Das Landgericht Berlin hat sich ganz mächtig beeilt, und so kommt es, dass heute, nicht einmal eine Woche nach dem Verhandlungstermin, das Verhandlungsprotokoll (Seite 1, Seite 2, Seite 3) und schriftliche Urteil (Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7) zur unbegründeten Klage von Schoggo-TV Webmaster Wilhelm Entenmann gegen Mein Parteibuch (AZ: 27 O 925/05) bereits vorliegt.
Um mich zum beklagten Sachverhalt der Namensnennung und Verlinkung nicht wiederholen zu müssen, verweise ich auf das, was der Berliner Rechtsanwalt Berlin-Blawger Sebastian Wolff-Marting in der Klageerwiderung geschrieben hat. Sebastian Wolff-Marting, der mich vorzüglich vertreten hat, hat unter der Überschrift Linksetzen erlaubt im Berlin Blawg von Sewoma ™ auch bereits ein paar Worte zu dem Urteil gesagt. Vielleicht äußert sich auch der eine oder andere Blawger später noch zum Urteil. Eine Diskussion zum Urteil entwickelt sich gerade bei Udo Vetter.
Da der Anwalt des Klägers sich wie schon bei der vorausgegangenen Abmahnung auch nicht gerade wirklich viel Mühe gegeben zu haben scheint, denke ich, dass auch die Urteilsbegründung, die im Wesentlichen auf das Paperboy Urteil Bezug nimmt, angemessen ist und auf so komplizierte Dinge wie die Schaukeltheorie verzichten kann.
Grinsend habe ich abschließend zu Kenntnis genommen, dass das Landgericht Berlin den vorläufig auf 6.000 Euro festgesetzten Streitwert abschließend doch auf die vom Kläger beantragten 8.000 Euro festgesetzt hat. Somit hat der Anwalt des Klägers Wilhelm Entenmann immerhin einen Teilerfolg errungen, zu dem ich ihm herzlich gratuliere.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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Linksetzen erlaubt
Eigentlich hatte der BGH es mit der “paperboy”-Entscheidung ja bereits klar gestellt: Wer eine öffentliche Seite im Internet betreibt, muß auch damit leben, von anderen Webseitenbetreibern verlinkt zu werden. Trotzdem wollte ein …
Nachzutragen ist noch, was die Veranstaltung gekostet hat, respektive kosten wird. Knapp € 4.000,- nämlich (2 x Rechtsanwalt + Gerichtsgebühren + Terminsvertreter). Die Gebühren für die vorgerichtliche Abmahnung kämen noch dazu.
[…] Das Urteil um das Blog "Mein Parteibuch" ist heute gefallen. Marcel Bartels hat mit tatkräftiger Unterstützung seines Rechtsanwalts gewonnen. […]
[…] Auch künftig dürfen Blogger und sonstige Homepagebetreiber per Link auf andere Webseiten verweisen. Auch der Name des fremden Webseitenbetreibers darf auf der eigenen Seite genannt werden. Dies bestätigte das Landgericht Berlin, nachdem ein Webseitenbetreiber genau das untersagen wollte. Mehr zum Urteil im FallWilhelm Entenmann ( Schoggo-TV) gegen Marcel Bartels (Mein Parteibuch) gibts hier und auch da. […]
Das 4.000-Euro-Vergnügen. Wer hat, der hat!
