Katze

Mein ParteibuchCopyleft

Tagebuch meines Parteieintritts

[Subjektiv, persönlich, parteiisch]

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21. September 2006

Fanpost für den Redaktionsschwanz

von @ 22:03. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Fanpost, Abmahnung, Rechtsanwalt, Katzenbilder, Rechtsmißbrauch, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Unterlassungserklärung, (FH), Redaktionsschwanz

In meiner täglichen Fanpost habe ich heute ein gestern um 23:00 Uhr gesendetes Fax aus München gefunden. Worum es geht, verdeutllicht, wie so oft, die letzte Seite am besten, wo das Wort Unterlassungserklärung besonders fett geschrieben wurde. Aha, ich habe also mal wieder eine Abmahnung bekommen. Das ist ja nun mal was ganz neues. Folgendes zu unterschreiben, wird mir vorgeschlagen:

Ich verpflichte mich bei Meidung einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung, zahlbar an […], es zu unterlassen, an der Verbreitung der Behauptung:

Katze sprach am 19. September 2006 um 13:48h
Das Urteil des AG Frankfurt, um das es geht, findet sich übrigens hier bei Sewoma.

insbesondere auf der Seite ttp://www.mein-parteibuch.de/2006/09/19/gegendarstellung/ mitzuwirken, soweit diese Behauptung im Zusammenhang mit einer angeblichen Entscheidung des “AG Frankfurts in der Abmahnsache Günter Freiherr von G. gegen Sewoma” aufgestellt, wird.

Gern stelle ich auch hier noch einmal klar, dass Günter Freiherr von Gravenreuth gegen Sewoma vor dem AG Frankfurt nicht als Partei, sondern als Anwalt des Klägers verloren hat und sich das Urteil bei Sewoma findet.

Diese und/oder die Unterlassungserklärung will der Abmahner bis zum 22. September 12:00 Uhr, also morgen Mittag in Händen halten, sonst droht er mir die unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte an. Vorn im Anschreiben ist zu lesen, dass der Abmahner bemerkt hat, dass ich seinem per Mail vorgetragenen Wunsch nach einer Löschung eines Kommentars von Katze, also wohl richtigen Cat Content, nicht gefolgt bin und trägt vor:

Sie kamen dieser Aufforderung nicht nach, obwohl Sie die mail zur Kenntnis nahmen (vgl. Kommentar Nr. 7; ein zulässiger “Redaktionsschwanz”)

Um meinen Redaktionsschwanz geht es also. Neben dem Redaktionsschwanz geht es im Fax um Fachchinesisch wie ein Glossierungsverbot bei einer Gegendarstellung, den MDStV und einige LPrG. Hier ein paar Worte aus dem Geschreibsel:

Zudem stellt dieser Kommentar einen Verstoß gegen das Glossierungsverbot dar. Wohl erlaubt der MDStV (im Gegensatz zu einigen LPrG) einen Redaktionsschwanz zu einer Gegendarstellung. […] Dies kann aber dahingestellt bleiben, da diese Angaben sich auf tatsächliche Angaben zu beschränken haben, da ansonsten ein Verstoß gegen das Glossierungsverbot vorliegt (OLG Brandenburg, 15. Dezember 1999 - 8 W 577/99; ähnlich OLG München AfP 1999, 496).

Ein Katzenbild gibt es diesmal nicht. Ich pell mir jetzt erst mal ein Ei.

16 Kommentare zum Beitrag “Fanpost für den Redaktionsschwanz”

  1. Ironwhistle sprach

    Ist das jetzt ein Witz?
    Kann man das noch ernst nehmen??

    Tut mir leid, aber bislang hatte ich doch noch einen Restfunken Respekt vor, nunja. Aber selbst der schwindet mittlerweile.

    Einfach nur traurig… ;)

  2. Rolf Schälike sprach

    Eins muss man dem Münchener lassen. Er scheut keine sinnlose Arbeit.
    Möglicherweise sind Sinnlosigkeit seine einzigen Trümpfe.
    Wie kann man bloss ungestraft so lästig sein, und so viele Gerichte mit Unsinn beschäftigen?
    Er liefert ein Spiegelbild des deutschen Rechtssystems mit seinen Richtern und Anwälten.
    Dafür gebührt dem Münchnener mein aufrichtiger Dank.

    Hat jemand eine Idee, welche Triebkraft in München wirkt?

  3. Kai sprach

    Hi Marcel,
    Ich möchte mich bei Dir dafür entschuldigen, dass ich Dich auf dieses Problem “keine Meinungsäußerung im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung” nicht aufmerksam gemacht habe. Wenn es das ehemals braune Rechtsberatungsgesetz nicht geben würde, hättest Du von mir schon lange einen entsprechenden Hinweis erhalten.

    Wie die vorliegende Sache zu bewerten ist, darüber bin ich mir nicht ganz sicher. Aber so ganz abwegig ist die Meinung nicht, dass Du gegen das Glossierungsverbot verstoßen haben könntest.

