Wenn ein Urheber das nicht will, dann darf das Foto natürlich nicht genutzt werden. Regelrecht absurd wird es dann aber bei den Kosten.
Dass extra ein eigenes Gesetz gemacht wird, um die Bezeichnung einer kommerziellen Veranstaltung zu schützen, finde ich bemerkenswert. Ein Veranstalter einer Serie von Sportgroßereignissen hat es geschafft, ein eigenes Gesetz zum besonderen Schutz von Bezeichnungen und Symbolen seiner Sportveranstaltungen zu bekommen. Jochen Gottwald vom word2go-Blog hat nun eine Initiative zur Abschaffung dieser Sonderwurst gestartet.
Fotografieren ist eine tolle Sache, die in der Regel allen Beteiligten viel Spaß bereitet. Eine besonders schöne Location zum Fotografieren ist zum Beispiel das am Joseph-Beuys-Weg in Mölln gelegene Kunstschloss Wrodow. Wer als Fotograf dann noch ein hübsches Mädel, äh Modell, findet, dass er fotografieren kann, der kann wirkliche nette Fotos machen, und so ist es nicht verwunderlich, dass ein Aktfotoclub im Schloss Wrodow sogar schon eine Ausstellung organisiert hat.
Das Saftblog der Kelterei Walther, das mir heute von Stefan zur Lektüre empfohlen wurde, war mir bisher unbekannt. Ich würde sagen, das sieht aus wie ein nettes, authentisches Blog von einem Unternehmen mit ansprechenden Produkten. So stelle ich mir ein gutes Business-Blog vor. Olympia hingegen ist mir gut bekannt. Mit Olympia assoziierte ich bis heute vor allem Postenschacherei, Doping und Korruption.
Bis jetzt habe ich mit Tokio Hotel eigentlich nur Übernachtungsmöglichkeiten in Japan verbunden. Sarah scheint mit Tokio Hotel jedoch vor allem Schmerzen in den Ohren zu verbinden. Dass Tokio Hotel unter der Registernummer 30662946.1 gerade im Begriff ist, beim Deutschen Patent- und Markenamt auch eine Marke für Uhren zu werden, ist mir neu. Wenn die Münchener Kanzlei Waldorf im Auftrag einer Universal Music GmbH eine Abmahnung für Uhren schreibt, die mit den Worten Tokio Hotel verunstaltet und bei Ebay angeboten wurden, wundert mich das dann nicht mehr besonders. (weiterlesen…)
Anwesend war das laut Geschäftsverteilungsplan des AG Hamburg für Medienrecht zuständige Gericht der Abteilung 36a, das sich nicht namentlich vorstellte, meine Wenigkeit, mein Rechtsbeistand Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei Sewoma, für den Kläger die Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm, die auch schon die Klageschrift verfasst hatte, sowie als interessierte Öffentlichkeit Buskeismus-Forscher Rolf Schälike, Netzgärtner Kurt und PsykoMan Thomas Horn.
Der Richter war wider Erwarten freundlich, recht gelöst und schien unvoreingenommen zu sein. Bemerkenswert fand ich gleich zu Anfang, dass sowohl das Gericht wie auch die Klägervertreterin nach einm Blick auf das streitgeständliche Bild sich ein Grinsen nicht verkneifen konnten.
Bevor ich mich nun daran mache, den Bericht zu meiner heutigen Verhandlung am AG Hamburg zur Klage vom Genossen Popbeauftragten und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen mich wegen der Nichtzahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten zu schreiben, hier noch schnell ein Quickie. Ein hervorragend objektiver und keinesfalls irgendwie fischig riechender Bericht bei DW TV zur Combots AG und ihren Chef Michael Greve ist im Batzlog unter dem Titel “Nur mal so gefragt…” Opfer von fürchterlichen Gemeinheiten geworden.
Terminerinnerung in eigener Sache: morgen wird die Klage vom Popbeauftragten der SPD, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, gegen Mein Parteibuch auf Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro entsprechend der (äußerst moderaten) Honorarnote von Verfassungsrichter Michael Nesselhauf das erste Mal vor Gericht verhandelt.
Termin: 05.12.2006 13:35h
Ort: AG Hamburg, Sievekingplatz 1, Raum A042
Sache: Sigmar Gabriel vs Marcel Bartels
Ich würde mich freuen, wenn es der eine oder andere einrichten könnte, zum Prozess zu kommen.
Nachdem ich nun die Antragsschrift aus der Feder der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have eingesehen habe, bestätigt mich die einstweilige Verfügung aus der Hamburger Dunkelkammer in meiner Meinung, dass es um die Meinungsfreiheit in Deutschland kaum besser bestellt ist als in China. Ich kann mir mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schlicht nicht leisten und habe deshalb den Maulkorb akzeptiert, der mir die Veröffentlichung von Abmahnschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb, wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor angeblich geschehen, verbietet.
Nachdem ich Sigmar Gabriel gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Abmahnung bereits in einer offenen E-Mail mitgeteilt habe, was ich von seiner Abmahnung halte, möchte ich hier den aus meiner Sicht interessanten Teil der vorzüglichen Klageerwiderung meines Rechtsanwaltes Sebastian Wolff-Marting von den Berlin Blawgern der Kanzlei Sewoma widergeben.
Interessant finde ich den hier veröffentlichten Teil vor allem deswegen, weil ich denke, dass dieser Teil des hier unter pop ./. www veröffentlichten Falles im Vergleich zur denkwürdigen Hamburger Auslegung der Forenhaftung vielversprechendere Möglichkeiten bietet, den Umgang der Interessenjurisprudenz mit der Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit im Internet insgesamt dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen:
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