Die Webseiten im Parteibuch Wiki liest eigentlich kaum eine Sau. Den Berühmtheiten unserer Zeit scheint das Parteibuch Lexikon dagegen gern genommenen Lesestoff zu bieten. Nach einem Lesezeichen von Sigmar Gabriel habe ich nun auch eine Lesebestätigung vom gerade richtig berühmt gewordenen Media Markt Anwalt Joachim Steinhöfel bekommen. Ja, doch, das ist der nette Mann, der sich vom Stern mit “Natürlich bin ich ein Ar*****ch” zitieren ließ und das dann auch noch ***** auf seiner Webseite veröffentlicht.
Während sich Sigmar Gabriel jedoch anscheinend in den Artikel zu VW vertieft hat, hat der Media Markt Anwalt anscheinend den Artikel zu Joachim Steinhöfel gelesen, also den zu ihm selbst. Passt ja nun auch besser zu ihm, meine ich. Den Scherz im Kommentar Nr. 5 zu meinem Artikel Media Markt & Saturn: So blöd bin ich nicht, ob ich nun eine Suppressive Person wäre, scheint man mir in Ingolstadt, so man ihn dort denn überhaupt gelesen hat, jedoch nicht übel genommen zu haben.
Bloggers Liebling Joachim Steinhöfel war jedoch anscheinend so begeistert, dass er mir nach der Lektüre auch gleich eine Lesebestätigung, altdeutsch auch als Abmahnung bezeichnet, zukommen lassen hat. Durch Rechtsanwalt Reinhard Höbelt aus der Kanzlei Steinhöfel, läßt Joachim Steinhöfel mich per Fax wissen, dass bei dem Parteibuch Wiki Artikel zu ihm in einem Satz, der sich auf ihn und den Verein Freedom for Links e.V. bezieht, eine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten sei.
Und auch sei das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Aber, nett, wie Joachim Steinhöfel - oops, was ist denn da eigentlich in der Wikipedia los - zu mir ist, kann das aussergerichtlich erledigt werden, wenn ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebe. Außerdem will Joachim Steinhöfels Anwalt Reinhard Höbelt aus der Kanzlei Steinhöfel Geld für die Kosten ihrer Inanspruchnahme haben, was die Kanzlei jedoch beabsichtige einem Amerikaner namens John Mccain für seine Präsidentschaftskampagne als Republikaner zu spenden. In der Unterlassungserklärung hat er mir auch freundlicherweise schon mal vorformuliert, dass bei den Kosten 15.000 Euro als Gegenstandswert massgeblich sein sollen.
Nice Try.
Nun, dann werde ich mich dann wohl schon mal dran machen, eine vernünftige Unterlassungserklärung zu basteln, damit ich den Quatsch für den Wiki-Artikel von Otto auch sofort anerkennen kann. Aber wegen der Kosten frage ich mich doch, was ich vom netten Joachim Steinhöfel halten soll. Vielleicht fällt mir ja mehr dazu ein, wenn ich mir den FAZ-Artikel zur größten Sauerei des Jahres nochmal durchlese, und mir endlich mal die Kommentare von Peter Baldow anschaue, deren Lektüre mir vor kurzem empfohlen wurde.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei


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Genau hier liegt der Haken bei den Ehrschutzdelikten und dem Persönlichkeitsrecht. Wenn jemand von sich behauptet, natürlich sei er ein Arschloch, ist das etwas völlig anderes, als wenn ein Dritter von diesem jemand behauptet, er sei ein Arschloch.
Ich bin auch zuweilen ein Arschloch. Nur so rufen dürfen mich allenfalls gute Freunde. Aber wer von uns möchte schon der Freund eines Abmahners sein? Also besinn’ Dich auf Dein “Troll-Manual” und lass Dich nicht zu Gefühlsausbrüchen hinreissen.
@Andreas
Es ging und geht hier gar nicht um Gefühlsausbrüche, sondern um eine falsche Tatsachenbehauptung, die im Wiki dringestanden hat. Oder hälst Du es für abmahnfähig, ihn zu zitieren? Danke trotzdem für den Hinweis, vielleicht hast Du ja Recht …
Natürlich kann man zitieren. Und wer würde denn widersprechen, wenn sich der Anwalt selbst zum Arschloch erklärt? Man darf aber bezweifeln, dass diese Aussage aus einer gewissen Selbsterkenntnis heraus erfolgte. Es geht um Selbstdarstellung und Aufmerksamkeit, mehr nicht. Und dabei ist er ja recht erfolgreich. Man muss das Spiel aber nicht mitmachen. Aus welchem Grund sollte man den Steinhöfels dieser Welt die Aufmerksamkeit zuteil werden lassen, nach der sie offenbar so gieren?
