Die Berliner Staatsanwaltschaft ist Spitzenklasse. Die hat vermutlich auch Spiegel-TV geguckt. Und wenn die Boulevard-Presse den Mann den auch noch als Präsidenten bezeichnet, er vorbestraft ist und einen arabischen Namen hat, dann sind das ja wohl genug Beweise. Zumindest könnte man den Eindruck bekommen, wenn man sich das Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft anschaut.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ende 2004 einen Haftbefehl gegen Mahmut Al-Z. wegen Drogenhandels erwirkt. Der Prozess gegen den Beschuldigten gestaltete sich, wie im R-Archiv nachzulesen ist, jedoch als schwierig. Bei Gericht sollte man schon mit etwas mehr Beweisen aufwarten als ein paar Zeitungsartikeln, einer Vorstrafe und einem arabischen Namen des Verdächtigen. Dann wurden Beweise gesucht. Der Beschuldigte hatte derweil in Untersuchungshaft zu sitzen. In schweren und schwierigen Fällen kann eine Untersuchungshaft in Deutschland nicht nur ein halbes Jahr dauern, sondern auch ein ganzes Jahr. Weil Berliner Richter sowieso hochkompetent sind, war den Richtern, die über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden hatten, auch sofort klar, dass es sich bei Mahmud Al.-Z. um einen besonders komplizierten Fall handelt.
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