Zu der skandalösen Verhandlung (Bericht bei Rolf Schälike) der Klage des Star-Fotografen Bernhard Kuehmstedt und seiner Anwältin Karin Scheel-Pötzl gegen den Jugendlichen Mario liegt nun zwei Monate später auch das ebenso skandalöse Urteil des Hamburger Amtsrichters Dr. Steinmetz (pdf, 869kb) vor. Interessanterweise spricht Richter Dr. Wolfgang Steinmetz in seinem Urteil selbst davon, dass “Interessenjurisprudenz eigentlich seit 61 Jahren überwunden” sein sollte.
Da Interessenjurisprudenz des selbstverständlich völlig unparteiischen und unvoreingenommenen Amtsrichters Dr. Wolfgang Steinmetz dann ja wohl nicht in Frage kommt, bleibt mir komplett unverständlich, wie der Amtsrichter des AG Hamburg zu seinem Urteil gekommen ist, mit dem er den damals 17 Jahre und heute 18 Jahre alten Mario nun zur Zahlung von 1338,90 Euro fiktiver Lizenz- und Abmahngebühren zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe verurteilt, weil er als frei gekennzeichnete Fotos von der Freewallpaperbase-Webseite heruntergeladen und auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Bereits im April hatte der selbstverständlich unvoreingenommene Amtsrichter Dr. Steinmetz Mario wegen zeitgleich mit den nun verhandelten Bildern von der Kanzlei Kirberg & Pötzl abgemahnter Fotos zur Zahlung von 3.363,65 Euro fiktiver Lizenz- und Abmahngebühren verurteilt und ihn damit für die unwissentlich widerrechtliche Übernahme einiger Fotos deutlich härter als viele Kriminelle bestraft.
Die ganze Geschichte der Abmahnerei schildert Mario selbst auf seiner Webseite www.to-you.de, eine Darstellung des ersten skandalösen Urteils, die kein Blatt vor den Mund nimmt, findet sich im Forum Justizirrtum. Eine Idee, wie notleidende Fotografen und skupellose Anwälte zu 6.000 Euro kommen können, findet sich im Parteibuch-Artikel Geschäftsidee: 6000 Euro für ein paar Bildchen.
Ich rufe Leser weiterhin dazu auf, für die Berufung von Mario gegen die skandalösen Urteile von Richter Dr. Steinmetz zu spenden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rufe ich auf, ihren hehren Worten gegen den Abmahnungsmissbrauch nun endlich auch Taten folgen zu lassen und so etwas wenigstens zukünftig zu verhindern.
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In einem Lehrbuch hab ich mal gelesen, dass es zu den Grundrechten gehöre, dass ein Jugendlicher schuldenfrei in die Volljährigkeit eintreten kann. Weiß nimmer genau, wieso, aber ein Jurist kann das sicher erklären. Wenn dem so ist, wäre das Urteil eine krasse Grundrechtsverletzung…
Ich frage mich noch immer, auf welcher Grundlage man gegen das Urteil Berufung einlegen will.
Dass so unsinnige Abmahnkosten entstehen, liegt ja nicht an diesem Urteil.
Wenn Bilder irgendwo frei herunterladbar sind, sind sie deshalb noch nicht zur Wiederveroeffentlichung auf einer anderen Website freigegeben. Und angesichts der astronomischen Schadensersatzsummen, mit deren Hilfe RIAA und andere das Urheberrecht gegen Jugendliche in den USA einklagen und der Tatsache, dass US-aehnliche Gesetzgebung ueber die EU bei uns schon eingefuehrt worden ist, waere ich auch ueber eine hoehere Forderung als 1300 eur nicht ueberrascht gewesen.
Zur Herstellung von Gerechtigkeit ist der Rechtsweg nicht unbedingt geeignet.
Wenn Mario dagegen klagen will, sollte er darlegen, welche n Rechtsprinzipien er mit dieser Klage zur Geltung verhelfen will. Geht es um Änderungen bestehender Regeln des Abmahnwesens? Soll bis nach Straßburg geklagt werden?
