Vermutlich nutzt auch Du so einen Dienst, denn sonst würdest Du diese Zeilen gar nicht lesen können. Denn was hier so unverständlich beschrieben ist, ist das Internet so wie es im Telemediengesetz, abgekürzt auch als TMG bezeichnet, definiert ist. Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll das Internet zukünftig Telemedien genannt werden und strengen Regulierungsvorschriften unterliegen. Sollte der “Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations-und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz–ElGVG)“, tatsächlich in Kürze vom Bundestag beschlossen werden, werden wir das deutsche Internet bald nicht mehr wiedererkennen.
Ich möchte in diesem Artikel erklären, warum ich mich dafür einsetzen werde, dass das geplante Telemediengesetz keinesfalls vom Bundestag beschlossen wird, sondern geradewegs in den Papierkorb gehört und ich hoffe, es wird ein Untersuchungsauschuss dazu eingerichtet, wie es in Deutschland zu Gesetzentwürfen kommen kann, die erkennbar gegen die Grundgedanken unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Bisher habe ich mich bei meinem Engagement für Meinungsfreiheit im Internet vor allem darauf konzentriert, missbräuchliche Abmahnungen zur Unterdrückung kritischer Meinungen und absurde Kostenforderungen für kleinste Vergehen zu bekämpfen und das geplante Telemediengesetz aus Zeitgründen nicht näher betrachtet. Der Artikel “Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs” von Simon Möller auf Telepolis hat mir jedoch verdeutlicht, dass das geplante Telemediengesetz sämtliche Bemühungen gegen das Abmahnunwesen ad absurdum führt, denn das geplante Telemediengesetz kommt einem Verbot kritischer Inhalte im Internet gleich und mit der geplanten “Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung” von Wolfgang Schäuble und mit dem geplanten Internetsicherheitsgesetz von Wolfgang Schäuble gerade eine Informationsdiktatur vorbereitet wird gerade eine Informationsdiktatur vorbereitet, deren subtile Perfektion die Regierungen von China, Belarus und Iran vor Neid erblassen lassen wird.
Habe ich Brigitte Zypries vor einigen Monaten noch dafür gelobt, dass sie die Abmahnkosten für urheberrechtliche Abmahnungen auf 50 Euro begrenzen will, so kann ich das angesichts der neuen Gesetzesentwürfe, die nach dem Willen der Bundesregierung in etwa gleichzeitig in Kraft treten sollen und in denen ein kleines Fensterchen für Abzocker und Betrüger geschlossen wird, gleichzeitig aber mit dem geplanten Telemediengesetz ein riesiges Scheunentor aufgerissen wird, nicht aufrechterhalten.
Ich denke, nach der Gesetzesreform werden regierungs- und wirtschaftskritische Internetangebote in Deutschland weitestgehend der Vergangenheit angehören, weil es nicht ehr möglich sein wird, kritsche Webseiten gegen die juristischen Attacken von finanzkräftigen Personen zu verteidigen, denen Kritik seit jeher ein Dorn im Auge ist. Bereits heute komme ich mir eher wie ein Anwaltsbüro zur Verteidigung meines Rechtes auf die Veröffentlichung meiner legitimen kritschen Meinung, als ein Blogger, der ein Internettagebuch mit Katzenbildern hat.
Nach dem im Entwurf des Telemediengesetzes fixierten Willen der Bundesregierung, der, wie das in der Einleitung dieses Artikels wiedergegebene Bürokratengestammel zeigt, nahezu völlig unleserlich ist, können Webseitenbetreiber beispielsweise zukünftig für die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung kostenpflichtig von Konkurrenten abgemahnt werden.
Nach dem Willen unserer Regierung soll Werbung dabei jede Art kommerzieller Kommunikation sein, dass heisst, wer einen Link auf ein Produkt setzt, das er gut findet, kann dafür zukünftig möglicherweise kostenpflichtig abgemahnt werden. Ich bin überzeugt davon, dass das keinen der peinlichen Undercover-PR-Blogger davon abhalten wird, weiter ihr Unwesen zu treiben, denn die Rechtsabteilungen und Budgets der PR-Agenturen sind groß genug, um so etwas locker zu konterkarieren, aber wer als Blogger dann in einem kritischen Artikel dazu einen Link auf ein besseres oder preiswerteres Konkurrenzprodukt setzt, der fängt sich dann mit ziemlicher Sicherheit eine teure Abmahnung ein. War es bisher immer noch möglich, über Produkte zu schreiben, die man gut findet, so kann dafür demnächst eine Abmahnung von einem abzockenden Wettbewerber kommen, der Berichte über gute Konkurrenzprodukte unterbunden sehen will.
