-Telefonbuch-Firmen, bekannt geworden und steckte bereits mehrmals Abmahnungen ein, die oft nicht als Instrument der außergerichtlichen Einigung, sondern als Methode zum Mundtotmachen von Webmastern gebraucht werden. Beim internationalen Medizinerkongress werden Mandeloperationen durchgeführt. Die der Amerikaner dauert 30 Minuten. Die der Russen dauert 45 Minuten. Die der Deutschen dauert 6 Stunden. Fragt ein Amerikaner, warum es so lange dauert. Antwort des Deutschen: “Sie müssen verstehen, wir müssen da rektal ran. Bei uns darf keiner den Mund aufmachen.” […]
Die wohl beliebteste Floskel unter Juristen ist wohl “kommt drauf an”.
Ich hatte auch schon zwei Anzeigen wegen angeblich übler nachrede am Hals, beide nach ein paar Monaten eingestellt.
Heute kann ja jeder Psycho, der meint ein Problem mit Dir zu haben zur Polizei gehen, und die muss die Anzeige zunächst verfolgen, egal wie unsinnig die auch ist.
Anzuzeigen scheint auch eine beliebte Methode zu sein, kostet ja nix.
Je nachdem wie überzeugt Du von Deiner Unschuld bist, kannste Dir den Anwalt auch sparen, wer Dich anzeigte, und worum es geht teilt Dir die Polizei mit, und falls es zu heikel ist, kannst Du dann immer noch die Aussage verweigern, und Dich von einem Anwalt vertreten lassen. So würde ich es machen, falls Du allerdings eine Flatrate bei einem Anwalt hast, kannste den auch gleich einschalten.
Auf jeden Fall würde ich mir nicht das Weihnachtsfest verderben lassen, wünsch Dir und allen anderen Lesern ein schönes solches, und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Zu 31 Bessi:
Zeigt ein Anwalt in eigener Sache bzw. fuer einen anderen Anwalt einen an, würde ich nicht zur Polizei rennen und versuchen, mit denen das zu klaeren.
Es wird versucht, jede deine Äusserung fehl zu interpretieren (zu protokollieren), wie das mit Vorliebe die Pressekammern in Hamburg und Berlin tun.
Auch bei den Amtsgerichten würde ich nicht ohne Anwälte auftreten, obwohl erlaubt und angeblich gewünscht. Das im Prinzip in jeder Sache, wenn die Gegenpartei mit einem Anwalt auftritt.
Die Juristen versuchen mit Vorliebe zu beweisen, wie notwendig diese sind.
Die Zivilgerichte sind eine Arbeitsbeschaffungs und -Geldmaschine für die Anwälte. Das scheint auch so gewollt zu sein.
Mit den Gerichtskosten der Zivilgerichte wird die Tätigkeit der Strafgerichte bezahlt. Das scheint so geplant zu sein.
Unter diesen Bedingungen ist es schwer, Recht auch in offensichtlichen Sachen zu erhalten bzw. sich kostengünstig mit der Gegenpartei auseiander zu setzen.
Geht nicht nur den kleinen Leuten so.
bedanke Dich beim D*.
Der prahlt ja förmlich damit wie gut das geklappt hat.
siehe rotglut
Trotzdem ein Frohes
[Editor: da hätte ich die Quelle gern erst mal per Mail]
Bei Mario Dolzer steht: Reinholz zustehende Weihnachtsgeschenk wird erst nach Weihnachten eintreffen.
Marcel Bartels hingegen hat sein berechtiges ihm zusehendes Weihnachstgeschenk schon bekommen!
So werden Steuermittel verbraucht: sinnlose Strafanzeigen. Für die Bekämpfung der wirklichen Kriminalität reicht die Zeit nicht und es fehlen die Mittel. Für die Statistik ist das egal.
Kostenrückerstattung gibt es nicht für unsinnige Arbeit und Kosten.