Hallo Marcel,
Du behauptest: »Die Webseiten im Parteibuch Wiki liest eigentlich kaum eine Sau.« - Ich gehöre zu den Lesern des Parteibuch Lexikon. Ich gehöre jedoch nicht zur Gattung der weiblichen Hausschweine.
Ein Schwein hat folgende Eigenschaften:
Der Kopf wirkt im Verhältnis zur Körpermasse überdimensioniert. Der Kopf hat ein keilförmiges Aussehen. Die Augen befinden sich weit oben im Kopf. Die Ohren sind klein. Zu den Hinterbeinen nimmt die Körperhöhe ab.
Alle diese Eigenschaften treffen auf meine Person nicht zu. Darüberhinaus bin ich kein Paarhufer.
Somit liegt eine falsche Tatsachenbehauptung vor, die den Gegendarstellungsanspruch von mir gegen Dich begründet.
Darüberhinaus ist der Ausdruck Sau auch ein beleidigender Ausdruck für Personen (Schimpfwort). Somit liegt nicht nur eine falsche Tatsachenbehauptung, sondern auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung meiner eigenen Person vor.
Du weißt ja, es kommt auf die Wahrnehmung durch den Betroffenen an, das hat glaube ich mal irgendein bekannter Richter entschieden. Ich empfinde diesen unglaublichen Satz eben nicht nur als falsche Tatsachenbehauptung, sondern auch als Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Der Streitwert beträgt 10.000 €. Die Kostennote i.H.v. 756,09 Euro wird Dir mein Anwalt übersenden.
Mit freundlichem Grunzen
[Um Missverständnisse zu vermeiden: Dieser Kommentar ist natürlich ironisch gemeint.]
“Liest keine Sau”, heißt doch, die die lesen, sind keine Säue.
Ich bin ja erst seit kurzem in der Blogosphäre heimisch, vorher habe ich von solchen Abmahnwellen nicht so viel mitbekommen… ich halte das ganze für sehr bedenklich da es offensichtlich nicht um die Inhalte der Texte sondern um das füllen der Portemonnais der Anwälte geht.
Rechtsstaag adé
# 2 @ Marcel: Nee, nee, ist schon recht – Das mit dem Zitieren geht voll in Ordnung. Mache ich ja auch bei einem in meinem Blog immer wieder erscheinenden Robenträger.
# 6 @ Filzo: Wie kommst Du denn auf diese verwegene Idee?
Das schon gelesen?
http://www.steinhoefel.de/sauerei.htm
[Editor: Joachim Steinhöfel bekommt von mir genauso wenig einen Link wie Mario Dolzer]
Ein Glück gibt es den google-cache. Sonst hätte ich nie erfahren was da stand. Aber mit ‘parteibuch wiki steinhöfel’ als Suchbegriffe ist es schon der 2te Eintrag.
So ein Glück.
CU
DD
Der Text erinnert mich an das b4b Blog.
Schau einmal, was da auf der Seite vom Joachim Steinhöfel zum Beispiel steht:
Muuhaahaa.
Dazu sollte man vielleicht diesen Artikel des Hamburger Abendblattes vom 04.01.2006 lesen: Media Markt verärgert Kunden
RA Steinhöfel schießt sich ins Knie. Im unter Beitrag 8 erwähnten Text auf seinen Seiten ist standig von “wir” die Rede, von Verfahren gegen “uns” und von der Mandantin. Das muss dann wohl eine Firma sein und bei der fungiert Steinhöfel dann bei so viel Gemeinsanmkeit entsprechend seiner eigenen Schreibe wohl als Rechtsabteilung. Das wäre aber blöd - für seine Gebührenforderung nämlich! Und hat er etwa nicht im Namen diverser Märkte abgemahnt?
Wie Steinhöfel darauf kommt, dass ein Journalist ein Akademiker ist/sein muss, verschließt sich mir übrigens völlig.
[Editor: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen gesperrt.]
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Leute, jetzt reitet Marcel doch nicht noch mehr rein.
@Marcel: Der beanstandete Teil im Wiki, war der von Dir verfasst? Oder von jemand anderem?