Also, jetzt wo ich die Namen des Kläger und senes Prozessbevollmächtigten lese, merke ich zum ersten Mal, dass ich es mit dem Duo auch mal zu tun hatte. Damals konnte ich nach langen Hin und Her einen günstigen Vergleich für meinen Mandanten herausholen. Aber das ist eine andere Geschichte…
Skandalös ist nicht das Urteil, das inhaltlich die seit Jahren ganz herrschende Rechtsprechung ohne jegliche Überraschungen wiedergibt. Was man hätte vorhersehen können, denn anwaltliche Beratung und Vertretung bestand ja offenbar.
Skandalös ist höchstens der inflationäre und wenig durchdachte Gebrauch des Wortes “Skandal” in diesem Blog und die Ahnungslosigkeit des Betreibers, der vorhersehbar wie ein Uhrwerk jedes ihm nicht genehme Urteil zu einem welterschütternden Justizskandal erster Güte stilisiert.
Liest man dann das kritisierte Urteil, reibt man sich verwundert die Augen und fragt sich, ob es tatsächlich um das selbe Urteil geht. Von den ebenso realitätsfremden und sich gegenseitig bestätigend auf die Schultern klopfenden Applaudierenden aus dem Umfeld von buskeismus.de und beschwerdezentrum.de mal gar nicht zu reden.
Viel Spaß beim Spenden für eine Berufung ohne Aussicht auf Erfolg. Intelligenter wäre allerdings eine Spende für den Schadensersatz.
Heiko, skandalös ist vieles an dem Vorgehen der Abmahner und Richter in diesem Fall. Dadurch verbessern sich aber nicht die Erfolgsaussichten einer Berufungsklage.
Was weiss Heiko über das Umfeld von Buskeismus?
Davon gibt es zwei.
Das eine Umfeld ist das von Rolf Schälike als Verantwortlicher für das Projekt “Buskeimsus”. Kennt Herko dieses Umfeld?
Dann gibt es das zweite Umfeld - die Buskeiten. Dieses Umfeld wird Heiko kennen. Unter den Buskeiten gibt es nicht wenige, welche Rolf Schälike applaudieren.
So ist nun mal das Leben.
Ist jetzt wieder Begriffsjurisprudenz angesagt?
Mir hat man immer erzählt, Begriffsjurisprudenz sei veraltet und Interessenjurisprudenz sei modern.
Es ist immer eine Ermesungssache, welche Handlungen bestraft und welche nicht bestraft werden sollen.
Es ist nicht offensichtlich, wenn Bilder frei herunterladbar sind, diese zur Wiederveroeffentlichung nicht unbedingt freigegeben sind.
Bei automatischer Freigabe aller herunterladbaren Bilder würde die Wirtschaft nicht zwanfsweise bankrott gehen, und den Fotografen bräuchte es nicht automatisch schlechter zu gehen.
Durchaus möglich, dass bei freier Nutzung runderladbarer Bilder die Wirtschaft gewinnen und der Kreativität Vorschub geleistet werden würde.
Der abmahnende Fotograf sollte erst mal dafür sorgen, dass Paperwallbase die Nutzungsbedingungen klar nennt.
Aber könnte Steinmetz oder das Berufunsgericht überhaupt in diesem Sinne wirken, selbst wenn sie das wollten?
Ist es nicht allgemein so, dass erst mal ein Primat des Nicht-Dürfens gilt und man sich dann die Rechte, etwas zu tun, mühsehlig und kostspielig zusammensuchen muss?
Sicherlich passt das nicht gut zu Grundsätzen wie der Allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 GG).
Aber kann man damit Prozesse gewinnen?
Sollte Mario von to-you.de nicht, wie Heiko sagt, lieber Spenden für den “Schadensersatz” sammeln und von weiteren Klagen absehen?
Mich beschleicht beim Ansehen von to-you.de das Gefühl, dass genau das hier wahrscheinlich letztlich geschehen wird, aber dass zwecks Anheizung der Stimmung die Illusion von einem “Skandalurteil” kultiviert wird, gegen das man per Berufungsklage aussichtsreich im Interesse aller Spender vorgehen könnte.
Hartmuth Pilch @9
Die erhaltenen Spenden (1.386,83 €) sind nicht hoch und decken bei weitem nicht die Prozess- und sonstigen Kosten ab.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass wesentlich mehr gespendet wird. Glaube nicht, dass Mario und seine Eltern es anders sehen.
Demnach geht es denen nicht vordegründig darum, mit “Skandal” Kostenerstattung zu erlangen.
