Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits: in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen mich für die Veröffentlichung von einem Abmahnschreiben eines Münchener Rechtsanwaltes und Dipl.-Ing. (FH) in Mein Parteibuch habe ich wieder die Berlin Blawger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Sewoma mit meiner Vertretung beauftragt.
In dem Weblog der Kanzlei Sewoma wurde auch das für das deutsche Abmahnunwesen richtungsweisende Urteil des AG Frankfurt veröffentlicht, dass ich auch für Blogger Rainer in seiner Sache gegen Joachim Steinhöfel für relevant erachte. Rechtsanwalt Dennis Sevriens hat mit DPMS Info unter oby.de übrigens selbst auch ein lesenswertes Weblog, das unverständlicherweise bis jetzt in der Blogroll von Mein Parteibuch gefehlt hat.
Die einstweilige Verfügung nebst Antragsschrift, aus der sich die Begründung des Beschlusses ergeben soll, ist bei mir inzwischen, wenn auch noch nicht ganz vollständig, eingegangen. Der Antragsteller stützt seinen Antrag zum Schutze seines Persönlichkeitsrechtes sowohl auf den in der vorausgehenden Abmahnung zitierten Beschluss Az.: 2 U 69/01 vom 17.04.2002 des OLG Rostock sowie auf ein Urteil des LG Berlin gegen den Axel-Springer-Verlag aus dem Jahr 1998 mit AZ 27.O.605/98. Bemerkenswert bei den Anlagen zur Antragsschrift finde ich, dass der Antragsteller als Anlage 1 vermutlich ältere Auszüge von strafrechtlich relevanten Kommentaren in fremden Internetforen, vor allem dem Forum des Heise-Verlags, beigefügt hat, die mit diesem Fall meiner Meinung nach nicht das Geringste zu tun haben. Mein Antwortschreiben auf die der einstweiligen Verfügung vorausgegangene Abmahnung konnte ich bei den Anlagen jedoch nicht entdecken. Über den Spendenbutton, den ich in einem Kommentar zum letzten Artikel in dieser Angelegenheit veröffentlicht hatte, sind erstaunlicherweise bereits großzügige 120 Euro eingegangen. Dafür möchte ich mich bei den Spendern bedanken. Für den Fall, dass mich noch jemand sponsorn möchte, habe ich hier hier den Paypal-Button noch einmal eingebaut. Sollte ich die Sache gewinnen, werde ich jedem Spender selbstverständlich anbieten, dass ich ihm sein Geld zurückgebe.Wer von mir über den Fortgang der Geschichte in einer Art Newsletter informiert werden möchte und noch nicht eingetragen ist, der möge mir bitte unter Angabe seines vollen Namens und seiner Webseite eine E-Mail mit Betreff Newsletter-Bestellung (FH) ./. Parteibuch schicken.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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braucht man eine hp für den newsletter?
Nein, nicht unbedingt. Ich würde aber schon gern wissen, wer Du bist.
[…] Oder sei es das die Anwälte bzw. Kanzleien durch besondere Eigentümlichkeiten auffallen. Hier gleich zwei Beispiele von Mein Parteibuch Wie zum Beispiel der allseits beliebte und immer wieder im Netz gern gesehene Freiherr Günter von Gravenreuth, der in letzter Zeit überwiegend von Klagen und Abmahnungen in eigener Sache auf sich aufmerksam macht. Oder Auch die Kanzlei Herold, Fleshar, Gehb aus Kassel, die sich durch ein erschreckendes Maß an Gesetzesunkenntnis auf sich aufmerksam machen. Wobei es bei MEG24 faszinierend ist, dass die Kanzlei Namensrechte geltend machen will von Namen die erst letzte, bzw. vorletzte Woche eingetragen worden sind. Und sie außerdem den Namen und die Adresse eines Kommentators haben wollen, der doch ziemlich ausführlich geschildert hat, wie die MEG AG Geld verdient. […]
[…] Zuvor erwischte es Marcel, der sich unklugerweise mit Freiherr von Gravenreuth anlegte. (Ja, genau dem Gravenreuth, der uns um die Jahrtausendwende schon mit den Webspace-Abmahnungen beglückte, mal Partner von Bernhard Syndikus war zu dessen Mandanten auch ein gewisser Herr Dolzer gehört). […]
Gerichtspost
Der “Abmahnkönig” (eigentlich abgemahnt-werden-König), Marcel Bartels, darf zu Gericht. Der arme Minister Sigmar Gabriel besteht wirklich darauf, dass die durch seine unsinnige und überflüssige Abmahnung entstandenen Kosten durch Marcel beglichen…