    Ich jedenfalls hätte an Deiner Stelle bei der Gegendarstellung die Kommentarfunktion vollständig deaktiviert. Stattdessen hätte ich die Diskussion ein paar Tage später in einem neuen Beitrag losgetreten. Aber woher soll man diese Strategie genau wissen? Ich jedenfalls habe Dir diesen Tipp wie gesagt aufgrund der absurden rechtlichen Situation (Rechtsberatungsgesetz) nicht gegeben. Ich muss mich dem Willen des Führers unterwerfen, der in der gegenwärtigen Diktatur in modifizierter Form vollstreckt wird.

    Deutschland ist eine Diktatur - das liegt am Zusammenspiel der diversen Gesetze: Rechtsberatungsgesetz, Abmahnungen mit hohen Streitwerten/Vertragsstrafen, hohe Honorarnoten, der Abmahner kann sich den Gerichtsstand in Deutschland aussuchen, der Abgemahnte bleibt regelmäßig auf vielen Kosten sitzen, etc.. Letztlich liegt es im objektiven Interesse des Regimes in Berlin, dass Rechtsanwälte Abmahnungen versenden, aber das Thema ist ja bereits schon umfangreich erörtert worden.

    Marcel, Du solltest weniger über konkrete Personen berichten, sondern Dich mehr abstrakt dafür einsetzen, dass diese absurden Gesetze geändert werden. Also Du benötigst einen kleinen Strategiewechsel.

    Gruß

  4. Hartmut Pilch sprach

    Das “ehemals braune” Rechtsberatungsgesetz scheint es auch in England zu geben. Jedenfalls steht auf StopECG zu lesen:

    For legal reasons StopECG cannot issue advice either generally or to individuals on the issue of whether you should part with money based on the document you have signed.

    Übrigens gibt es noch mehr Gesetze der NS-Zeit, die später beibehalten und weiterentwickelt wurden. So auch das Arbeitnehmererfindergesetz. Die NSDAP vertrat teilweise eine als fortschrittlich geltende und sich irgendwie als revolutionär und anti-bürgerlich gerierende Sozialpolitik. Manche der Reaktionen der 60er Jahre gegen den “reaktionären Mief der Adenauer-Zeit” können auch als Fortsetzung des “fortschrittlichen” NS-Denkens gedeutet werden. Nicht dass das unbedingt gleich dieses Denken qualifizieren würde. Nur ist es bezeichnend, dass man diejenigen, welche besonders gerne mit der Faschismuskeule zuschlagen, oft recht gut in “faschistische” Traditionen einordnen kann, wenn man will. Die politische Geistesgeschichte ist eben recht vielschichtig. Auch deshalb macht man mit dem Vorwurf, das Rechtsberatungsgesetz sei “braun”, nicht unbedingt viel Eindruck.

  5. L-Roy sprach

    Man sollte den Abmahner Respekt zollen für die Energie, mit der er völlig unwichtige Formulierungen über seine Person beobachtet und nötigenfalls korrigierend eingreift. Das kostet sicherlich viel Zeit und Kraft. Und das neben der wichtigen täglichen Arbeit, um sich eine warme Mahlzeit leisten zu können! Ein Idealist und Moralist vor dem Herrn.. :)

  6. Q sprach

    @2 : Hat jemand eine Idee, welche Triebkraft in München wirkt?

    [Editor: Kommentar aus naheliegenden Gründen entfernt]

  7. Q sprach

    Örx! Ich verkaufe ein ‘e’ und nehme ein ‘h’: Sehschwäche

  8. Münchner sprach

    Triebkraft: Oktoberfest. Da werden schon mal Soziusse (oder wie der Junganwalt so hiess) polizeilich aus der Kanzlei abgeführt. “Wir mahnen durch bis morgen früh” soll angeblich lauthals gesungen werden ;-)

    Ich halte den Abmahn-Onkel nur noch für eine peinliche Erscheinung, quasi den Dieter Bohlen des Rechtsbetriebes. Schade um die Energieverschwendung.

  9. Kai sprach

    @ 4 »Immerhin ist zudem in den Niederlanden, in Belgien, Großbritannien und Irland die Rechtsberatung weitgehend freigegeben.« - vor 1935 war Rechtsberatung in Deutschland ebenfalls weitgehend freigegeben, lediglich bestimmte verurteilte Straftäter durften keine Rechtsberatung durchführen, was auch verständlich ist. Warum sollte man daran nicht anknüpfen? Wie die Situation in Großbritannien ist, ganz genau weiß ich es nicht - aber aus meinem Zitat entnehme ich, dass Rechtsberatung dort weitestgehend freigegeben ist, im Gegensatz zu Deutschland, wo die Rechtsberatung sehr stark reguliert ist. Auch verstehe ich nicht, warum man in der gegenwärtigen Propaganda Freiheit, Wettbewerb und Eigenverantwortung predigt - aber auf dem Gebiet der Rechtsberatung soll das nicht gelten?

