Lesen bildet bekanntlich. Das möchte ich auch für mich in Anspruch nehmen. Und weil ich kein Jurist bin, muß ich manche Dinge zweimal oder dreimal lesen, bevor ich meine, sie ansatzweise verstanden zu haben. Das gilt besonders für Gesetzestexte. Alles rechtliche ist eben sehr schwierig.
Heute möchte ich empfehlen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu lesen. Praktischerweise steht das auch online, völlig kostenlos. Da braucht also niemand Geld ausgeben.
Aufgrund dessen, dass ich ein Weblog habe, möchte ich hier einfach einen Teil dieses genialen Textes zitieren:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das hört sich erstmal simpel an, ist aber so simpel anscheinend gar nicht. Das zeigen nicht zuletzt die vielen Urteile und Kommentare dazu. Und richtig kompliziert wird es, zu ergründen, was das denn für dieses Weblog bedeuten mag. Aber dazu dann später mehr, wenn ich verstanden habe, was die genialen Sätze denn praktisch bedeuten.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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