Alles muss verfolgt werden.
Hatten wir schon von 1933-45 und danach in dem kleineren Teil Deutschlands bis 1989.
Heute nächern wir uns diesem Zustand mit Riesenschritten in ganz Deutschland.
Erstmal wünsche ich ein frohes Fest!!
Und nun herzlichen Glückwunsch zum Beschuldigtenstatus
Als Faustregel kann hier gelten:
1. Kriminalpolizeiliche Vernehmung: Hier ist keine Erscheinungspflicht gegeben!!
Nebenbei mal bemerkt, ist diese Vorladung (typisch für Berliner-Polizei) etwas
dürftig in der Rechtsmittelbelehrung.
Wurde der §163a wenigsten auf der Rückseite inhaltlich berücksichtigt?
$163 (3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Dies wäre dann nämlich der nächste Schritt, wenn die kriminalpolizeilichen Aktenverwalter
(Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft) ihren Vermerk an den Staatsanwalt fertigen.
2. Ergo, wenn der Staatsanwalt meint hier wäre Klärungsbedarf, wird er dich zu einer
staatsanwaltlichen Vernehmung laden.
Hier gilt Erscheinungspflicht, um seine Personalien anzugeben, oder mal ein gemütliches
Pläuschchen im Beisein seines Rechtsbeistandes zu halten. Aber selbst hier, gibt es keine
Pflicht zur Aussage.
Um es mal einfach auf den Punkt zu bringen, als Beschuldigter darfst du Schweigen bis zum
Richterstuhl und da darfst du lügen dass sich die Balken biegen, was in deinem Fall ja nicht
nötig ist.
Wenn du aber Zeit haben solltest, ist eine kriminalpolizeiliche Vernehmung immer eine
ziemlich lustige Sache. Zumindest erfährst du den eigentlichen Gegenstand deiner Anklage,
deine Rechte müssen dir detailliert erläutert werden und als Schmankerl verlangst du eine
Kopie deiner Vernehmung im Vorfeld (Beschuldigte haben das Recht, (auf ihre Kosten) eine Kopie des Protokolls ihrer Aussage zu erhalten
(bei Polizei: § 17 AVG, Art. V EGVG; bei Gericht: § 45 [2] StPO).)
In 80% der Fälle wirst du jetzt leichte, hektische Flecken im Gesicht deines Vernehmers
erblicken und sowas hören wie, das geht nicht *ggg*.
Viel Spaß und einen guten Rutsch!
@Anonymous
Bei Mario Dolzer steht nicht, dass er die Anzeige geschrieben hat. Die Behauptung, es wäre ein “berechtigtes mir zustehendes Weihnachtsgeschenk” sagt nicht aus, dass er die Anzeige geschrieben hat.
Anonymus (34) war ich.
Es wurde gar nicht behauptet, dass das Weihnachtsgeschenk von Dolzer kommt.
Er hat sich nur mit Dir zusammen im Internet darüber gefreut.
Schöne Grüße aus England.
Wir backen, spielen, diskutieren und lernen. Mein Enkel testet deas neue Notebook.
Ein frohes Weihnachtsfest wünschen wir Dir Marcel.
http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/RechtGesetzgebung/vorladung-als-beschuldigter
Prima, das bringt mich auf die Idee mal eine neue Rubrik “Alltags Suchwörter” zu erstellen.
Ich finde den Vergleich mit Kafkas Prozess zu tief gestapelt. Wie wäre es denn, wenn Du Dich gleich mit den Geschwistern Scholl vergleichst?
Oder mit dem Bauern aus “Ritter der Kokosnuss”:
“Help help, I’m being repressed!”
