Die Berliner Staatsanwaltschaft ist Spitzenklasse. Die hat vermutlich auch Spiegel-TV geguckt. Und wenn die Boulevard-Presse den Mann den auch noch als Präsidenten bezeichnet, er vorbestraft ist und einen arabischen Namen hat, dann sind das ja wohl genug Beweise. Zumindest könnte man den Eindruck bekommen, wenn man sich das Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft anschaut.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ende 2004 einen Haftbefehl gegen Mahmut Al-Z. wegen Drogenhandels erwirkt. Der Prozess gegen den Beschuldigten gestaltete sich, wie im R-Archiv nachzulesen ist, jedoch als schwierig. Bei Gericht sollte man schon mit etwas mehr Beweisen aufwarten als ein paar Zeitungsartikeln, einer Vorstrafe und einem arabischen Namen des Verdächtigen. Dann wurden Beweise gesucht. Der Beschuldigte hatte derweil in Untersuchungshaft zu sitzen. In schweren und schwierigen Fällen kann eine Untersuchungshaft in Deutschland nicht nur ein halbes Jahr dauern, sondern auch ein ganzes Jahr. Weil Berliner Richter sowieso hochkompetent sind, war den Richtern, die über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden hatten, auch sofort klar, dass es sich bei Mahmud Al.-Z. um einen besonders komplizierten Fall handelt.
Aber auch ein Jahr später erwies sich es noch als schwierig, gerichtsfeste Beweise gegen Mahmud Al-Z. aufzutreiben. So sind dann Berliner Richter auf die Idee gekommen, Angeklagte in dem Verfahren zu einem Schuldeingeständnis zu bewegen und dafür eine milde Strafe in Aussicht zu stellen. Mahmud Al-Z. aber wollte seine Schuld nicht gestehen und beharrte stattdessen auf einem anständigen Gerichtsverfahren. Ausserdem machte er dann auch noch erfolgreich geltend, dass die Richter, die ihn zu einem Schuldeingeständnisses bewegen wollten, befangen waren. Sauerei sowas, da besteht ein Beschuldigter allen Ernstes auf einem anständigen Gerichtsverfahren.
Derweil wurde die Strafkammer aufgelöst. Und so sitzt Mahmud Al-Z. nun seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sein bloggender Verteidiger Ferdinand von Schirach, der mir bereits durch die erfolgreiche Verteidigung von Norbert Juretzko gegen unberechtigte Anwürfe aus dem Umfeld des Bundesnachichtendienstes aufgefallen ist, machte nach nunmehr 21 Monaten Untersuchungshaft in einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht geltend, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht mehr zu rechtfertigen sei und beantragte eine einstweilige Anordnung, dass der Haftbefehl gegen Mahmud Al-Z. aufzuheben sei. Das sah das Bundesverfassungsgericht auch so und beschied der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss Erfolg.
Wer nun denkt, der Beschuldigte käme nun frei, sieht sich getäuscht, denn das bisher zuständige Kammergericht erklärte sich daraufhin für unzuständig, den Haftbefehl aufzuheben. Und wenn ich den gestrigen Beitrag im Weblog von Ferdinand von Schirach richtig verstehe, meinte gestern die Berliner Staatsanwaltschaft, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss sei nicht relevant. Und so müssen die Angeklagten erstmal eine weitere Woche in Haft bleiben. Frei nach dem Motto: was kümmert uns das Verfassungsgericht. Ich bin mal neugierig, wie und wann das Bundesverfassungsgericht über den neuen Antrag entscheidet, die Entlassung nun auch gegen den Willen des Berliner Kammergerichtes und gegen den Willen der Berliner Staatsanwaltschaft anzuordnen.
Seriöse Geschäftsleute wie Betreiber von Adressengräbern im Internet werden von der Berliner Staatsanwaltschaft übrigens gar nicht erst behelligt. Aber die haben ja auch keinen arabischen Namen und waren noch nicht bei Spiegel-TV.