Damit die Abmahnung auch richtig adressiert werden kann, wird im neuen Telemediengesetz auch gleich verankert, dass alle irgendwie geschäftsmäßigen Webseiten ein Impressum haben müssen. Wer also irgendwie über Produkte schreibt, die er gut findet, Bücher empfiehlt oder irgendwelche Werbung auf seiner Seite hat, der muss künftig ein Impressum haben, und kann leicht kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn er keines hat.
Als weiteres Einfallstor für Abmahner, die kritische Stimmen kaputt machen und dabei obendrein noch richtig abkassieren wollen, bietet sich die im Telemediengesetz neu verankerte Verpflichtung zum Einhalten des Pressekodex an. Danach darf eine Information praktisch nicht mehr veröffentlicht werden, wenn sie nicht nachweislich wahr ist. Welche Informationen als nachweislich wahr zu gelten haben, wird zukünftig dann vermutlich auch wieder durch die Größe der Rechtsabteilung entschieden.
Der Weg zur Infomationsdiktatur ist vorgezeichnet in den Paragrafen, die den Datenschutz regeln. Denn entsprechend der Datenschutzklauseln soll jeder Diensteanbieter zwar von jedem Teilnehmer zwecks möglicher Verfolgung von Rechtsverletzungen zwar neben der IP-Adresse möglicherweise den echten Klarnamen ermitteln müssen, aber in der Kommunikation untereinander soll jeder Nutzer das Recht haben, unter einem Pseudonym zu schreiben, sofern dies zumutbar ist. Damit wird es vermutlich unmöglich werden, rauscharme Diskussionsgruppen wie im klassischen Usenet oder auf fachspezifischen Mailinglisten zu führen, wo alle Teilnehmer ausnahmslos ihren Klarnamen angeben müssen, damit dort möglichst wenig Unfug geschrieben wird, der den Diskussionteilnehmern unter ihrem eigenen Namen peinlich wäre. Wer als Mediendienstinhaber darauf besteht, dass die Teilnehmer sich mit Klarnamen outen, um den Rauschpegel gering zu halten, kann dann auch wieder kostenpflichtig abgemahnt werden.
Auch die Datenschutzregelungen des geplanten Telemediengesetzes eignen sich perfekt als Hebel für Juristen, um missliebige Diskussionsforen über teure Abmahnungen kaputt zu machen. Neugierig bin ich, wie der geplante §13 umzusetzen ist:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
Möglicherweise wird man demnächst vor jedem Besuch einer deutschen Webseite Disclaimer wegklicken müssen, die die Webmaster aus berechtiger Angst vor Abmahnungen in ihre Webseiten einbauen. Lustig daran ist, dass Dienstebetreiber auch Nutzer, die einer Einwilligung in den Disclaimer nicht zustimmen, nicht diskriminieren dürfen, sondern trotzdem ohne Erzeugung der üblichen Logdaten ihren Dienst nutzen lassen müssen.
Abgerundet werden die neuen Internetverbotsgesetze durch eine Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, wo wir beispielsweise auf Seite 193 erfahren, dass wir zukünftig unseren Personalausweis vorzeigen müssen, um ein Email-Konto in Deutschland zu bekommen. Anbieter sollen auf Seite 192 zudem verpflichtet werden, die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen der Absender von E-Mails für den direkten Zugriff der staatlichen Geheimdienste mitzuprotokollieren.
Dass es unmöglich ist, alle Anforderungen der Bürokraten zu erfüllen und es passende Software, die die von deutschen Bürokraten ausgedachten Anforderungen auch nur ansatzweise erfüllt, nicht gibt, scheint dabei eine nicht unbeabsichtigte Nebenwirkung zu sein. Wer keine Rechtsabteilung bezahlen kann, die Forderungen aufgrund schwachsinniger Gesetze möglichst weitgehend abwehrt, und den von weltfremden oder korrupten Richtern aufgebrummten Rest nicht bezahlen kann, der sollte eben keine Telemedien anbieten.