[…] Gerade eben habe ich telefonisch mit dem Polizeihauptkommissar gesprochen, von dem ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen habe. Stückchenweise kann ich mir nun allmählich einen Reim darauf machen, um welches Thema es bei der Strafanzeige gegen mich eigentlich geht. Nach Auskunft des Kommissars kommt die Akte von der Staatsanwaltschaft Osnabrück und es gehe um ein Verlagshaus in Werlte und eine Webseite www.mein-parteibuch.de. […]
[…] Schweigen werde ich trotz der Vorladung als Beschuldigter wegen einer Strafanzeige eines Verlagshauses aus Werlte sicher auch im Jahr 2007 nicht. Ich beabsichtige vielmehr, Mein Parteibuch auszubauen und technisch weiter aufzurüsten. Und natürlich soll es auch weiterhin Katzenbilder geben. […]
Lächerliche Anmaßung, Ihre lapidare Vorladung mit der Literatur Kafkas gleichstellen zu wollen. Jeder noch so dem Deutschen Rechtssystem ferne Deutsche weiß, dass er spätestens bei der Vernehmung mit dem genaueren Tatvorwurf konfrontiert wird, dass er mittels Rechtsanwalt Akteneinsicht erlangen kann und dass er eben nicht dem Rechtssystem so hilflos ausgeliefert ist, wie Sie es sich in Ihrer selbst einverleibten Opferrolle zuschreiben wollen.
Das hier ist ein Trauerspiel.
Kafkas Kernaussagen sind realistisch und heute noch anwendbar.
Die Probleme mit der Justiz sind alt, immer die gleichen
und darum auch vergleichbar.
1) Die Gründungsgeschichte des Christentums beruht auf einem Justizmord.
Das Christentum hat zweitausend Jahre lang gehalten, weil sich viele Leute,
und zwar oft die besten, mit Jeschua haNozri identifizieren konnten.
Siehe dazu http://www.althand.de/minder.html
2) Den Juden ist seit langem bekannt, dass Richter meistens Ganoven sind.
Das deutsche Wort “Schuft” ist dem hebräischen “Schojfet” entlehnt,
was “Richter” bedeutet.
Siehe dazu http://www.althand.de/odieglos.html#justiz
3) Auch die besten deutschsprachigen Literaten haben das erkannt:
a) Goethe: Faust - Monolog des Mephisto
b) E.T.A.Hoffmann: Der geheime Rat Knarrpanti
c) v.Kleist: Der zerbrochene Krug, Michael Kohlhaas
d) Büchner: Der hessische Landbote
e) Kafka: Der Prozess, Vor dem Gesetz, Das Schloss
f) Dürrenmatt: Der Richter und sein Henker, Das Versprechen, Justiz
und sicher noch mehr.
4) Noch reichhaltiger ist die justizkritische Literatur in Frankreich
und Großbritannien, was übrigens sehr für diese Länder spricht.
Nur als Beispiele:
a) Victor Hugo: Les miserables
b) Emile Zola: J’accuse
c) Charles Dickens: The Pickwick Papers
Die bundesdeutsche “Rechts”staatsjustiz ist eine Fortsetzung
der nationalsozialistischen Justiz - etwas gemildert,
weil die BRD von anderen Staaten stärker im Zaum gehalten wird
als das Deutsche Reich. Doch Artikel 20 Abs.3 des Grundgesetzes
ist nur ein lausiger Witz. Siehe
http://www.althand.de/orden.html
http://www.althand.de/polnaz.html
@quetz: Anmaßend und unangenehm ist hier zunächst Ihr eigener Ton. Vergleiche mit literarischen Figuren sind gang und gäbe - und häufig viel weiter hergeholt als in diesem Fall.
Eine schriftliche Vorladung wegen eines angeblichen Äußerungsdeliktes, in dem man sich die mühelos zitierbare Äußerung erspart, ist allemal kafkaesk.
Lügen und Betrügen
Scheinheilige damals und heute
Da werden Kinder von Theologen misshandelt, der Apparat (Obrigkeit) schweigt. Da werden Patienten von Ärzten fahrlässig verpfuscht , der Apparat schweigt. Da brechen Juristen willkürlich Recht und Gesetz, Unschuldige landen im Knast, der Apparat schweigt.