Zur Ergötzung über unsere Rechtssprechung und die Arbeit der Justizbehörden:
Nach Aktenlage
Ausschnitte aus dem Artikel:
Zuerst musste Johanna R. lachen. Zurück aus dem Urlaub fischte sie ein Schreiben aus dem Briefkasten, das ihr eine Gefängnisstrafe in Aussicht stellte. Sie las: “Ladung zur Erzwingungshaft.
… .
Sie blieb allein mit der Drohung, las das Papier noch einmal von vorn und entdeckte endlich - sehr klein, ganz unten - den Satz: “Die sofortige Zahlung der Geldbuße von 15 Euro befreit von der Verbüßung.”
… .
Familie R. brachte in Erfahrung, dass einer Erzwingungshaft mehrere Bußgeld- und Mahnbescheide vorausgehen. Dass drei Mal der Gerichtsvollzieher kommt, um zu pfänden. Wie konnte das sein? Das alles müsste in der Akte vermerkt sein, die am 25. Oktober immer noch unterwegs war. Dann hat sich ein hilfsbereiter Kollege der Staatsanwaltschaft auf die Flure begeben, die Akte zu Tage gefördert.
Danach dürfte er still für sich gestaunt haben, wie es möglich ist, dass die Polizei zwei Jahre lang beharrlich Post verschickt, ohne dass sie ankommt. Die Mahnungen gingen an eine Adresse, von der sich Johanna R. vor zwei Jahren abgemeldet hat, und zwar bevor der erste Bußgeldbescheid auf den Weg geschickt wurde.
… .
@Sven
Dem Anruf an die Kommentatoren, hier nichts reinzuposten, was rechtswidrig oder möglicherweise rechtswidrig sein könnte, kann ich mich nur anschliessen. Mit den Trollen, die hier absichtlich was rechtswidriges oder grenszwertiges reinposten, um mich in Schwierigkeiten zu bringen, muss ich schon so genug Zeit verschwenden.
Der Artikel zu Steinhöfel stammte von einem Wiki-Nutzer mit Pseudonym Otto.
…und ich gehe fest davon aus, dass Du seine IP hast. Ich denke, dass Du in diesem Falle gar nicht so schlechte Karten hast:
* Die Aussage stammt nicht von Dir.
* Du hast sie schnell entfernt (”nach Kentnisserlangung” habe ich neulich gelesen, schönes Wort).
* Der juristische Laie könnte Steinhöfel als sich selbst vertretend sehen, daher würden dann keine Kosten geltendmachbar sein.
* Du hast Anwälte mit gutem Ruf - und lustigem Foto auf Ihrer Website.
Vieleicht wirst Du eines Tage NTP der Blogszene…Viel Glück!
@SvenR
Die Wikimedia Software scheint keine IPs zu speichern. Ob die IP noch auffindbar ist, weiss ich nicht, weil der Eintrag schon recht alt ist. Im Apache Log ist sie jedenfalls nicht mehr drin.
Allerdings sehe ich die Rechtslage bisher auch nicht so, dass ich die IP unbedingt benötige, um mich gegen die Kostenforderung von Steinhöfel zu verteidigen. Die Anwälte von der Sewoma sind Klasse. Lustig finde ich auch die Geschichte mit dem UWG-Kommentar von Steinhöfel.
PS: Äh, was heisst eigentlich NTP der Bloggerszene?
Na hossa, bei der Anzahl gesperrter Kommentare könnte man denken, Steini hätte Dich unter 24/7-Beobachtung gesetzt bzw. tatsächlich schwer beeindruckt. Na ja, besser, Du bekommst erstmal keine neue Fanpost, auch wenn dann manche Comments mit ironischem / sarkastischem Unterton leider wegfallen…
MfG
Daniel
@Daniel
Ist doch völlig egal, ob unter 24/7 Beobachtung oder ob die Sache später kommt. Nach der - wie ich meine - völlig unnötigen Abmahnung gehe ich davon aus, dass Steinhöfel hier sehr genau mitliest. Und ich habe keine Lust, mich mit Steinhöfel zu streiten. Und das erst recht nicht wegen Sachen, die andere Leute geschrieben haben.
Ich hätte auch lieber eine andere rechtliche Lage, aber so wie es aussieht, muss ich dafür bluten, wenn jemand anders was sagt, obwohl das im TDG wohl eigentlich mal anders gedacht war.
