Einstweilige Verfügungen werden regelmässig ohne Anhörung des Verfügungsgegners erlassen. Der Sachvortrag findet einseitig durch den Antragsteller statt. Diese Regelung, die durch die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren gerechtfertigt wird, benachteiligt den Verfügungsgegner in nicht unerheblicher Weise. Will der Antragsgegner sich gegen eine einstweilige Verfügung eines Landgerichtes wehren, muss er einen Anwalt beauftragen, was in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Eine einstweilige Verfügung ist auch entgegen ihrem Namen normalerweise nicht nur vorübergehender Natur. Denn ist einmal eine einstweilige Verfügung erlassen, so tendieren die Gerichte dazu, sie zu bestätigen. Welches Gericht will sich schon quasi selbst bescheinigen, einen Fehler gemacht zu haben? Aus diesem Grund wird die einstweilige Verfügung auch als einseitiges Vergnügen bezeichnet.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Okt | Dez » | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | |||
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


[powered by WordPress.]
17 queries. 0.336 seconds.
Built dynamically. Top