Auf das bemerkenswerte Fax der Rechtsanwältinnen vom IV-Verlag Unterhaching hat mein Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting eine bemerkenswerte Antwort geschrieben. Die darin angekündigte Unterlassungserklärung habe ich zwischenzeitlich auch abgegeben und der Beitrag über IPA, IV-Verlag, Politiker, Cold-Calling und vermutlich ziemlich lukrative Geschäfte mit ziemlich xxxxxxxxx Anzeigen enthält ohnehin schon seit dem ersten Schreiben aus München ganz viele X. Schließlich will ich mich ja nicht streiten. Aber die Antwort ist nun ganz hübsch zu lesen, finde ich:
Sehr geehrte Frau Dr. H.,nachdem Sie offenbar eingesehen haben, daß Ihre Schutzrechtsverwarnung vom 11.10.2006 jedweder Substanz entbehrt, ist es desto verwunderlicher, daß Sie von unserem Mandanten die diesbezüglichen Kosten eintreiben wollen.
Ob der Substanzlosigkeit dieser Forderung wenig verwunderlich, dafür aber krass standeswidrig (§ 12 BORA) ist der Versuch, dies unter Umgehung von uns und unter dem Druck der gewählten extrem kurzen Fristsetzung von nur zwei Tagen zu versuchen.
Daneben genügt Ihre schriftsätzliche Erklärung der Rücknahme der besagten Schutzrechtsverwarnung nicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind Sie und Ihre Mandanten diesbezüglich zur Unterwerfung verpflichtet. Meinem Mandanten bleibt somit das Rechtsmittel der negativen Feststellungsklage offen, das wir uns gerade auch als Widerklage ggf. vorbehalten. Von der Schadenersatzpflicht -die Ihre Zahlungsforderung an unseren Mandanten regelrecht albern wirken läßt- noch zu schweigen.
Festzuhalten bleibt ferner, daß Ihr vergangener Schriftsatz offensichtlich auch hinsichtlich der Mehrzahl der geltend gemachten äußerungsrechtlichen Tatbestände hinfällig ist, da Sie ja sich nunmehr klandestin auf diejenigen Äußerungen beschränken, die unser Mandant tatsächlich nicht mehr in seinem Blog verwendet. Auch dieser Umstand ist im Lichte Ihrer umfassenden Kostenerstattungsforderung äußerst bemerkenswert.
Zu der nun neuen Forderung, unser Mandant solle nunmehr eine Unterwerfungserklärung abgegeben, ist zweierlei zu entgegnen. Zum einen stehen unserem Mandanten durchaus Beweismittel für seine Angaben zur Verfügung. Zum anderen gilt die aus dem Wettbewerbsrecht stammende Wiederholungsvermutung im allgemeinen Deliktsrecht nicht mit gleicher Strenge (so wörtlich BGH NJW 1994, 1281). Unser Mandant hat ausdrücklich erklärt, daß er die besagten Formulierungen in der Zukunft nicht weiter verwenden wird und verwendet diese aktuell nicht. Eine akute Wiederholungsgefahr besteht vorliegend also nicht.
Trotzdem wird unser Mandant diesen Nebenkriegsschauplatz durch die Abgabe einer Unterwerfungserklärung beseitigen, da er an den noch streitigen Behauptungen, die ja nur Nebensächlichkeiten betreffen, kein Interesse hat. Die Abgabe wird selbstverständlich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschehen. Den Eingang dürfen Sie per Fax für den Verlauf des morgigen Tages erwarten.
Danach werden wir nötigenfalls die Gegenansprüche unseres Mandanten gerichtlich durchsetzen.
Mit kollegialer Hochachtung
Wolff-Marting
Rechtsanwalt
Nun bin ich mal gespannt, ob sie die Rechnung zur Abwehr der Metatag-Abmahnung bezahlen, oder ob sie sich lieber verklagen lassen.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei



*kicher* Schön zu lesen. Schade nur, dass die Schriftsätze die ich sonst zu lesen bekomme eher trockender Natur sind. Aber irgendwas ist ja immer
Sag mal Deinen Anwälten, dass Sie unters Bild schreiben sollen, wer wer ist. Und Sie sollten vielleicht nochmal überlegen, ob das das richtige Bild für eine Startseite eiens internetangebots ist…
Aber das Schreiben ist sehr schön. Mir gefällt immer am besten, wenn ein Anwalt dem anderen Sittenwidrigkeit unterstellt.
“krass standeswidrig” - find ich krass…
@baseface: Die Umgehung des Gegenanwaltes ist ‘krass’. Derlei kann eine heftige Beschwerde bei der Anwaltskammer zur Folge haben.
Man sehe nur das Geeiere eines gewissen Münchner Abmahnanwaltes, als ich ihm, - mehrfach - eben diesen Verstoß gegen §12 § 12 BORA vorgeworfen habe. (Siehe Link)
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