Wer von den USA oder im Auftrag der USA gefoltert wird, soll, wenn es nach dem Willen der amerikanischen Regierung geht, per Dekret dazu verpflichtet werden, dazu zu schweigen. Um die Schweigepflicht zum Staatsgeheimnis der Folter durchzusetzen, sollen Kontakte von gefolterten Gefangenen insbesondere auch zu ihren Anwälten strikt unterbunden werden.
Auf das bemerkenswerte Fax der Rechtsanwältinnen vom IV-Verlag Unterhaching hat mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting eine bemerkenswerte Antwort geschrieben. Die darin angekündigte Unterlassungserklärung habe ich zwischenzeitlich auch abgegeben und der Beitrag über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen enthält ohnehin schon seit dem ersten Schreiben aus München ganz viele X. Schließlich will ich mich ja nicht streiten. Aber die Antwort ist nun ganz hübsch zu lesen, finde ich:
Eigentlich wollte ich mich zu dem in letzter Zeit in der Blogosphäre wieder verstärkt auftretenden Troll-Spam nicht äußern, um den Trolls damit nicht auch noch eine Plattform zu bieten, aber nun möchte ich als derjenige, der wohl am heftigsten attackiert wird, der Blogger-Community doch ein paar Worte dazu sagen. Ich hoffe, ich kann damit Bloggern dabei helfen, richtig mit Trollen umzugehen. (weiterlesen…)
Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Die mündliche Verhandlung in meinem Fall Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ./. Bartels (AZ 27 O 1044/06), wo es um die Rechtmässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens eines unzufriedenen Forenteilnehmers bei forenabmahnungen.de geht, wurde angesetzt für den
16.11.2006 um 12:30h im Raum I/143
des LG Berlin (Zivilkammer 27) (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin)
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