    Mir geht es auch darum, die Ursprünge dieses Gesetzes darzulegen - in der juristischen Ausbildung und in der juristischen Fachliteratur wird darauf nur vollkommen unzureichend eingegangen. Rechtsgeschichte sollte im Übrigen auch im Rahmen der juristischen Ausbildung etwas besser gelehrt werden, um unser Rechtssystem besser zu verstehen. Immerhin würde es das Grundgesetz ohne Nazi-Geschichte gar nicht geben.

    Mir geht es jedenfalls darum, hier mal konkret am Beispiel darzustellen, dass ich eine konkrete Meinungsäußerung Marcel gegenüber unterlassen habe wegen des Rechtsberatungsgesetzes.

    Wie will man eine konkrete juristische Diskussion führen, wenn das verboten ist? Von mir aus kann man den Hinweis auf die dunkle Vorgeschichte auch unterlassen - aber sehr viele Bürger wissen noch nicht einmal, dass es das Rechtsberatungsgesetz gibt. Und ich behaupte mal: Viele Juristen haben keine Ahnung, warum das Rechtsberatungsgesetz überhaupt entstanden ist. Juristen lernen häufig einfach nur die Argumente auswendig, dass das Rechtsberatungsgesetz vor schlechter Rechtsberatung schützt und so weiter, ohne den Sinn und Zweck dieses Gesetzes zu hinterfragen. Natürlich hat dieses Gesetz in der heutigen Zeit keinen nationalsozialistischen Charakter mehr, wohl aber einen freiheitsfeindlichen Charakter.

  10. zappi sprach

    Irgendwie kann ich als nicht Jurist keinen Abmahngrund erkennen, im Laufe der Diskussion ist für mich ganz klar hervor gegangen, dass nicht der Anwalt sondern sein Mandant den Prozess verloren hat.
    Irgendwie scheint da jemand keine richtige Arbeit zu haben.

  11. Chat Atkins sprach

    Seht es doch einfach mal so: Ob Republik oder Diktatur, die vereinigte Anwaltschaft hat es stets verstanden, ihre Interessen und ihr Heiligtum, das Rechtsberatungsmonopol, zu wahren. Heute steht ihre Bastion vor allem in der FDP, die nur in der Theorie für mehr Wettbewerb eintritt …

  12. Mein Parteibuch » Antwort auf jüngste Abmahnung sprach

    […] Nachdem ich gestern mit anderen Dingen als Mein Parteibuch beschäftigt war, reiche hiermit nun die Antwort nach, die ich auf die jüngste Abmahnung für den Redaktionsschwanz am Freitag eine Antwort verfaßt und per Fax abgeschickt habe. […]

  13. Mein Parteibuch » Einstweillige Verfügung gegen Mein Parteibuch? sprach

    […] Wie bereits angekündigt, gibt es hier nun auch noch die mir noch am Freitag per E-Mail zugegangene Erwiderung zu meiner Antwort auf die Abmahnung für den Redaktionsschwanz: […]

  14. Bartels vs. Rechtsanwalt. Oder: Teure Eigenwerbung auf Augs.blog sprach

    […] Bartels veröffentlicht die gewünschte Gegendarstellung. Was ihm allerdings schon wieder Ärger einbringt. Denn nun fordert der Anwalt eine Unterlassungserklärung, nach der der Blogger einen Kommentar zur Gegendarstellung nicht weiter verbreiten dürfe. Wenige Tage später flattert dem streitbaren Blogger dann auch eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ins Haus - erwirkt eben von dem Anwalt. Die Berliner Richter untersagen Bartels, die Abmahnung gegen forenabmahnungen.de zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens werden Bartels auferlegt - er rechnet mit rund 2000 Euro. […]

  15. fastix sprach

    Ich könnte den Günter Freiherr von Gravenreuth auch abmahnen. Dieser hat mich gegenüber der Anwaltskammer München falsch der Lüge bezichtigt:

    http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=37

    Da er aber eine Kopie seines Schreiben an mich in Kenntnis der Tatsache veröffentlichte, dass seine Abmahnungen auch veröffentliche wird er hier keinen Verfügungsgrund geltend machen können.

    Mal sehen, ob er auch mich deswegen abmahnt, er ist ja nachweislich einer meiner Stammleser.

    Daneben würde ich mir unbedingt seinen Antrag auf Erlaß der Verfügung zukommen lassen. Grund: http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=364

    Das hat er übrigens noch nicht abgemahnt!

    fastix®

  16. fastix sprach

    Flscher Link:

    Ich könnte den Günter Freiherr von Gravenreuth auch abmahnen. Dieser hat mich gegenüber der Anwaltskammer München falsch der Lüge bezichtigt:

    http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=378
    (da fehlte die “8″ am Ende.)

    Übrigens: Gravenreuth-Abgemahnte vereinigt Euch! :)

    fastix®

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