@ Marcel, zum Thema Wiki und IP:
Hm, also wenn jemand anonym in einem Wiki editiert, wird meist seine IP gespeichert und in der Editierliste angezeigt. Wenn jemand registriert ist, solltest Du auch seine IP haben, entweder von der Registrierung oder auch die letzte. Kenne Wiki net so besonders gut hinsichtlich der DB-Struktur, aber schau mal nach einer user- oder log-Tabelle, ob da nicht die IP gespeichert ist.
Wie war das noch in einem Forenurteil: Foren - so wohl auch frei zugängliche Blogs und Wikis - seien “gefährliche Einrichtungen”, die daher von den Webmastern entsprechend kontrolliert werden müßten. Aber ob da gleiche eine Abmahnung sein muss, wo ein banaler Hinweis per Mail gemäß TDG ausgereicht hätte - mal sehen, was das Gericht dazu zu sagen hat. Im Übrigen halte ich Steinhöfels Verhalten angesichts seines eigenen Verhaltens für mimosenhaft. Ein “Pitbull in Robe” hätte einen Anruf mit direkter Einschüchterung sicher mehr genossen.
MfG
Daniel
Mal aktuell zum Thema Media-Markt:
Media Markt hat wegen irreführender Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Den Kunden seien bei einer Rabattaktion nicht wie versprochen 16 Prozent Mehrwertsteuer erstattet worden.
So viel zu den angeblichen, selbst ernannten Verbraucherschützern…
MfG
Daniel
[…] Marcel Bartels kann seiner beachtlichen Sammlung von Abmahnungen nun eine weitere hinzufügen: Media-Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel, dessen Abmahnpraxis zuletzt in Presse (FAS, Heise, FTD) und Blogosphäre (hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier usw.) in die Kritik geraten war, “informiert” kostenpflichtig, dass er mit einem Satz im Parteibuch-Wiki nicht einverstanden ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung sei da zu lesen, gleichzeitig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. […]
Okay, der Vergleich hinkt (gewaltig).
NTP ist eine meiner Kenntnis nach sehr kleine Firma, die für wenig Geld Patente kauft und verwertet. Die haben neulich von RIM (das ist der Hersteller von BlackBerry) 613 Mio US$ bekommen und haben gerade Palm auf dem Kieker:
http://www.heise.de/mobil/newsticker/meldung/80643
Ich wünsche Dir jedenfalls deren Erfolg.
@ 18 - MediaWiki (das ist die Software, mit der die Wikipedia betrieben wird) speichert tatsächlich keine IP-Adressen, wenn man mit einem Benutzernamen eingeloggt ist. Das ist meine Erfahrung als Administrator meines eigenen mit MediaWiki betriebenen Wikis. Also nicht nur normale Benutzer können keine IP-Adressen sehen, sondern auch der Administrator selbst. Ich finde das im Sinne des Datenschutzes vorbildlich.
Aber bei der anonymen Editierung wird jedoch die IP-Adresse gespeichert, worauf auch der Benutzer hingewiesen wird, also die Speicherung erfolgt immer mit seinem Einverständnis.
@ 21 - »Hinweis per Mail gemäß TDG« - Die Details des Teledienstegesetzs sind mir zwar nicht bekannt (wozu soll man auch jedes Gesetz kennen?), aber meiner Meinung nach sollte man bei einem Gesetz wie dem Teledienstegesetz vor Gericht seine eigene Rechtsansicht vortragen. Im Zivilrecht gilt zwar der Grundsatz, dass die Parteien den Tatsachenvortrag leisten, und das Gericht das Recht von sich aus erkennt. Ich würde jedoch davon ausgehen, dass möglicherweise auch Richter das TDG nicht so genau kennen. Deswegen unbedingt selber nachlesen und das Gericht auf die eigene Rechtsauffassung hinweisen. Das ist ganz wichtig, sonst lösen die das evtl. nach allgemeinen Regeln (beispielsweise Störerhaftung). Es gibt jedoch evtl. bestimmte Privilegien nach dem TDG, auf die man notfalls noch hinweisen muss.
Irgendwie scheinen in Deutschland einige Gerichte zu einer Internet-Blockwart-Haftung zu tendieren. Da muss man ganz genau mit dem Gesetz argumentieren, denn der Gesetzgeber will keine Blockwart-Haftung, wohl aber einige Gerichte.
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Die Idee, extra auf Google-Anzeigen zu klicken, finde ich extrem blöde - weil Google mich dann nämlich -zurecht- kickt, wenn Google Auffälligkeiten im Klickverhalten feststellt. Es gibt glaube ich sogar Leute, die das als Betrug verstehen.