Ob das Handeln des Fotografen, der Abmahn-Anwältinnen und des Richters Steinmetz, Mario zum “gesetzestreuen” Bürger macht, ist fragwürdig.
Welchen Sinn hat das Handeln des Trios Fotograf-Anwältinnen-Richter ist vermutlich eine falsch gestellte Frage.
Gesetzeswidrig hat Mario nur dann gehandelt, wenn es einen Kläger und einen Richter gibt.
Nicht jeder Forograf ist bereit, solch eine Kläger zu sein. Nicht jeder Richter ist bereit, solch ein Richter zu sein.
Vielleicht legt der ein oder andere Richter eine liebenswürdigere Gesinnung an den Tag als Herr Steinmetz. Aber kommt dann auch ein netteres Urteil heraus? Welchen Spielraum gibt es da?
To-you.de schreibt, mit einer Berufungsklage solle eine Katastrophe vom Internet abgewendet werden. Diese Katastrophe ist aber längst eingetreten. “Willkommen im real existierenden Rechtsstaat” möchte man fast höhnen. Bevor ich da einem Auruf zur Verbesserung der Situation folge, möchte ich wissen, was genau denn der Aufrufer dafür tun will. Wenn einfach nur um eine Spende für den “Schadensersatz” gebeten worden wäre, hätte mich das eher bewogen.
In diesem Satz sehe ich mehr einen Wunsch von Mario und seine Eltern als die Überzeugung, dass mit der Berufungsklage eine Katastrophe vom Internet abgewendet wird.
In Wirklichkeit kann die Berufugsklage gerade das Gegenteil - zumindest zeitweise - bewirken: Es gibt ein zusätzliches “Musterurteil”; die Vertreter einer solchen Rechtssprechung sehen sich bestätigt und ermutigt, in einer noch breiteren Front zu klagen, neue “Geschäftsideen” zu entwickeln und der Entwicklung ihren Stempel aufzudrücken.
Die Vertreter der anderen Seite werden versuchen, dem auszuweichen und nicht mehr runterzuladen, was nicht “nachweisbar” erlaubt ist. Werden vielleicht ebenfallls neue “Geschäftsideen” entwickeln zwecks Gegenschlag.
Die Folgen werden sich ganz wo anders zeigen.
Das Internet als eine “gefährliche Einrichtung” anzusehen und die Anwender zu bestrafen, wo es nur geht, um die veraltete Denk- und Handlungsweise auf das Internet zu übertragen, wird scheitern.
Jedenfalls finde ich es gut, das Mario in Berufung geht und nicht taktiert.
Ist doch sein Recht.
Lernen tut nicht nur er daran.
Die negativen Folgen für ihn sollten minimiert werden.
Deswegen der Spendenaufruf.
@Heiko
Skandalös ist das Urteil in meinen Augen vor allem wegen der Art der Verhandlungsführung, die Rolf Schälike in seinem Prozeßbericht beschreibt, gewesen. Von einer sachlichen Abwägung verschiedener Rechtsgüter kann hier wirklich keine Rede mehr sein. Stattdessen wird der Jugendliche mit dem Totschlagsargument der Interessenjurisprudenz völlig unsinnig mit den Nazis verglichen.
@Rolf:
Selbst mit der gegenwärtigen Rechtslage glaube ich nicht, dass das Urteil vom OLG zu halten ist:
Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühren ist weit überzogen. Mario wird für die Verwendung der Bilder mit 300 Euro pro Bild so zur Kasse gebeten, als hätte er eine gewerbliche Webseite mit Millionen von Besuchern. Tatsächlich ist die Webseite mit Besuchern, die man hätte per Handschlag begrüßen können, jedoch trotz der Banner als private Hoby-Bastelei eines Jugendlichen anzusehen. Die VG Bild sieht für so etwas Gebühren von 2 Euro pro Monat pro Bild vor.
Die Abmahnung entsprach aus vorgenannten Gründen nicht den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Unterstellung, der Fotograf hätte Mario mit der Abmahnung einen teuren Prozess erspart, ist durch nichts zu rechtfertigen. Das Gericht hätte eine Schadensminderungspflicht, die meines Wissens von eigentlich allen Oberlandesgerichten anerkannt wird, des in seinen Rechten Verlezten wurde nicht eingegangen. Der Fotograf Bernhard Kuehmstedt hätte den Jugendlichen selbst auffordern müssen, die Bilder zu entfernen und ihm die angemessene Vergütung von zwei Euro pro Monat zuzüglich eines Strafzuschalges von 50% für die Nutzung der Bilder zu zahlen. Das Versenden einer diesbezüglichen E-Mail oder eines Briefes wäre dem Fotografen auch zumutbar gewesen.
