Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.
Im Zuge der Hausdurchsuchung beim Betreiber der justizkritischen Webseite Althand.de wurden, wie im Protokoll der Durchsuchung (pdf, 0,6 MB) unter Ziffer 2 und Ziffer 22 vermerkt ist, aber auch Bildschirme beschlagnahmt. Wozu soll das gut sein? Welche Beweise können auf Bildschirmen zu finden sein?
Angesichts dessen, dass Ulrich Brosa sich zur Veröffentlichung des Registerauszugs auch vor Gericht stets bekannt hat, erscheint die gesamte Hausdurchsuchung für die Ermittlung völlig überflüssig. Lediglich über sachfremde Erwägungen finde ich plausible Erklärungen für das Motiv der Hausdurchsuchung. (weiterlesen…)
Außerdem ist davon zu lesen, dass ein junger Mann aus Amöneburg dem HU-Ortsverband Marburg 250.000 Euro Zwangsgeld für den Fall angedroht hat, dass er weiterhin wahrheitsgemäße Tatsachen über dessen faschistoides Treiben im Internet verbreitet.
Im Mobbing-Gegner Blog findet sich zwischenzeitlich ein offener Brief von Gudrun Hoffmann an die aus Hessen stammende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in dem sie schon Mitte 2006 auf die problematischen Zustände in der hessischen Justiz hingewiesen wurde.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss des Direktors des Amtsgerichtes Kirchhain, Eckhard Laudi, vom 30.11.2006, geht hervor, dass unter dem Aktenzeichen 11 Gs- 4 Js 7765/06 gegen Dr. Ulrich Brosa wegen eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutz ermittelt wird und die Durchsuchung bei Urich Brosa angeordnet wird, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten sei, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich des zur Begehung der Tat verwendeten Computers, führen würde, wobei auf die §§102, 105 StPO verwiesen wird. Die Beschlagnahme dieser, solcher Gegenstände wird angeordnet und auf die §§94, 98 StPO verwiesen. Mit der Durchsuchung wurde die Polizei in Marburg (Polizeidirektion) beauftragt.
Begründet wird der Beschluss damit, (weiterlesen…)
Der Brancheninformationsdienst markt intern hat einer Pressemitteilung zufolge am Donnerstag eine Kampagne gegen die bemerkenswerte Rechtsprechung von BGH-Richter Gerd Nobbe und seinen XI. Senat zum Thema Schrottimmobilien gestartet. Die lobenswerte Initiative passt sehr gut zur Veröffentlichung des offenen Briefes von Schrottimmobilienopfern an Angela Merkel vom Freitag auf Mein Parteibuch.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
Am 7. 11.2006 um 11 h setzt der 14. Zivilsenat des OLG Celle den Schadensersatzprozess unter dem Aktenzeichen 14 U 234/05 im Fall von M.-Selim Sürmeli fort. M.-Selim Sürmeli, der auch Vorsitzender des Zentralrats Europäischer Bürger ist, hat Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit seines Verfahrens und sucht deswegen noch Prozessbeobachter.
Lesenswert finde ich den Widerspruch von Professor Hans-Jochim Selenz gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, die sich allesamt weigern, dafür zu sorgen, dass gegen den Genossen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wegen seiner unrichtigen Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird.
Zu der skandalösen Verhandlung (Bericht bei Rolf Schälike) der Klage des Star-Fotografen Bernhard Kuehmstedt und seiner Anwältin Karin Scheel-Pötzl gegen den Jugendlichen Mario liegt nun zwei Monate später auch das ebenso skandalöse Urteil des Hamburger Amtsrichters Dr. Steinmetz (pdf, 869kb) vor. Interessanterweise spricht Richter Dr. Wolfgang Steinmetz in seinem Urteil selbst davon, dass “Interessenjurisprudenz eigentlich seit 61 Jahren überwunden” sein sollte. (weiterlesen…)
Am 29./30. Juli 2006 lädt Peter Köberle, der vor zehn Jahren im Zusammenhang mit seinem Pachtvertrag für Schloß Rammenau Opfer eines bis heute nicht so recht aufgeklärten Mordanschlages wurde, zum 1. Tag des demokratischen Rechts und Freiheit auf eben dieses Schloß Rammenau ein. (weiterlesen…)
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