Ich will mit meinem Beitrag nicht sagen, dass ich Mahmud Al-Z. für besonders sympatisch halte. Wie auch, ich kenne den Mann gar nicht. Ich will auch nicht sagen, dass ich Mahmud Al-Z. für unschuldig halte. Das kann ich nicht beurteilen. Ich wundere mich nur darüber, dass es der Berliner Justiz anscheind egal ist, was das Verfassungsgericht entscheidet. Ich bin der Meinung, dieses Verhalten paßt nicht in einen Rechtsstaat.
Vom Bundestagsabgeordneten und ehemaligen BGH-Richter Wolfgang Nešković stammt das Zitat: “Die Rechtsprechung ist schon seit langem kokursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend.” Wer wissen will, was er damit meinen könnte und Spiegel-TV für wahrhaftiger als Grimms Märchen hält, der kann sich ja mal den Beitrag zum Zustand der Berliner Justiz mit Titel “Recht sprechen am Rande des Nervenzusammenbruchs” anschauen.
Bei der Instandsetzung unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates sollte meiner Meinung nach eine Reparatur des Rechtswesens dringend mit eingeplant werden.
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Vielleicht liegts am Gemäuer? Das Kammergericht sitzt doch , glaube ich, dort, wo einst Freisler seine “Rechtssprechung” verlautbarte.
Bürgerrechte existierten damals nicht. Ist der Geist des “Führers” noch präsenter als das Geschwätz der Rotkittel aus Karlsruhe? Deutsche Justiz ist wundersam; doch mich wundert bei dem Thema nichts mehr.
Das wundert mich inzwischen gar nicht mehr, dass im Rechtswesen die Beschlüsse des Verfassungsgerichts oder die Bestimmungen des Grundgesetzes manchmal keine Rolle mehr zu spielen scheinen.
Aus dem Bereich des Hartz IV-Justizwesens ist mir inzwischen schon zweimal folgender Richterspruch aufgefallen: Die Bürger würden sich im Internet schlau machen und an die Regeln der Rechtsprechung anpassen (!) wenn sie ihre Anträge auf ALG II stellen. Daran könne man aber erkennen, dass sie gegen das Gesetz vertoßen würden oder wollten.
Das ist so, als würde man einem Autofahrer vorwerfen: Weil er bei Rot an der Ampel hält (weil das die Gesetze und Gerichte so wollen), darum könne man klar erkennen, dass er gegen das Gesetz verstieße!
Zuletzt gelesen in einem Urteil des SG Berlin.
Also, Bürgerinnen und Bürger: Immer schön auffällig bleiben!!! Wer sich an die Gesetze hält, macht sich nämlich verdächtig!
Na und? Endlich trifft es mal einen richtigen! Wahrscheinlich wird auch der Vergewaltiger (Entschuldigung: der “mutmaßliche” Vergewaltiger) Mario M. ungerecht behandelt. Der soll ruhig im Knast verrotten!
Frei nach dem Motto: was kümmert uns das Verfassungsgericht.
Das ist noch garnichts! Gucke hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/text/bvg05-121
Und hier:
http://www.vaeternotruf.de/oberlandesgericht-naumburg.htm
Gruß A. John
@Wachtmeister
Wenn es nun “endlich” einen richtigen trifft, warum klagt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten dann nicht an und läßt ihn gerichtlich verurteilen? Es gibt da zwei Möglichkeiten: entweder die Justiz ist unfähig, einen Verbrecher, den sie in Untersuchungshaft gefangen hält, zu überführen, oder der Mann ist unschuldig und sitzt zu Unrecht seit 21 Monaten in Haft.
Beide Möglichkeiten, egal welche davon richtig ist, halte ich schon an sich für einen Skandal.