@Hartmut:
Politisch gesehen kann man ein Urteil eines Amtsgerichtes den Parteien kaum unter die Nase reiben. Da sagt jeder Politiker, dass das Urteil möglicherweise falsch gewesen sei, aber Mario hätte ja in Berufung gehen können. Bedauerlicherweise hätte wohl schlechte Rechtsberater gehabt, die das nicht erkannt haben.
Ein letztinstanzliches Urteil eines OLG oder gar von BGH oder EuGH kann man den politisch Verantwortlichen dagegen viel besser öffentlich vorhalten. Bei jeder Diskussion, wo es um die Entwicklung der Wissensgesellschaft in Deutschland geht, kann man das Urteil den verantwortlichen Politikern dann auf den Tisch legen. Sollte das erstinstanzliche Urteil vom OLG wirklich bestätigt werden, so legt es mit seinen fatalen finanziellen Konsequenzen den Schluß nahe, dass Eltern und Lehrer Jugendlichen die Benutzung des Internet verbieten sollten, um ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht gerecht zu werden und die Jugendlichen davor zu bewahren, mit hohen Schulden aus der Jugend ins Erwachsenenalter entlassen zu werden.
@Rolf
Dieser Fall bringt die Buskeiten vermutlich gehörig ins Schwitzen. Schließlich wird hier der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit jedem Laien offenbar. Möglicherweise hat deshalb auch die Abfassung des Urteils so lange gedauert. Vielleicht sollte man mal eine Volksabstimmung dazu initiieren, ob dieses Urteil gerecht war. Wenn da 90% sagen, das Urteil sei ungerecht, dann setzt das die Buskeiten vermutlich noch mehr unter Druck.
Die Diktion des Richters ist in vieler Hinsicht seltsam parteiisch emotional aufgeladen, und die Urteilsschrift bestätigt die auf buskeismus.de berichteten Eindrücke der Verhandlung, etwa hinsichtlich “Runterladen auf die Webseiten”.
Richter Steinmetz scheint sich noch nicht einmal in der Rechtstheorie sehr gut auszukennen. Anders kann ich mir nicht erklären, wie er den Begriff “Interessenjurisprudenz” mit der NS-Zeit in Verbindung bringen kann. S.auch Wikipedia
zu diesem Begriff. Die Denkrichtung, die unter dem Begriff “Interessenjurisprudenz” bekannt geworden ist, ist nicht im geringsten veraltet und hat sogar direkten Eingang in die Präambel des heutigen Schweizer Zivilgesetzbuchs gefunden.
Das allein hilft noch nicht, eine Berufungsklage zu gewinnen, aber Marcels Ausführungen geben etwas Anlass zu der Hoffnung, hinter dem Aufruf von to-you.de könnte doch eine unterstützenswerte Strategie stehen.
@ 13 - Hallo Marcel,
Das hast Du vollkommen zutreffend geschrieben, dass für die Verwendung fremder Bilder eine Gebühr von zwei Euro pro Monat pro Bild (zzgl. Strafgebühr) im vorliegenden Fall als durchaus angemessen erscheint.
Da war doch kürzlich mal der Fall, dass eine Besucherin in einem öffentlichen Gebäude Kunstwerke, die an der Wand hingen, fotografiert und in ihrem Blog veröffentlicht hatte. Dafür waren Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt etwa 25 € jährlich zu bezahlen.
Im Übrigen halte ich die Veröffentlichung von IP-Adressen von Diskussionsteilnehmern (Heiko) aus datenschutzrechtlichen Gründen für problematisch. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Hinweis nicht gegen das ehemals braune Rechtsberatungsgesetz verstößt.
@kai
wiso soll das veröffentlichen von ip adressen einzelner user problematisch sein? lediglich wenn man von der ip adresse auf eine natürliche person (vor- und nachname ) schließen kann, ist etwas problematisch. ist in diesem fall ja nicht so.
mfg Xe54
@13
Man könnte Tage an Berichtigungen und Korrekturen sämtlicher Beiträge verbringen, aber mir ist das jedenfalls zu blöd (und zu aufwendig).