Vermutlich ist das auch der eigentliche von unseren Politikern beabsichtigte Zweck des Gesetzes, dass der ganze bloggende Pöbel, der sich nicht mal eine eigene Rechtsabteilung leisten kann, an der Verbreitung von undurchdachten Meinungen, die dem gesunden Volksempfinden widersprechen, gehindert wird.
Die Gesetzentwürfe zur Verwandelung Deutschlands in eine Informationsdiktatur halte ich für einen Skandal, für den jede Regierung, die sich einen Rest Anstand bewahrt hat, sofort zurücktreten würde. Gibt es eigentlich in Deutschland eine Möglichkeit, eine Bundesregierung per Volksbegehren aus dem Amt zu jagen?
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[…] Mein Parteibuch gegen das geplante Telemediengesetz: Damit die Abmahnung auch richtig adressiert werden kann, wird im neuen Telemediengesetz auch gleich verankert, dass alle irgendwie geschäftsmäßigen Webseiten ein Impressum haben müssen. Wer also irgendwie über Produkte schreibt, die er gut findet, Bücher empfiehlt oder irgendwelche Werbung auf seiner Seite hat, der muss künftig ein Impressum haben, und kann leicht kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn er keines hat. […]
In Bayern gibts die Möglichkeit den Landtag mit 1 Million Unterschriften und einem Volksentscheid zum Teufel zu jagen Artikel 18, Abs. 3 der Verfassung
Normalerweise lernt die Politik ja nicht aus der Geschichte, aber hier scheint man ein weiteres -Zeitalter der Aufklärung- zu befürchten - das dann ja zu politischen Neuerungen geführt hat.
Daß das Stimmvieh eine eigene Meinung hat ist sicher unangenehm, aber daß dieses Stimmvieh seine, womöglich kritische, Meinung jetzt auch noch mit Leichtigkeit öffentlich macht UND von anderem Stimmvieh gehört wird, scheint den Politikern unerträglich. Die Leute könnten anfangen nachzudenken und unangenehme Fragen stellen!
Hmm hast du die Hosen voll oder warum klammerst du konkrete Vermutungen über die Ursache des drohenden Unheils komplett aus? Woran liegt es - deiner Meinung nach - dass die Initiatoren der Gesetzesnovelle(n) derart buchstäbliches Klopapier verzapfen? Wäre toll da mal was drüber zu lesen, “Demokratie kaputt” vermag derart bizarre Legislativ-Praktiken nicht zu erklären.
Trotzdem ist dein Beitrag sehr lehrreich für mich gewesen. Ich dachte immer, der Pressecodex sei eine satirische Wortschöpfung. Nuja, scheint es das Ding wirklich zu geben.
[…] Deshalb lassen se das mit de »meinungsfreiheit« drinne’ im grundgesetz. Und mach’n einfach ‘n anneres gesetz, ’s so genannte »telemediengesetz« — damit die »meinungsfreiheit« wieder ‘was für’e stammtische wird… […]
Das Telemediengesetz
Ab 2007 wird sich nach dem Willen des Gesetzgebers eine Menge in Umfeld der Medien und der dann geltenden Gesetzgebung ändern — oder auch nicht. Neu jedoch im neuen “Telemediengesetz” (TMG) und dem “Staatsvertrag über Rundfunk…
Wie ist das nun mit der IP-Speicherung? T-Online wurde bereits wg. unnötiger Speicherung von IP-Adressen vor dem LG in Darmstadt als auch in Berufung vor dem BGH zur Löschung zu löschen.
http://www.24stunden.de/index.php/2006-11/ip-logging-unzulassig/
Es gibt Auswege.
Studiert die Bürgerrechtsbewegung in der DDR.
Diese gab es nicht nur seit 1989, als es klar wurde, dass neue Posten zu verteilen sind.
Leider gab es neben vielen zerstörten Biografien auch Tote - nicht nur an der Mauer.
Unter den neuen deutsch-demokratischen Bedingungen können Morde jedoch vermieden werden.Die Lebensläufe brauchen nicht in Armut zu enden.
Auf die Öffentlichkeit über Werbung müsste man allerdings verzichten, wie in der DDR auf Karriere und Parteimitgliedschaft, IM-Tätigkeit, Zuarbeit an den Unterdrückungsapparat und vieles andere Überflüssige ohne Folgen verzichtwet werden konnte.
