Weil in Hessen auf Datenschutz so viel Wert gelegt wird, dass Täter nicht von Opfern bloßgestellt werden dürfen, wurden vor nicht einmal zwei Wochen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses von Amtsrichter Eckhard Laudi sämtliche Computer, Datenträger und Bildschirme von Ulrich Brosa beschlagnahmt.
Bei der Polizei in Darmstadt sieht man den Datenschutz lockerer. 41 Anfang Februar 2006 erstellte Einsatzprotokolle des Polizeipräsidiums Südhessen wurden, wie der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert entdeckt hat, von der Polizei im Internet veröffentlicht, die laut Echo-Online auf 13 Seiten nicht nur Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse der Kontrollierten, sondern auch eventuelle Vorstrafen, Automarke, Kennzeichen sowie Gesetzesverstöße beinhalten. Die Darmstädter Polizei zeichnet sich dabei durch besondere Hartnäckigkeit bei der Begehung der Tat aus, denn auch nachdem sie auf die Rechtswidrigkeit ihrer Veröffentlichungen hingewiesen wurde, sollen die von Gesetzes wegen zu schützenden Daten, wie bei Blogger Denny Schierz unter dem Titel “Datenschutz alla Darmstadt”
http://tinyurl.com/ykf682
bewiesen wird, weiterhin im Internet abrufbar sein.
Im Zuge der Hausdurchsuchung beim Betreiber der justizkritischen Webseite Althand.de wurden, wie im Protokoll der Durchsuchung (pdf, 0,6 MB) unter Ziffer 2 und Ziffer 22 vermerkt ist, aber auch Bildschirme beschlagnahmt. Wozu soll das gut sein? Welche Beweise können auf Bildschirmen zu finden sein?
Angesichts dessen, dass Ulrich Brosa sich zur Veröffentlichung des Registerauszugs auch vor Gericht stets bekannt hat, erscheint die gesamte Hausdurchsuchung für die Ermittlung völlig überflüssig. Lediglich über sachfremde Erwägungen finde ich plausible Erklärungen für das Motiv der Hausdurchsuchung. (weiterlesen…)
Außerdem ist davon zu lesen, dass ein junger Mann aus Amöneburg dem HU-Ortsverband Marburg 250.000 Euro Zwangsgeld für den Fall angedroht hat, dass er weiterhin wahrheitsgemäße Tatsachen über dessen faschistoides Treiben im Internet verbreitet.
Im Mobbing-Gegner Blog findet sich zwischenzeitlich ein offener Brief von Gudrun Hoffmann an die aus Hessen stammende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in dem sie schon Mitte 2006 auf die problematischen Zustände in der hessischen Justiz hingewiesen wurde.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss des Direktors des Amtsgerichtes Kirchhain, Eckhard Laudi, vom 30.11.2006, geht hervor, dass unter dem Aktenzeichen 11 Gs- 4 Js 7765/06 gegen Dr. Ulrich Brosa wegen eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutz ermittelt wird und die Durchsuchung bei Urich Brosa angeordnet wird, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten sei, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich des zur Begehung der Tat verwendeten Computers, führen würde, wobei auf die §§102, 105 StPO verwiesen wird. Die Beschlagnahme dieser, solcher Gegenstände wird angeordnet und auf die §§94, 98 StPO verwiesen. Mit der Durchsuchung wurde die Polizei in Marburg (Polizeidirektion) beauftragt.
Begründet wird der Beschluss damit, (weiterlesen…)
Herrn Reinholz hat in dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders/ unter Nr. 26 behauptet:
Die Auskunftspflicht richtet sich nicht nach §34 BDSG, sondern nach Medienstaatsvertrag (viele Grüße vom Schlosser aus dem Osten, der dem Anwalt wieder was beibringt) und ihr könnt die begründet verweigern. Gravenreuth hat schon diesbezügliche Verfahren verloren.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass ich keinen Prozess wegen einer nicht erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft verloren habe.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Nachdem der virtuelle Tag der offenen Tür bei der CDU Fulda bereits vor einigen Monaten ein voller Erfolg war, wollten die Stadt Fulda und die Fuldaer Zeitung sich wohl in Sachen Transparenz auch nicht lumpen lassen. So wurden anscheinend Bewerbungen, Datenbankdumps und Passwörter gleich öffentlich zugänglich auf dem Webserver des Verlagshauses Parzeller abgelegt.
Kaum hat das studentische Unternehmensberatungsteam cct das Projekt MeinProf zur Bewertung von Professoren und Lehrveranstaltungen richtig zum laufen gebracht, schon meckert der Berliner Datenschutzbeauftragte. Alexander Dix macht sich mit seiner Kritik an MeinProf.de zum Anwalt grottenschlechter Profs und fordert einem Bericht von Ralf Müller auf the inquirer zufolge vom cct, Professoren müssten vorab gefragt werden, ob ihre Lehrveranstaltungen bei MeinProf aufgenommen werden dürfen, Bewertungen müßten unterlassen werden, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstießen und insgesamt müsste die Öffentlichkeit vom Zugang zur Seite ausgeschlossen werden. (weiterlesen…)
Da ich gerade zu Gast im Rheinland bin, möchte ich dann auch gleich mal ein bißchen über bemerkenswertes hier aus der Region schreiben. Bemerkenswert finde ich zum Beispiel Dagobert Allhorn, Chef der Polizei von Krefeld. Leitender Polizeidirektor von Krefeld heißt das wohl im amtsdeutsch. Heute hat Dagobert Allhorn auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Düsseldorf Platz genommen. (weiterlesen…)
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