Aber da Marcel sich geäußert hat, zumindest dazu noch ein paar Worte:
Die Beschreibungen von Rolf kann man in der Pfeife rauchen. Selbst mit Rechtskenntnissen sind die unlesbar und offensichtlich durch seine schräge Wahrnehmung der Realität gefiltert. Da werden aus flapsigen Bemerkungen ganze Verschwörungstheorien gezimmert. So versaut man eine grundsätzlich gute Idee für eine Website durch die eigene Persönlichkeit.
Von einer Abwägung der Rechtsgüter kann tatsächlich keine Rede sein, da es nichts mehr abzuwägen gibt. Das UrhG hat bereits die Abwägung zwischen Eigentum und allgemeiner Handlungsfreiheit getroffen und den Schwerpunkt auf die Rechte des Urhebers gelegt. Wer Bilder ohne Befugnis öffentlich verbreitet, verstößt ohne Rechtfertigungsnorm gegen das UrhG. Das ist weder neu noch weltbewegend. Da die Verstöße gegen diese Vorschriften seit Jahren durch die Medien gehen, kann man sich auch nicht mehr auf Unkenntnis berufen.
Die Verwendung des Begriffes Interessenjurisprudenz beinhaltet keinen Vergleich mit den Nazis. Der Richter weist lediglich berechtigt darauf hin, dass der Verweis auf mögliche zukünftige Änderungen des Urheberrechts keine Relevanz für eine aktuelle Entscheidung haben. Der Richter kann sich keine Gesetze anwenden, wenn sie noch nicht in dieser Form existieren. Aber wenn das Ergebnis nicht gefällt, findet man halt plötzlich Vergleiche mit den Nazis, Verschwörungen und anderen Unsinn.
Die Höhe der Lizenzgebühren ist der einzige Angriffspunkt, der überhaupt etwas hergeben könnte. Ob bei der öffentlichen Verbreitung eines Bildes zwischen gewerblicher und privater Nutzung differenziert wird, weiß ich nicht.
An der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Abmahnung ändert dies jedoch nichts, denn der Verstoß gegen das UrhG liegt eindeutig vor.
Es handelt sich auch nicht um eine Unterstellung, dass die Abmahnung einen teuren Prozess ersparen soll. Dass sich Mario nicht darauf einlässt, ist seine eigene Entscheidung. Offenbar hat er ja bisher gar nicht gezahlt.
Eine Schadensminderungspflicht, die die Unterlassung eines Gerichtsverfahrens oder einer Abmahnung fordern würde, gibt es nicht, schon gar nicht vom Gericht. Dein Wunschdenken entspricht nicht der ganz herrschenden Rechtswissenschaft und Rechtsprechung.
>Ein letztinstanzliches Urteil eines OLG oder >gar von BGH oder EuGH kann man den politisch >Verantwortlichen dagegen viel besser >öffentlich vorhalten.
Als ob du ein solches Urteil akzeptieren würdest, wenn es das selbe Ergebnis hätte.
Warum Mario in Berufung gehen soll, obwohl er bei eindeutiger Rechtslage dann zusätzlich das Risiko der zusätzlichen Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten tragen wird, weißt wohl nur du. Intelligent ist das angesichts des Kostenrisikos jedenfalls nicht.
@heiko
“Interessenjurisprudenz eigentlich seit 61 Jahren überwunden” ist doch wohl ein ganze deutliche Anspielung auf die Nazis.
Dass Du nicht weißt, dass bei der öffentlichen Verbreitung eines Bildes zwischen gewerblicher und privater Nutzung differenziert wird, paßt zum unqualifizierten Rest deiner Äußerungen.
Eine Schadensminderungspflicht wurde zum Beispiel hier vom AG Frankfurt bestätigt, das Urteil ist zum online bei Sewoma.
@18
Der Hinweis darauf, dass die Interessenjurisprudenz in der Justiz seit 61 Jahren überwunden ist, vergleicht den Beklagten nicht mit den Nazis. Es stellt einen bissigen Kommentar zu der Aktualität der Vorstellungen des Beklagten von der Bindung der Rechtsprechung an Recht und Gesetz dar.