Und genau deshalb hat sich wohl auch das Bundesverfassungsgericht über die Frage, wie in diesem Fall weiter zu verfahren ist, Gedanken gemacht und eine Entscheidng dazu gefällt. Dazu ist es schliesslich da. Und weil das so ist, und das Bundesverfassungsgericht das höchste deutsche Gericht ist, haben sich untergeordnete Instanzen auch daran zu halten, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Wenn sich da nun untergeordnete Gerichte nicht dran halten, können wir das Bundesverfassungsgericht eigentlich auch gleich auflösen. Wenn der Staatsanwaltschaft mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht einverstanden ist, dann soll sie bitte schön beim Bundesverfassungsgericht dagegen Rechtsmittel einlegen. Wenn die Entschiedung einfach kalt nicht umgesetzt wird, dann finde ich, sollte man sich mal über §339 StGB (Rechtsbeudung) Gedanken machen.
Übrigens: wie wollen wir sonst bestimmen, wann es den richtigen erwischt, wenn nicht per Gerichtsverfahren? Durch Spiegel-Artikel?
Deutschlands Justiz ist ein Chamäleon der Gerechtigkeit.
Entweder (1) Anklagen oder (2) aus U-Haft entlassen!
Die haben meiner Meinung nach doch ne Murmel im Trichter -.-
Diese Ungerechtigkeit schreit auch wirklich zum Himmel, aber ein Glück wird das
Bleiberecht auch für Herrn Mahmud Al-Z. gelten *so hoffe ich*.
Ich muß auch mal wirklich eine Lanze brechen für unsere Justiz, also Herrn Al-Z. zu
zwei Jahren Haft zu verurteilen ist wahrlich eine Meisterleistung, insbesondere dies
dann auf “zu schlechte Ermittlungsergebnisse” zurückzuführen erfordert meinen ge-
samten Respekt, denn in der Regel wird so etwas schon in der ermittelnden Behörde
erstickt.
>> Wenn es nun “endlich” einen richtigen trifft, warum klagt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten dann nicht an und läßt ihn gerichtlich verurteilen?
Sind Sie wirklich so naiv?
Seit wann werden in unserem Rechtssystem denn noch Leute dieses Kalibers vom straf-
rechtlichen Aspekt berührt? Wenn Sie hochkarätige Drogenhändler, Zuhälter oder Waffen-
schieber der Gerichtsbarkeit zuführen wollen und ein Urteil erwirken möchten, geht dies
nur noch über den Weg des Geldes.
Ach und wenn wir dann schon vom Geld sprechen, sind wir ja auch ganz nah an unseren
Volksvertretern aller Parteien dran.
Was meinen Sie denn, warum unsere russischen Alliierten sich während ihres “erfolgreichen”
Abzuges nochmals mit Edelkarossen eindecken durften? Genau, die anfangs erfolgreich er-
mittelnde Dienststelle wurde auf politisches Geheiß schnellstens eingestellt. Wörtlich, aber
natürlich schriftlich nie fixiert: “Wir wollen den Alliierten einen ehrenvollen Abschied ge-
währleisten”.
Da wäre auch noch die damalige, bekannteste Schwarzarbeiter-Baustelle Berlins und etc.
Ich wage mal zu behaupten, dass die strafrechtliche Verfolgung solcher ‘Leute’ teilweise
gebremst, wenn nicht sogar unerwünscht ist.
Dies sind die einzigen ‘Unternehmen’, die in unserem System noch brav den vollen Steuer-
satz zahlen, oder warum meinen Sie, werden hier in Berlin noch immer Konzessionen für
Spielhallen erteilt?
So und nun zum Abschluß Herr Marcel, wenn Sie hier meinen die oberste, moralische Instanz
in Sachen Justitia zu sein, so muß ich Ihnen sagen, es gibt Menschen die erleben das,
wovon Sie lesen.
Wenn Sie was sinnvolles machen möchten, so sammeln sie mal ein paar Haarproben von
ein paar Parteifreunden aus den unterschiedlichsten Volksparteien ein, dann haben sie
auch ein kleines Skandälchen
@Erzengel
So naiv, wie ich ausschaue, bin ich möglicherweise gar nicht.