Abhauen war der Ausweg für die Massen. Leider kommt wohl China, Iran oder Israel heute als Zielland kaum in Frage.
Wir stehen vor der Situation wie in Deutschland nach 1933.
Da hatten es die DDR-Bürger leichter. Es gab den reicheren Westen, welcher sich wegen den Ostdruck die soziale Regeln nicht vollständig unbeachtet lassen durfte.
Solange diese Abhau-Alternativen diskutiert werden dürfen, sollte man es tun.
“Gibt es eigentlich in Deutschland eine Möglichkeit, eine Bundesregierung per Volksbegehren aus dem Amt zu jagen?”
Ich glaube nicht, aber im GG steht doch sowas, dass das Volk, für den Fall, dass sich ein neues faschistisches System anbahnt, das Recht hat die Verantwortlichen mit Gewalt aus dem Amt zu kehren.
@Herr Schwaner
Das ist ja gerade der Trick, mit dem die Illegalisierung der Webseitenbetreiber funktioniert. Durch sich widersprechende Gesetze und höchstrichterliche Urteile gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Webseitenbetreiber vollständig gesetzestreu zu verhalten. Folglich kann jeder missliebige Webseitenbetreiber unter dem Vorwand von Gesetzesverstössen auf’s Korn genommen werden.
@baseface
Von Gewalt steht da wohlweisslich nichts. Im Grundgesetz Art 20 steht vielmehr etwas von Widerstand. Das ist ein Riesenunterschied.
Gewalt ist dem Widerstand abträglich, da sie einen Vorwand für Gegengewalt liefert.
Marcel:
Artikel 5 GG kannst Du getrost in die Tonne treten. Der ist schon lange nicht mehr das Papier wert, auf das er geschrieben steht. Unsere Grundordnung ist ebensowenig “freiheitlich demokratisch”, wie Nordkorea eine “demokratische Volksrepublik” ist. Lediglich die Methodik der Unterdrückung ist bei uns subtiler:
In Nordkorea wird man erschossen oder verrottet im Knast, bei uns wird man durch gigantische Prozeßkosten seiner wirtschaftlichen- und gesellschaftlichen Existenz beraubt. Beides kommt letztendlich auf das Gleiche heraus.
Unverkennbar ist aber das stetige Bemühen unserer Administration, die Verhältnisse (auch die sozialen) an die Nordkoreas anzugleichen.
Es besteht für mich kein Zweifel, Daß das von Dir beschriebene Szenario eintreffen wird.
Du hast an anderer Stelle selbst schon geschrieben, wie es um das Ansehen und die Kompetenz unserer Politiker bestellt ist.
Die Regierung ist auf Grund der bestehenden Strukturen faktisch nicht mehr Herr ihres Handelns und wäre dazu auch aus charakterlichen- und fachlichen Gründen nicht in der Lage.
Wenn eine Regierung ihre moralische Legitimation verliert, aus verschiedenen Gründen handlungsunfähig wird und in der Bevölkerung keinerlei Ansehen und Vertrauen, sondern nur noch Ohnmacht und Resignation vorhanden sind, empfindet sie das Volk als Bedrohung.
M.W. hat bisher noch nie eine Regierung, die sich bedroht fühlt versucht, die Ursache für die Bedrohung zu beseitigen. Es wurde eigentlich immer nur gegen die Bedrohung selbst (also das Volk), losgeschlagen. Genau das passiert auch jetzt.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis man für Statements wie dieses hier, aus dem Verkehr gezogen wird.
Auf eine Revolution ähnlich der berühmten Montagsdemos kann man vorläufig nicht hoffen, denn dafür geht es uns noch nicht schlecht genug, an der Ausreise wird man auch noch nicht gehindert und unser System steht auch noch nicht unmittelbar vor dem Zusammenbruch.
Ich sehe auch keinen Sinn darin, bei einer Regierung zu protestieren, die jede Bodenhaftung verloren hat und der das Gemeinwohl und die Belange der Bevölkerung scheißegal sind.
Ich plädiere für die Anarchie. Kreative Gesetzesumgehung, Berichterstattung und Meinungsäußerung notfalls anonym aus dem Untergrund und über ausländische Server.