Dass ich nicht weiß, ob bei der öffentlichen Verbreitung zwischen gewerblicher und privater Nutzung differenziert wird, macht meine Äußerungen nicht unqualifiziert. Ich halte dich auch nicht für kompetent, meine Qualifikation zu beurteilen. Ehrlichkeit ist von dir aber offenbar schon mal nicht erwünscht. Im Gegensatz zu anderen Personen bin ich halt zurückhaltend, wenn ich mir bei etwas nicht sicher bin oder keine Lust habe, mich ohne Anlass näher mit einem Thema zu beschäftigen und schwafele nicht über Dinge, von denen ich nichts verstehe.
Aber wahrscheinlich wolltest du mich nur schonen und bist deshalb nicht über meine etlichen “unqualifizierten” Bemerkungen hergefallen. Vielen Dank.
Bei dem genannten Urteil geht es übrigens um einen Rechtsanwalt, der trotz eigener Beauftragung offenbar einen weiteren externen Rechtsanwalt beauftragt hatte, anstatt die Sache selbst zu bearbeiten. Damit hatte er eindeutig unnötige Kosten produziert.
Es handelt sich dabei also um einen ganz ungewöhnlichen Sonderfall.
Dass der Geschädigte ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erst mal selbst abmahnen muss, sondern zur Prüfung der Berechtigung der Abmahnung einen Rechtsanwalt einschalten und dann dessen Kosten als notwendigen Aufwand geltend machen darf, ist ganz herrschende Rechtsprechung. Aber die sind sicher auch alle unqualifiziert und das ist dann wieder ein Skandal.
@Heiko
Schön, dass Du hier anonym und mutig Partei ergreifst für all die netten Urheberrechtsinhaber, die sich mit Abmahnungen die Taschen vollstopfen, in dem sie Jugendliche und andere unbedarfte Webmaster so richtig abzocken - und ihen so Sachen verkaufen, die diese nie hätten kaufen wollen.
Deine Darstellung des Sachverhaltes ist höchst einseitig. Die Höhe der Lizenzgebühren wäre mit drei Euro pro Bild durchaus angemessen vergütet. Die Berechtigung der GoA wurde bei Abmahnungen in letzter Zeit schon häufiger als nicht gegeben angesehen. Die Schadensminderungspflicht trifft nicht nur Anwälte, sie wäre auch dem Fotografen zumutbar gewesen.
Der Griff des Richters in die rhetorische Nazi-Kiste ist moralisch gesehen so ziemlich das allerletzte. Das Abmahnrecht in Deutschland ist tatsächlich ein Skandal und öffnet Abmahnbetrügern Tür und Tor. Da auch Brigite Zypries erkannt hat, dass die Abzocke gestoppt werden muss, bleibt zu hoffen, dass die Abzocke bald gestoppt wird.
Zum Abschluß unserer Konversation möchte ich Dir noch mitteilen, dass ich keine Lust habe, meine Zeit mit Deiner Polemik zu verschwenden und weitere Kommentare von Dir in die Trollecke verschoben werden.
(1) Ich würde dieses skandalöse Urteil auch gern auf meiner eigenen Webpräsenz unmittelbar veröffentlichen, jedoch sind mir etwa 869 KB für das PDF-Dokument zu viel Speicherplatz. Gibt es dieses Urteil irgendwo im reinen Text-Format?
Lediglich verlinken möchte ich es nicht, denn wer weiß, wie lange es die kritische Webpräsenz »Mein Parteibuch« noch geben wird - Kritik an der Justiz ist im gegenwärtigen Unrechtsstaat unerwünscht.
(2) Im Übrigen gilt für die Haftung von Minderjährigen: Ab dem siebten Lebensjahr bis zur Erreichung der Volljährigkeit (18 Jahre) haften sie nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können. Also mir leuchtet es nicht ein, wie man einen siebzehnjährigen Minderjährigen zu einer fiktiven Lizenzgebühr in der genannten Höhe verurteilen kann.
Die Richter sollten sich mal daran gewöhnen, dass eine minderjährige Privatperson häufig bei weitem nicht über so viele finanzielle Mittel hat wie ein Konzern. Und ein Minderjähriger hat im Gegensatz zu einem Konzern keine eigene Rechtsabteilung, die ihn auf mögliche Rechtsverletzungen hinweist.
