Gerade habe ich mit dem Amtsgericht Hamburg telefoniert, um zu erfahren, wie das gestern verkündete Urteil des AG Hamburg im Fall Sigmar Gabriel gegen mich lautet. Dabei gab es eine Überraschung: die Urteilsverkündung wurde ausgesetzt und auf den 27.02.2007 um 12:00h verschoben. Ob Genosse Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 756,09 Euro für seine Abmahnung in der Nuttenposse zugesprochen bekommt, wo er mir doch stattdessen auch einfach eine E-Mail hätte schreiben können, bleibt also vorerst offen.
Am Dienstag, den 23.01.2007, ist um um 12:00h im Raum A 153 des AG Hamburgam Sievekingplatz 1 die Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung zur Klage des Pop-Beauftragten der SPD Sigmar Gabriel, der auch Bundesumweltminister ist, gegen mich auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines Bildes aus dem Baseblog im Parteibuch Wiki mit der Bildunterschrift “Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz” angesetzt.
Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.
Mein Rechtsanwalt, der Berlin Blawger Sebastian Wolff-Marting von der Kanzlei SEWOMA®, die einmonatige weitere Vortragsfrist fristgerecht für einen, wie ich finde, lesenswerten ergänzenden Vortrag zu Satire und Wikis genutzt. Eigentlich müsste das auch einem Richter eingängig sein.
Anwesend war das laut Geschäftsverteilungsplan des AG Hamburg für Medienrecht zuständige Gericht der Abteilung 36a, das sich nicht namentlich vorstellte, meine Wenigkeit, mein Rechtsbeistand Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei Sewoma, für den Kläger die Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm, die auch schon die Klageschrift verfasst hatte, sowie als interessierte Öffentlichkeit Buskeismus-Forscher Rolf Schälike, Netzgärtner Kurt und PsykoMan Thomas Horn.
Der Richter war wider Erwarten freundlich, recht gelöst und schien unvoreingenommen zu sein. Bemerkenswert fand ich gleich zu Anfang, dass sowohl das Gericht wie auch die Klägervertreterin nach einm Blick auf das streitgeständliche Bild sich ein Grinsen nicht verkneifen konnten.
Nachdem ich Sigmar Gabriel gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Abmahnung bereits in einer offenen E-Mail mitgeteilt habe, was ich von seiner Abmahnung halte, möchte ich hier den aus meiner Sicht interessanten Teil der vorzüglichen Klageerwiderung meines Rechtsanwaltes Sebastian Wolff-Marting von den Berlin Blawgern der Kanzlei Sewoma widergeben.
Interessant finde ich den hier veröffentlichten Teil vor allem deswegen, weil ich denke, dass dieser Teil des hier unter pop ./. www veröffentlichten Falles im Vergleich zur denkwürdigen Hamburger Auslegung der Forenhaftung vielversprechendere Möglichkeiten bietet, den Umgang der Interessenjurisprudenz mit der Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit im Internet insgesamt dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen:
Mit der heutigen Fanpost kam eine Überraschung. Mein Genosse, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, hat vor dem Amtsgericht Hamburg eine Klage gegen mich eingereicht, mit der er 756,09 Euro Abmahnkosten von mir fordert. Mögliche Spekulationen dazu, ob Sigmar Gabriel sich zuvor mit dem Bundesvorstand der SPD besprochen oder in der kleinen PR-Agentur am Rande der Stadt beraten lassen hat, möchte ich weder bestätigen noch dementieren.
Amtsrichter Dr. St., der in den Prozessen gegen Mario bereits durch bemerkenswerte Urteile und eine noch bemerkenswertere Äußerung zum Absägen von Ästen für Aufsehen gesorgt hat, hat für den 05.12.2006 um 13:35 Uhr im Sitzungssaal A042 eine Güteverhandlung angesetzt und mir aufgegeben, bis zum 22.11.2006 auf das Klagevorbringen zu erwidern.
Heute, am Sonntag, bin ich nun endlich dazu gekommen, der Kanzlei Buse Heberer Fromm eine Antwort (pdf, 49kb) auf die Honorarnote vom Genossen Kanzleranwalt und Verfassungsrichter in Hamburg Michael Nesselhauf für die Abmahnung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zu schicken.
Eigentlich wollte ich ja heute eine gut begründete Wahlempfehlung für die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern schreiben. Nun habe ich aber rechtzeitig vor den Wahlen noch einen Brief (pdf, 1,3 MB) zur Fortsetzung der Nuttenposse von der kleinen PR-Agentur am Rande der Stadt, äh nein, von der renommierten Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm aus Hamburg, bekommen. Deshalb schreibe ich, anstelle dessen, dass ich hier eine begründete Wahlempfehlung abgebe, nun diesen Beitrag hier zur Abmahnung von Sigmar Gabriel. Vielleicht hilft ja dem einen oder anderen auch ein Blick auf die Stimmzettel zur Abgeordnetenhauswahl 2006 in Berlin, um zu einer glücklichen Wahlentscheidung zu kommen. (weiterlesen…)
Nachdem die unsinnige Abmahnung von Sigmar Gabriel mit meiner Unterwerfung nun wohl erledigt ist, komme ich endlich dazu, nachzutragen, dass bereits seit gesten die Begründung (pdf) zur Zurückweisung der Berufung gegen die skandalöse Bestätigung des einseitigen Vergnügens der einstweiligen Verfügung, dem sogenannten Heise-Forenhaftungsurteil, vorliegt. (weiterlesen…)
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