[…] Im Parteibuch erläutert Marcel Bartels die möglichen Konsequenzen des geplanten Telemediengesetzes. Wenn das kommt, dann heißt es nur noch: Schöne Neue Welt. Zumindest wenn man Jura studiert hat und sein Gewissen beim Staatsexamen abgegeben hat. Spiegel Online berichtet, dass im Jahressteuergesetz noch durch die Hintertür ein Paragraph reingedrückt wurde nachdem eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt nun künftig mindestens 100 Euro kosten soll. Im Interview bei der Zeit kann man nachlesen, dass und warum das Bundessozialgericht diese Woche befinden muss ob 345 Euro verfassungsgemäß sind. […]
Es hat mir großen Spaß gemacht, diesen Beitrag und die sich daran anschließenden Kommentare zu lesen. So im Großen und Ganzen kann den bisher gemachten Aussagen zustimmen. Versteht mich bitte nicht falsch, mit »Spaß« meine ich Galgenhumor.
Marcel, Du leistet ganz hervorragende Arbeit im Kampf zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eigentlich ist das die Aufgabe der Politik, unsere Grundordnung zu verteidigen. Aber da man in Berlin offenbar damit überfordert ist, spreche ich als einzelner Bürger dieses Landes meinen Dank Dir gegenüber aus. Man darf gespannt sein, ob wir bald Meinungsfreiheit à la China haben werden.
Abmahnwelle - Ebbe oder Flut im nächsten Jahr?
Das sie die Abmahngebühren drastisch senken wollen, begrüße ich sehr (wen wunderts) und hoffe das sie das wirklich schnell durchziehen. Schade nur das sie so lange brauchten und es für mich zu spät kommt, wenn es denn dann komm…
(manueller Trackback)
Könnte eine virtuelle Demo was bringen?
http://www.krambox.de/item/1534
Wann soll denn das Gesetz eigentlich beschlossen werden?
In Russland wird gegenwärtig in der Duma (Perlament)das neue Wahlgesetz diskutiert.
Russland holt Deutschland auf, und es wird keine Mindestwahlbeteiligung mehr geben.
Ausserden wird es gesetzlich verboten sein, während des Wahlkampfes, Informationen zu verbreiten, in welchen “Mitteilungen über irgendeinen Kanditaten in Vebindung mit den negativen Kommentaren eindeutig überwiegen” sowie Informationen, welche den Aufbau einer negative Haltung der Wähler gegenüber einem Kandidaten oder einer Wahlvereinigung begünstigen können.
Nicht zu übersehen, die Prozesse in Russsland und Deutschland entwickeln sich parallel, wie nach 1933, in Richtung Meinungsunterdrückung und mehr Macht dem Staate.
Die politische Welt war schon damals global.
# ‘Danach darf eine Information praktisch nicht mehr veröffentlicht werden, wenn sie nicht nachweißlich wahr ist.’
-> Ist wahrlich zu schön, um WAHR zu sein. Dies würde ja dann praktisch das Aus für annähernd alle Websites renommierter Skandalblätter bedeuten. [Namen will ich hier wegen möglicher Abmahnung(en) nicht anführen.]
# ‘Anbieter sollen auf Seite 192 zudem verpflichtet werden, die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen der Absender von E-Mails für den direkten Zugriff der staatlichen Geheimdienste mitzuprotokollieren.’
-> M.E. sieht/sah bereits die letzte Fassung d. G 10-Gesetzes die Installation von Spionage-Routern auf den Servern öffentlicher Provider vor. Zugriff auf persönliche Daten haben dann mittels Antiterrordatei nicht nur die Geheimdienste, sondern auch die Polizeidienststellen. Glasnost Online! Herr Schäuble scheint in seiner Freizeit ausnahmslos amerikanische Filme zu konsumieren, wie sonst wohl kommen diese feuchten Träume von einer totalen Überwachungsgesellschaft zustande!?
-> NEULICH IM FERNSEHEN:
Diskutierte man über die Möglichkeiten der vorzeitigen Auflösung d. Großen Koalition. Volksentscheid kann man vergessen, sieht das GG, oder was davon noch übrig ist, nicht vor. Bliebe die Vertrauensfrage- darüber entscheidet meines Wissens nicht nur der Bundespräsident, sondern im Wiederholungsfall(in unserem Fall) das Verfassungsgericht. […] Kann man also auch vergessen. Bliebe noch die Auflösung der Koalition von innen heraus. Frau Merkel müsste sämtliche SPD-Minister entlassen und diese Posten neu[z.B. GELB] besetzen. Was daraus folgt möchte ich nicht einmal erahnen.