Hinzu kommt, dass rechtskundige Bürger möglicherweise Marios Rechtsverstoß schon lange vor der Abmahnung gesehen haben, jedoch aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes davon abgesehen haben, Mario auf seine Rechtsverletzung hinzuweisen. Ich selbst habe mal in einem anderen Fall den Betreiber einer Webpräsenz aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht auf seine Rechtsverletzung hingewiesen, später hatte der Betreiber der Webpräsenz Ärger mit der Justiz. Man lässt also vorsätzlich als rechtskundiger Bürger andere Bürger, die fahrlässig Unrecht begehen, aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes in das Messer der Justiz laufen. Auch dieser Aspekt sollte rechtspolitisch diskutiert werden.
Deutschland ist ein Unrechtsstaat. Das liegt aber nicht an einem einzelnen Gesetz, nicht an einem einzelnen Gericht, nicht an einer einzelnen Entscheidung und auch nicht an einem einzelnen Richter. Es liegt an einer Gesamtbewertung, dass Deutschland ein Unrechtsstaat ist. Das vorliegende Urteil ist ein Indiz für die gesamte Beweisführung. Natürlich geht der Rechtsstaat wegen diesem einzelnen Urteil noch lange nicht unter. Aber man muss ja auch seine Meinung konkret am Einzelfall belegen.
Auch ich bin der Meinung, dass Mario die vollständige Härte des Gesetzes spüren soll, denn er hat eine unerlaubte Handlung begangen. Aber eine Lizenzgebühr von zwei bis drei Euro pro Monat pro Bild würde doch ausreichen, um ihn zur Einsicht zu bringen. Letztlich wird eine sehr hohe Lizenzgebühr als Strafe empfunden - es kommt auf die Sicht des juristischen Laien an. Rechtsstaat bedeutet auch Verhältnismäßigkeit. Es wird so langsam Zeit, dass hier in Deutschland man gegen absurde Situationen vorgeht - auch gegen die Rechtsfigur Geschäftsführung ohne Auftrag bei Abmahnungen.
(3) Ich habe den Vorgang jedenfalls zum Anlass genommen, einen Eintrag für Richter Wolfgang Steinmetz in mein privates nichtöffentliches Desktop-Wiki, welches mit XAMPP und MediaWiki betrieben wird, anzufertigen. Man soll ja nicht von einem einzigen Urteil, das man für ein Fehlurteil hält, auf die anderen Urteile zurückschließen. Aber auf jeden Fall ist es notwendig, dass man nicht nur die Gerichte als solche beobachtet, sondern auch die einzelnen Richter.
Was Richter Steinmetz mit “Herunterladen” meint, darüber bietet DauFAQ Aufschluss:
Für diesen Gebrauch von “Herunterladen” oder “Downloading” in der juristischen Fachliteratur
gibt es auf Daufaq noch mehr Belege. Insofern entspricht die Formulierung in dem Steinmetz-Urteil
wohl dem Stand des Faches Internet-Recht.
Wie Richter Steinmetz allerdings dazu kommt, eine Verbindung zwischen der
heute gemeinhin als Stand der Kunst anerkannnten Interessenjurisprudenz und
der NS-Zeit herzustellen, dazu bietet weder Daufaq noch Wikipedia Aufschluss. Einige offenbar fachlich bewanderte Kommentatoren dieses Forums störten sich aber daran nicht. Kann mich jemand aufklären?
[…] Damit strafrechtlich wegen Abmahnbetrug ermittelt wird, muss es wohl erst viel dicker kommen. Meine Geschäftsidee, wie mit ein paar wertlosen Bildchen 6000 Euro zu verdienen sind, zu der mich die Interessenjurisprudenz im Fall von Mario Alka inspiriert hat, scheint sich rumzusprechen. […]
[…] Amtsrichter Dr. St., der in den Prozessen gegen Mario bereits durch bemerkenswerte Urteile und eine noch bemerkenswertere Äußerung zum Absägen von Ästen für Aufsehen gesorgt hat, hat für den 05.12.2006 um 13:35 Uhr im Sitzungssaal A042 eine Güteverhandlung angesetzt und mir aufgegeben, bis zum 22.11.2006 auf das Klagevorbringen zu erwidern. […]
[…] Grösster Aufreger: Die skandalösen Urteile gegen Mario von to-you.de. […]