Mit welchen Problemen die Staatsanwaltschaft zu tun hat, ist mir völlig klar. Zum Zustand der Justiz in Berlin habe ich ja ganz unten auch einen Link gepostet. Der eigentliche Skandal ist in meinen Augen, dass die Politik unser Justizsystem in den letzten Jahren geradezu verrotten lassen hat.
Ich rechne es den Staatsanwälten hoch an, dass sie in diesem Verfahren trotz des in weiten Teilen funktionsunfähigen Justizapparates mit hohem persönlichen Einsatz versucht, für Gerechtigkeit zu sorgen.
Die Mittel dazu halte ich dennoch für absolut unmöglich, denn was wir hier sehen, ist eine weitere dramatische Erosion des Rechtsstaates zu einem -nur möglicherweise- guten Zweck. Anstelle dessen, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert werden, sollten wir politisch dafür sorgen, dass die Justiz in die Lage versetzt wird, Verbrecher anzuklagen, zu überführen und dann zu verurteilen.
Wenn das nicht möglich ist, Verbrecher in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen, weil die Justiz von der Politik nicht entsprechend ausgestattet werden, dann sind die Verbrecher laufen zu lassen. Die Wähler sollten dafür dann allerdings die Politiker zur Verantwortung ziehen, die dafür verantwortlich sind. So rum geht der Weg in unserer Demokratie, und den halte ich für richtig, denn das Ignorieren des Rechtsstaates führt in den Despotismus. Ganz konkret führt das zu solchen Fällen wie dem von Khaled El-Masri, wo wir gerade erleben durften, dass einer unserer Mitmenschen gefoltert wurde, nur weil ihn irgendjemand für einen Verbrecher gehalten hat.
Dadurch, dass wir unseren Rechtsstaat quasi aufgeben, werden wir - das ist meine feste Überzeugung - letztlich nicht für mehr Gerechtigkeit sorgen. Wir sollten im Gegenteil dafür sorgen, dass der Rechtsstaat verbessert wird. Und im Anbetracht des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vermute ich fast, dass das Bundesverfassungsgericht das ganz genauso sieht.
Was die Haarproben und die Verwicklung von Politikern in die höchsten Ebenen der Wirtschaftskriminalität angeht, mache ich mir keinerlei Illusionen. Im Gegenteil, schau Dir mal die Umfrage zu den “Drei von der Gazprom-Tankstelle” an, die ich oben auf der Seite habe.
[Editor: Dieser von der IP 84.189.91.103 abgegebene Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen gesperrt.]
Das ist ja erschütternd. Erinnert mich ein bisschen an diesen Fall, zumindest was die offensichtliche Meinungshoheit des SPIEGEL in Islamfragen angeht - neben der Justizebene, die in jedem Fall auch ein Skandal ist.
Erzengel hat recht. Wenn jemand sich so einen Promianwalt wie von Schirach leisten kann, dann kommt der ja raus. Nur arme LEute sitzen im Gefängnis - bald ist es so wie in Amerika. Die die Staranwälte bezahlen können, wissen wie es geht. Was soll so ein Staatsanwalt gegen Schirach denn machen? Ich wohne in Berlin und jeder weiss hier: wer den nimmt kommt immer davon. Aber trotzdem mein ich das die Richter jetzt machen müssen was das Verfassunggericht sagt.