Telemediengesetz
Nunja, bald gelten wir alle als Journalisten, müssen uns damit abfinden das unsere Verbindungsdaten gesetzlich gespeichert werden und das der Geheimdienst unsere Emails mitliest.
Glaubt ihr nit? Marcel erklärts genauer.
[…] Weiterf�hrende Links: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23968/1.htmlhttps://mein-parteibuch.de/2006/11/20/stoppt-das-telemediengesetz/ Tags:abmahnung impressumpflicht Marktregeln politik […]
[…] Nachdem der Weltherrscher die Zeichen der Zeit gedeutet hat, Simon schon was zum Telemediengesetz auf Telepolis geschrieben hat und ich hier einen Artikel mit Titel “Stoppt das Telemediengesetz!” geschrieben habe, hat sich nun auch Jens ein paar sehr detaillierte Gedanken zum geplanten Telemediengesetz gemacht. […]
Und da heist es im GG es findet keine Zensur statt.
Auch das alle Menschen gleich sind davon sehe ich nichts. So darf ein Journalist Seiten lesen die der normal Bürger nicht lesen darf. Warum muss ich aber diesen Filter dr Presse haben und mich nicht selber frei informieren.
Armes Deutschland, wenn das so weiter geht wandere ich bald aus.
Das ganze hat den faden Beigeschmack der Bücherverbrennung in Diktaturen und Revolutionen. Nach diesen Perioden haben sich die Menschen immer verflucht so dumm gewesen zu sein. Sollte dieses Gesetz auch nur Ansatzweise geltendes Recht werden, werden viele vernünftige und unvernünftige Websites ein jehes Ende finden. An dieser Stelle will der Staat mal wieder überregulieren, wo es nichts zu regulieren gibt. Wahrheit ist subjektiv und kann niemals objektiv sein. Mit meine Wahrheit zu nehmen und mich in meiner Meinungsäußerung zu beschränken sehe ich als eklatanten Einschnitt meiner Menschen- und Bürgerrechte.
[…] Weitere kritische Anmerkungen zu diesem Gesetzentwurf können dem Beitrag von Marcel Bartels entnommen werden. Auch heise.de hat hierzu schon einiges geschrieben. Das alte Teledienstgesetz ist auch einen Blick wert, besonders wenn ihr noch kein gültiges Impressum vorweisen könnt. […]
[…] Zunächst einmal verletze ich ganz bewusst ein künftiges Gesetz, nämlich das sogenannte Telemediengesetz, indem ich in diesem Artikel nur *einen* Link angebe, um meine Behauptungen zu untermauern. Denn ich darf künftig nur noch in mein Blog schreiben, was nachweislich wahr ist. Wer aber bestimmt das? In einem viel beachteten Beitrag auf www.mein-parteibuch.de vermutet Marcel Bartels, dass die Größe der Rechtsabteilung, also des Geldbeutels, entscheidend sein wird. Die Bundesregierung will ein Gesetz verabschieden, dass den staatlichen Dienststellen, aber auch konkurrierenden Unternehmen einfacheren Zugriff auf Daten von Bloggern und Seitenbetreibern gibt. Das Internet soll reguliert werden. Man kann also erwarten, dass wenn man zum Beispiel künftig auf ein Buch bei amazon verweist, was Werbung ist, plötzlich eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus bekommt, und zwar von bol.de oder sonst einem konkurierenden Buchhandel. Vielleicht werden sie sich die Mühe nicht machen, nicht bei so einem kleinen Blogger wie mir, aber möglich wäre es schon. […]
[…] So ganz verstehe ich das nicht. Wieso schaut alle Welt auf China, wenn die KP in China überlegt, eine Impressumspflicht mit der Pflicht zur Veröffentlichung eines kodierten Identifikationsmerkmales einzuführen? Die herrschende Klasse in Deutschland hat eine Impressumspflicht schon lange in TDG und MDStV verankert, und plant die Regelungen nun mit dem Telemediengesetz noch erheblich zu verschärfen. Während in China Blogger befürchten müssen, vom Staat wegen missliebiger Meinungsäußerungen verfolgt zu werden, kann hier in Deutschland jeder Rechtsanwalt missliebige Webseitenbetreiber in Grund und Boden klagen und sich zur Belohnung aufgrund der absurden Kosten des Rechtsweges auch noch erhebliche Teile von dessem Vermögen aneignen. […]
[…] Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet durch das Telemediengesetz? […]
Mir stehen die Haare zu berge wenn ich das hier lesen muss. Die Impressumspflicht dient dem Schutz der Verletzten, und das ist gut so! Und § 13 TMG ist identisch mit dem alten § 4 TDDSG, der einfach nur eine Datenschutzerklärung verlangt wie sie alle professionellen Seiten haben. Oder wollt Ihr nicht wissen wie eure Daten verwendet werden? Man muss nicht immer gleich das Ende des Abendlandes ausrufen!