[…] Popcorn, Getränk, Eis bereit? Aufgehört zu Stricken? Marcel vom Parteibuch erzählt eine neue Geschichte, so eine Art Echtzeitrollenspiel. Es spielen dabei Herr M. mit, sowie als unbekannter Chor im Hintergrund Support 81. Die Prinzessin, die es zu erobern gilt, nennt sich DSquared und ist dabei auf keinen Fall mit DSquared2 zu verwechseln. Die Besetzung des Herrn M. kann in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts nachgefragt werden, ein unbekannter Gönner hat als Name und Passwort “bugmenot” zur Verfügung gestellt. Die Suche erreicht man über das M an der Seite und der Eingabe der Registernummer 30548237.8 Ich harre gespannt der Fortsetzung, nach Ende der Schoggo-TV Posse war der Marcel ja auch eher unterbeschäftigt. (Im Gegensatz zu anderen Fällen seh ich das hier übrigens eher als possierlich an; gewöhnlich nagt der Abmahnscheiss vermutlich sehr viel mehr an den Nerven der unfreiwilligen Mitspieler.) […]
[…] Nach dem Urteil ist es Zeit für mich, das Popcorn rauszuholen und mal die Rolle eines Zuschauers einzunehmen. […]
[…] ist es neuerdings mode persönliche streitigkeiten per “bloggen” auszutragen? auf der seite von smarties-blogger / schoggo-tv entenmann fand ich gestern einen offenen brief an martina kausch. beim ersten durchlesen dachte ich an einen wehmütigen brief an eine verflossene. war es aber nicht. scheinbar handelt es sich doch um eine dreiecksbeziehung zwischen entenmann, martina und dem mann dessen name viele genossen nicht mehr ausprechen und den sie am liebsten aus der spd auschliessen würden, bzw. dieses auch schon versucht haben. was war sache? schoggo-tv entenmann hat kürzlich wegen irgendwas vor dem berliner landgericht gegen mein parteibuch alias marcel bartels alias angela merkel ist scientology verloren. nun hat er scheinbar schlechte laune, weil martina es nicht seite an seite mit ihm durchgefochten hat, sondern ihre solidarität still und heimlich und angeblich auf grund der websozis, aufgekündigt hat. doch hat sie das wirklich? hätte sie entenmann an die hand nehmen müssen? liest man ihren blog bekommt man den eindruck, dass sie sehr viel solidarität besitzt. aber ist das eigentlich nicht egal? muss man seinen “blogger-kollegen” zur seite springen, wenn sie die abmahnwelle weiter vorrantreiben? muss man eigentlich jeden scheiss über seinen blog austragen wie entenmann und marcel das machen? […]
Callboy Torsten
Callboy Torsten möchte nicht verlinkt werden:
“…Hinweis : Wer von anderen Domainen koppiert , insbesondere eigne Bilder und diese veröffentlicht auf andere Seiten macht sich nach den Urheberkünsterrech…
ich kann zu den Komentar von Krambox nur sagen , daß dies nicht ganz so stimmt . Es ist abhängig von der Art und Weise .
[…] Also about a month ago, Jens Knoblich in Strausberg published this post in his blog Krambox. He quoted Callboy Torsten’s announcement that any undesired link to his site would be sued for 250 euros a day. Jens was referring to the court ruling in the case Wilhelm Entenmann vs. Marcel Bartels where the court basically threw out Mr. Entenmann’s lawsuite that seeked to ban Marcel from linking to his site. […]
[…] Unglaublich, was für ein Rechtsverständnis ein deutsches Ministerium da zur Schau trägt. Vielleicht hätten sie sich an dem Prozess gegen Mein Parteibuch beteiligen sollen? […]
[…] Man sollte eigentlich meinen, das gerade ein Bundesministerium die gesetzlichen Grundlagen kennt bzw. sich ausgiebig informiert. Ein Irrtum, wie inzwischen auch der Bundesverband der Grünen Jugend festgestellt hat. Auch die Verwendung des Logos des Bundesministeriums für Gesundheit innerhalb eines redaktionellen Beitrages soll ihnen verwehrt werden. […]
[…] Wie die linke Zeitung “Junge Welt” heute berichtet, führt BKA-Hauptkommissar Gerhard L., der trotz eines wandelnden Alibis nach wie vor im Verdacht steht, unter dem Decknamen Sam an der Folter von Khaled El-Masri beteiligt gewesen zu sein, ein äußerungsrechtliches Verfahren vor dem LG Berlin gegen die “Junge Welt”. Am morgigen Donnerstag wird dazu vor dem mir auch bereits bestens bekannten LG Berlin eine mündliche Verhandlung stattfinden: Sache: Gerhard L. ./. Junge Welt Ort: Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Raum 143, 12 Uhr Zeit: Donnerstag, den 7.12.2006 […]