Ich will nicht viele Worte über meine persönlichen Erfahrungen mit den Berliner Strafverfolgungsbehörden verlieren. FAKT ist, dass man mir(weder Araber noch anderer pseudokrimineller Nationalität) im Jahre 2003 vorwerfen wollte, ich sei eine “Rotlichtgröße” und Kopf einer “kriminellen Vereinigung”. Nun Fakt ist auch, dass die eifrigen Berliner Ermittlungsbehörden keine Beweise beibringen konnten um Ihren Verdacht zu untermauern. Ich fand es auch überaus nett und professionell, wie die Berliner Polizei ihre Ermittlungen betrieb. So wurden z.B. bei der nächtlichen Hausdurchsuchung meine damalige Lebensgefährtin mit geladener und entsicherter Schußwaffe bedroht und ihr wurde im netten Ton nahegelgt sofort den “Kampfhund” einzusperren, da er sonst erschosseen würde. Der Kampfhund, war ein müder alterschwacher Schäferhund, dem die Husdurchsuchung eher am Allerwertesten vorbei ging. Ich will auch nicht von den Schäden sprechen, die bei den Durchsuchungen entstanden sind. So wurde z.B. die Mittelkonsole meines Autos komplett zerstört, da man in dem Radioschacht “Beweise” vermutete. Das alle 4 Reifen zertochen wurden, obwohl sich das Fahrzeug in “polizeilichem Gewahrsam” befanden sei nur am Rande erwähnt. Nun Faktr ist, alle o.g. Vorwürfe wurden fallen gelassen…übrigens mein Verfahren gegen die “netten” Polizisten wurde übrigens auch eingestellt. Sinngemäß von der Staatsanwaltschaft: ” Der Beamte XY hat die Lebensgefährtin und den Hund nicht mit einer Waffe bedroht. er hat lediglich ein spezielles Gerät zum Betäuben von Tieren bei sich getragen und dieses vorgezeigt”.. Ich lach mich heute noch tot und möchte gern mal dieses spezielle Gerät sehen…
[…] Nachdem ich vor einigen Wochen noch gedacht habe, die Berliner Justiz fühle sich an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden, so kann ich heute feststellen, dass die Berliner Justiz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einiger Verspätung sich nun doch umgesetzt hat. Der Präsident ist frei, den Beschluss dazu gibt es im Blog von Ferdinand von Schirach. […]
Ich stimme Sabine Franziska zu: Wer sich den Staranwalt Ferdinand von Schirach leisten kann, gewinnt immer. Der kann die Staatsanwälte einfach besiegen und selbst ein Gericht umstimmen. Aber: ob das gerecht ist? Wenn man die Webseite des Prominentenanwalts liest, kann man schon erstaunt sein: genau wie er den Präsident der Unterwelt vertritt hat er auch den Präsident der Polizei Knape vertreten (und natürlich auch gewonnen obwohl die Sache mit dem Jeton genau so aussichtslos war).
Ich stimme auch matumbe zu: als ich einmal eine ganz kleine Strafsache hatte und wirklich unschuldig angeklagt wurde, konnte ich mir den Schirach nicht leisten und bin zu einem normalen Anwalt gegangen und wurde natürlich verurteilt.
Wir müssen überlegen ob das in einem Rechtstaat nicht ändern muss. Was meint ihr dazu. Was sagt da vor allem “DAS PARTEIBUCH” dazu?
hallo
peace, wie geht’s?
Erstaunlich, dass hier ein schwerstkrimineller Libanese derartige Unterstützung findet. So unterstützt man den Kampf der Polizei gegen dieses kriminelle Gesindel! Nur weil diese Bande schwer zu fassen ist, ist sie nochlange nicht unschuldig. Frag mal beteiligte Polizisten!
“Die Polizei schätzt, dass der Clan von Al-Z. allein in Berlin rund 400 Mitglieder hat. Viele sind der Polizei wegen Straftaten bekannt. Der “Präsident”, der sich von renommierten Anwälten vertreten lässt, hatte lange darauf geachtet, dass ihm die Polizei nichts anhängen kann. Er sah sich als rechtschaffener Mann und bot sich sogar der Polizei als Helfer und Vermittler an. Obwohl er erwerbslos ist, seine Ehefrau und andere Familienmitglieder Sozialhilfe beziehen, fuhr er laut Polizei stets große Limousinen. Von seinen Mobilfunkanschlüssen habe er täglich bis zu 250 Telefonate geführt, heißt es in einem Bericht. Wegen Beihilfe zum Kokainschmuggel wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.