Da habe ich gedacht, ich könnte das neue Jahr ohne Abmahnungen überstehen, aber nichts da, Pustekuchen. Gerade eben habe ich per Fax etwas erhalten, was so aussieht wie eine Abmahnung. Es scheint dabei um den Artikel Drama im Landgericht Berlin zu gehen.
Weil in Hessen auf Datenschutz so viel Wert gelegt wird, dass Täter nicht von Opfern bloßgestellt werden dürfen, wurden vor nicht einmal zwei Wochen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses von Amtsrichter Eckhard Laudi sämtliche Computer, Datenträger und Bildschirme von Ulrich Brosa beschlagnahmt.
Bei der Polizei in Darmstadt sieht man den Datenschutz lockerer. 41 Anfang Februar 2006 erstellte Einsatzprotokolle des Polizeipräsidiums Südhessen wurden, wie der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert entdeckt hat, von der Polizei im Internet veröffentlicht, die laut Echo-Online auf 13 Seiten nicht nur Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse der Kontrollierten, sondern auch eventuelle Vorstrafen, Automarke, Kennzeichen sowie Gesetzesverstöße beinhalten. Die Darmstädter Polizei zeichnet sich dabei durch besondere Hartnäckigkeit bei der Begehung der Tat aus, denn auch nachdem sie auf die Rechtswidrigkeit ihrer Veröffentlichungen hingewiesen wurde, sollen die von Gesetzes wegen zu schützenden Daten, wie bei Blogger Denny Schierz unter dem Titel “Datenschutz alla Darmstadt”
http://tinyurl.com/ykf682
bewiesen wird, weiterhin im Internet abrufbar sein.
Im Zuge der Hausdurchsuchung beim Betreiber der justizkritischen Webseite Althand.de wurden, wie im Protokoll der Durchsuchung (pdf, 0,6 MB) unter Ziffer 2 und Ziffer 22 vermerkt ist, aber auch Bildschirme beschlagnahmt. Wozu soll das gut sein? Welche Beweise können auf Bildschirmen zu finden sein?
Angesichts dessen, dass Ulrich Brosa sich zur Veröffentlichung des Registerauszugs auch vor Gericht stets bekannt hat, erscheint die gesamte Hausdurchsuchung für die Ermittlung völlig überflüssig. Lediglich über sachfremde Erwägungen finde ich plausible Erklärungen für das Motiv der Hausdurchsuchung. (weiterlesen…)
Außerdem ist davon zu lesen, dass ein junger Mann aus Amöneburg dem HU-Ortsverband Marburg 250.000 Euro Zwangsgeld für den Fall angedroht hat, dass er weiterhin wahrheitsgemäße Tatsachen über dessen faschistoides Treiben im Internet verbreitet.
Im Mobbing-Gegner Blog findet sich zwischenzeitlich ein offener Brief von Gudrun Hoffmann an die aus Hessen stammende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in dem sie schon Mitte 2006 auf die problematischen Zustände in der hessischen Justiz hingewiesen wurde.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss des Direktors des Amtsgerichtes Kirchhain, Eckhard Laudi, vom 30.11.2006, geht hervor, dass unter dem Aktenzeichen 11 Gs- 4 Js 7765/06 gegen Dr. Ulrich Brosa wegen eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutz ermittelt wird und die Durchsuchung bei Urich Brosa angeordnet wird, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten sei, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich des zur Begehung der Tat verwendeten Computers, führen würde, wobei auf die §§102, 105 StPO verwiesen wird. Die Beschlagnahme dieser, solcher Gegenstände wird angeordnet und auf die §§94, 98 StPO verwiesen. Mit der Durchsuchung wurde die Polizei in Marburg (Polizeidirektion) beauftragt.
Begründet wird der Beschluss damit, (weiterlesen…)
Auf das bemerkenswerte Fax der Rechtsanwältinnen vom IV-Verlag Unterhaching hat mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting eine bemerkenswerte Antwort geschrieben. Die darin angekündigte Unterlassungserklärung habe ich zwischenzeitlich auch abgegeben und der Beitrag über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen enthält ohnehin schon seit dem ersten Schreiben aus München ganz viele X. Schließlich will ich mich ja nicht streiten. Aber die Antwort ist nun ganz hübsch zu lesen, finde ich:
Im Parteibuch Wiki gibt es einen Artikel zur International Police Association IPA. In der Wikipedia gibt es auch einen Artikel zur IPA. Fällt irgendjemand ein Unterschied auf?
Die Anwaltskanzlei Sewoma hat heute mit Vollmacht des IV-Verlags Unterhaching, der meinen Informationen zufolge eine Zweigniederlassung der IPA Verlagsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Feldkirchen bei Graz (Österreich) ist, ein bemerkenswertes Fax, dass von einer Anwältin Dr. B. unterzeichnet war, bekommen. Der IV-Verlag ist ein Vertragsverlag der hoch angesehenen International Police Association (IPA) und hatte mich vor einigen Wochen unter Verweis auf den Eintrag zum IV-Verlag im Parteibuch-Wiki sowie diesen Beitrag über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen kostenpflichtig abmahnen lassen. So weit, so schlecht, doch jetzt geht der Spass erst richtig los.
Nachdem ich durch Cold-Calling unfreiwillig mit einem Anzeigenwerber für einen NVK-Verlag, der mich mithilfe eines Empfehlungsschreibens der unter der Schirmherrschaft meines Genossen Innensenators Ehrhart Körting stehenden IPA-Verbindungsstelle Berlin Nordost für die Schaltung einer Anzeige in einem “Malbuch - Kinder im Verkehr” gewinnen wollte, in Kontakt gekommen bin, und im Verlauf meiner Berichterstattung über den IV-Verlag Unterhaching unter anderem wegen dieses Beitrags über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen sogar schon abgemahnt wurde, habe ich mich inzwischen mal international auf Recherche zu Geschäftspraktiken von Polizeiverlagen begeben. Mein erster virtueller Ausflug zu Polizeiverlagen im Ausland beschäftigt sich mit einem Gedankenexperiment zu sogenannten Polizeiverlagen in der Alpenrepublik Österreich.
Vor inzwischen gut drei Monaten hatte ich einen offenen Brief an die International Police Association (IPA) geschrieben, in dem ich ein paar Fragen zum Telefonterror durch Partnerverlage der IPA wie den NVK Verlag gestellt hatte. Stutzig gemacht hatte mich, dass der NVK Verlag zum Vertrieb von Anzeigen, zu deren Wert ich mich nach einer Abmahnung durch den IV-Verlag nicht äußern möchte, in Broschüren, zu deren gedruckter Auflage ich mich ebenfalls nicht äußern möchte, ein Empfehlungsschreiben eines richtigen Polizisten mit dienstlicher Telefonnummer vorgelegt hat. Die IPA hat auf meine Fragen genauso wenig geantwortet wie mein Genosse, unser Berliner Innensenator Ehrhart Körting, den ich gefragt hatte, ob er die Nebentätigkeit der Polizeiangehörigen für rechtmäßig und politisch erwünscht hält. Gestern wurde hier jedoch von jemandem unter dem Namen Christian Kurek ein denkwürdiger Kommentar gepostet, auf den ich nun mal näher eingehen möchte.
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