Wie ich von Rolf Schälike erfahren habe, wurde mein Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zur einstweiligen Verfügung wegen zitatweiser Veröffentlichung eines an mich gerichteten Schreibens eines Anwaltes der Kasseler Kanzlei Herold Flashar Gehb durch das Landgericht Hamburg abgewiesen.
Im Nachgang zum Verfahren 27 O 1044/06 Rechtsanwalt Freiherr v. G. gegen mich wegen Veröffentlichung eines anonymisierten Abmahnschreibens in pdf-Form, in dem ich einen Vergleich geschlossen hatte, gibt es nun auch eine Kostenrechnung von der Justizkasse Berlin.
Die Geschichte mit dem Anwalt der Anwatlskanzlei Herold Flashar Gehb, der mir im Namen des Versicherungsmaklers MEG AG aus Kassel einen Brief geschrieben hat, weil ich über eine telefonische Belästigung durch die MEG AG bei mir berichtet habe und es da Kommentare von jemandem mit Pseudonym “Weißes Schaf” gab, die der MEG AG nicht gefallen haben, und nicht damit einverstanden war, dass ich daraus zitiert habe, entwickelt sich langsam weiter.
Über die Anwaltskanzlei Unverzagt von Have hat der Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb bekanntlich bei einem in Fachkreisen bestens bekannten Richter am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir die Veröffentlichung von Anwaltschreiben des Antragstellers wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor verbietet.
Angesichts dessen, dass der in der Kanzei Herold Flashar Gehb tätige Bundestagsabgeordnete Dr. Jürgen Gehb (weiterlesen…)
Ursprünglich war der Stein des Anstoßes wohl eine Stelle in der Anwaltsliste auf der von Rolf Schälike betriebenen Buskeismus-Seite zur äußerungsrechtlichen Gerichtsberichterstattung. Dort erwähnte Rolf Schälike unter anderem, dass Anwalt X als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeite. Anwalt X ging dagegen vor. Rolf Schälike hat im Nachgang dazu das Haus, in dem Kanzlei und Wohnräume des Anwaltes liegen, nebst Klingelschild, auf dem es nur einen Klingelknopf gibt, fotografiert, und die Fotos inklusive einer Umfrage, ob man angesichts dieser Tatsachen sagen könnte, der Anwalt arbeite von zu Hause aus, ins Internet gestellt.
Das gefiel dem Medienanwalt auch nicht und so verlangte er erneut Unterlassung. (weiterlesen…)
Nachdem Prof Artur Fischer und Klaus Fischer vom Dübelhersteller Fischerwerke vor dem LG Heilbronn gerichtlich durchgesetzt haben, dass Margot Fischer-Weber ihre Webseite Fischerfratze zensieren musste, hat Margot Fischer-Weber keine Abschlusserklärung abgegeben, sondern bei Gericht beantragt, den Verfügungsklägern aufzugeben, das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Was bisher passiert ist:
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
Nachdem ich nun die Antragsschrift aus der Feder der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have eingesehen habe, bestätigt mich die einstweilige Verfügung aus der Hamburger Dunkelkammer in meiner Meinung, dass es um die Meinungsfreiheit in Deutschland kaum besser bestellt ist als in China. Ich kann mir mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schlicht nicht leisten und habe deshalb den Maulkorb akzeptiert, der mir die Veröffentlichung von Abmahnschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb, wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor angeblich geschehen, verbietet.
Die IEBA, was für International E-Business Association e.V. steht, hat nun auf ihrer Webseite eine Petition gegen die Abmahnabzocke von Webshops gestartet, die sie Brigitte Zypries möglichst medienwirksam überreichen möchte. Ich habe da gern unterschrieben und unterstütze die Petition von ganzem Herzen.
Anwesend bei der Verhandlung waren neben mir das Gericht in der Besetzung, die auch die Einstweilige Verfügung erlassen hat und mir bereits aus der Verhandlung der letztjährigen Klage von Wilhelm Entenmann gegen mich bekannt war, mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von Sewoma, ein Rechtsanwalt, den der Verfügungskläger geschickt hat, Rolf von Buskeismus, Princo sowie eine Fernsehteam vom Deutsche Welle TV. Der Verfügungskläger selbst war, wie es sein Vertreter ausdrückte, aufgrund “wichtiger Termine in München” leider daran gehindert, nach Berlin zu kommen.
Da Princo bereits kurz nach Verhandlungsende einen groben Bericht zur Verhandlung veröffentlicht hat und sich bei Rolf ein sehr ausführlicher Bericht zu der Verhandlung findet, möchte ich meine Leser nun nicht langweilen, in dem ich meinen Bericht zur Verhandlung hier auch noch einfüge. Besonders hinweisen möchte ich noch auf ein Schmankerl zur angekündigten Hauptsacheklage im Berlin Blawg.
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