Ein unbekannter politischer Häftling sagte einmal: “Wer zu einem begangenem Unrecht schweigt/feige weg sieht, der billigt dieses Unrecht und fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Einer, der kein Blatt vor dem Mund genommen hat, und deshalb bestialisch ermordet wurde, war Jesus Christus. (Vor und nach ihm haben aber auch unzählige ihr Leben gelassen, weil sie die Verbrechen und Verbrecher aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Theologie, Medizin öffentlich anprangerten.
Wie sagte ein ehemaliges, von katholischen Geistlichen, missbrauchtes Opfer übereinstimmend mit missbrauchten Opfern, die in den 50er Jahren in einem evangelischem Erziehungsheim landeten: “Die Schweigepflicht ist das grösste Verbrechen an der Menschheit überhaupt, weil es die kriminellen Machenschaften verbergen soll. Gott aber sieht alles, hoffentlich!”
Die verlogene Verschwiegenheit hat es schon unter den Ägyptern und Juden gegeben, wo Gerechtigkeit gelehrt wurde, man aber Ungerechtigkeit betrieb. (Schlechte Vorbilder)
Die römische Staatsmacht hat anno 300 n.Chr. von den Christen verlangt, es wird nur eine christliche Kirche geben, wenn zu Staatsverbrecher und Verbrechen geschwiegen wird, und zum anderen Schriften herausgebracht werden, wonach jedem seine Sünden vergeben werden. Ausserdem müsse aus Jesus Christus ein Personenkult gemacht werden.
Nicht zuletzt hat ein Rassist mit Namen “Martin Luther” auf der Wartburg im Geiste den Teufel gesehen, und mit einem Tintenfass nach ihm geschmissen, weil auch er Wahnvorstellungen hatte, wonach Bauern, Juden, Zigeuner, selbstbewusste Bürger - schlechte Menschen seien, denen man seine engstirnigen Vorstellungen aufzwingen müsse, oder sie vertreiben bezw. beseitigen. (Sektenpolitik)
Von daher, die Kirchen, wenn überhaupt, sind das Werk des Teufels.
Und diese Scheinheiligkeit, es ist schon zum Erbrechen. Da empfängt ein deutscher korrupter Politiker (im Hauptberuf auch noch Jurist) den Papst, schüttelt ihm die Hände, und glaubt, das würde einem gerechten Gott gefallen; - ein anderer empfängt den Daleih Lama, weil es ja durchaus möglich sein könnte, der paktiert und funktioniert, weil er aus der Sklaverei heraus möchte, den die Chinesen praktizieren.
Obendrein dann noch das super Vorbild mit Namen “Kässmann”, Landesbischöfen der ev. Kirchen von Hannover, die sich mal eben aus Karrieregründen von ihrem Mann (ebenfalls Pfarrer) scheiden lässt, und weiterhin über die Unantastbarkeit der Ehe predigt.
Das Volk soll sich an Regeln halten, die für Politiker, Juristen, Mediziner und Theologen nicht gelten.
Von daher braucht man sich nicht zu wundern, das die einen (Siehe Barrabas) sich mit der Gewalt verbünden, und dem Terrorismus zugeneigt sind (Auge um Auge, Zahn um Zahn), und andere sich auf Seiten Christi schlagen. Wenn dir einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm die linke Wange auch noch hin. Schlage nicht zurück, aber nenne den Täter beim Namen, der dich geschlagen hat. Letztere Passage wurde von den Bibelschreibern gelöscht.
Siehe u.a. http://www.myblog.de/volkswahlen Roland Schmidt, Wilhelm Leuschner 22, 63697 - Hirzenhain
Ich denke nicht, dass in den Akten der Staatsanwaltschaft geschlammpt wird.