Ach ja, und wo ist die Erweiterung hinsichtlich der Impressumspflicht, auf die sich alle beziehen? Auf rein privaten Seite muss doch gerade kein Impressum stehen (§ 5 Abs. 1: …für geschäftsmäßige…)!
Und der Verweis auf das Pressegesetz gilt doch nur für die Presse, worüber als aufregen??
… Und es kommt noch dicker !
Bislang unterstellt man mir in meinem Freundeskreis gelegentlich Paranoia, angesichts meiner akribischen Sicherheitsvorkehrungen im Onlineverkehr. Heute jedoch verfolgte ich eine Bundestagsdebatte im Fernsehen, die mir wieder einmal zeigte, dass man nicht vorsichtig genug sein kann. Es ging um die Durchsetzung der Onlinedurchsuchungen, die bislang neben den Geheimdiensten auch die Polizei praktizierte, jedoch immer gegen Vorlage eines richterlichen Beschlusses. Das soll nun anders werden. Das Einschleusen von Trojanern auf privaten Systemen kann nun auch ohne richterlichen Beschuss gehandhabt werden, so fordert es zumindest die CDU; Vorreiter ist das Bundesland NRW, wo künftig mittels einer Gesetzeserweiterung das Ausspionieren von Homecomputern legalisiert werden soll. Wenngleich dem entgegen eine Klage vorausging, da die Bundesdeutsche Gesetzgebung diese Art von ‚staatlich- organisiertem Hausfriedensbruch’ eben nicht vorsieht, nahm der CDU- Sprecher diese Hürde recht zuversichtlich und meinte, dass man dies mit einer entsprechenden Gesetzesänderung halt neu formulieren werde. Die Entscheidung darüber fällt in den nächsten Tagen. Dann obliegt es der sogenannten G-10- Kommission, wer in diesem Land bespitzelt werden darf und wer nicht. Dieses Gremium setzt sich nun lediglich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern ohne jegliche richterliche Befugnisse zusammen.
Wer uns die Suppe eingebrockt hat, lässt sich nicht schwer erraten. Herr Schäuble, mit seinem Terrorismussyndrom natürlich, der mich auf der einen Seite in seinem Erfindungsreichtum immer wieder aufs Neue verblüfft, so es um das Beschneiden der Privatsphäre unserer Bürger geht- in Sachen Paranoia jedoch jederzeit um Längen schlägt.
HALLELUJA !
Ich halte nicht viel vom neuen Telemediendienstgesetz, aber so Kleinigkeiten, dass jede Website ein Impressum haben sollten fehlen. Betrüger und etc. findet sich leider überall - auch im Internet. Strengere Vorschriften führen nur dazu, dass diese Ihre Geschäfte nur noch geheimer und sicherer im Internet machen.
Ich bin erst jetzt auf Deinen Beitrag gestoßen, kann aber Deine Begründung nicht ganz nachvollziehen. Ein Beispiel: Im Artikel von Simon Möller wird gesagt, es gäbe eine “allgemeine Impressumspflicht”. § 5 des Entwurfs sagt aber lediglich “Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten…” Die Betonung liegt auf “geschäftsmäßig” und “in der Regel gegen Entgelt angebotene”. Das als allgemeine Impressumspflicht zu deklarieren, halte ich für ziemlich weit hergeholt. Blogs werden ja nicht gegen Entgelt angeboten, die von Dir gesehene Bedrohung der Meinungsfreiheit kann ich demzufolge nicht sehen.