@ 27 - Die bekannte Suchmaschine hat möglicherweise mehr Daten als die diversen Nachrichtendienste gemeinsam gesammelt haben. Nur mal so am Rande.
Arrividerci Firenze et Salve Roma
Nach drei herrlich sonnigen Tagen, im für italienische Verhältnisse von Japanern Touristen leergefegten Florenz und einer Schwester, die jetzt Dotoressa ist, hat mich die deutsche Tristesse wieder. Für den gemeinen deutschen Studenten sind die Verhä
Hoho!
Gerade die Kanzlei SEWOMA hat doch Erfahrung mit den Kosten bei Abmahnungen in Sachen von Rechtsanwälten. “BGH I ZR 202 vom 6. Mai 2004″ sag ich nur…
Mehr dazu unter meinem Link.
fastix®
Das ist das BGH-Urteil 6.5.2004 - I ZR 2/03.
Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: Verstoß gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte).
[…] Marcel is a productive blogger with a witty and satirical approach. He has also been the target of overwhelmingly the greatest number of lawsuites among German bloggers. They keep coming so fast that it is almost impossible to keep track on his lawsuites. In a recent one he was sued for 756,09 € in legal costs by none other than Germany’s Minister of Environment Sigmar Gabriel. The fresh claim originates from an earlier lawsuite about a satirical image caption which had been added by a user into Marcel’s wiki. […]
Nur weil ich auch ein Rechtsanwalt bin (aber nicht einer der Rechtsanwälte….)hier mal ein Gegenargument:
Plausibel scheint diese Rechtsprechung allenfalls, was bundesweit eine handvoll Rechtsanwälte angeht, die sich vorwiegend mit derartigem hervortun. Als Grundsatz möchte ich diese rechtsprechung aber nicht verstanden wissen, weil sie nur zu einer faktischen Schlechterstellung des Rechtsanwalts führt. Während jeder andere (sogar börsennotierte Weltkonzerne mit eigener Rechtsabteilung) sich eines Rechtsanwalts bedienen darf, soll der Rechtsanwalt diese Arbeiten nicht outsourcen dürfen? Das kann dazu führen, daß ein erheblicher teil der eigenen (Arbeits-)zeit nicht mehr darauf verwendet werden kann, geld zu verdienen, sondern darauf verwendet werden muß, sich gegen diffarmierende Äußerungen, die sich gerade im i-net rasend schnell verbreiten, zur Wehr zu setzen. M.E. kein befriedigendes Ergebnis.
Bevor jetzt alle über mich herfallen: ich bin noch nie in eigener Sache tätig gewesen, und habe auch nicht vor, das zu ändern
Leicht Off-Topic:
Marcel sollte sich ebenso wie Steinhöfel einen Werbepartner zulegen. Beispielsweise Advocard wäre da doch ideal: “Marcel und Advocard sind Anwalts Liebling”
DAS wäre doch mal eine Werbung
Apropos DAS: DAS oder ARAG böten sich auch als Alternative an. Vielleiczht lesen hier ja ein paar Marketingleute mit
MfG
Daniel
[…] Mein Parteibuch » Lesebestätigung von Joachim Steinhöfel (tags: Steinhöfel) […]
@arno nym II
Der sachkundige Rechtsanwalt wird durch die Rechtsprechung zur Schadensminderungspflicht nicht schlechter gestellt. Der Anwalt ist nur - wie jeder andere auch - verpflichtet, einen im Rahmen der GoA angerichteten Schaden so klein wie möglich zu halten.
@arno nym II
Nicht einsehbar ist aber, dass ein Rechtsanwalt für ein Schreiben in eigener Sache den üblichen Gegenwert eines Netto-Monatslohnes fordert.
“Schlechter gestellt” stimmt nicht: Ein anderer, der einen Anwalt bemüht, hat auch Aufwendungen, die aber regelmäßig nicht ersetzt werden:
- Terminvereinbarung mit einem Anwalt
- Hingehen
- schriftliche und/oder mündliche Darstellung des Sachverhaltes
… und so weiter.
Diese Aufwendungen übertreffen in der Regel den zeitlichen Aufwand des Anwaltes, der in eigener Sache flugs ein Abmahnschreiben verfasst, erheblich. Insofern wäre der Anwalt, der in eigener Sache abmahnt erheblich besser gestellt als ein Nichtanwalt, wenn ihm auch noch Kostenersatz zustände.
Warum wohl sind es gerade immer wieder Anwälte, die bei negativer Berichterstattung so auffallend häufig zum Instrument der Abmahnung und dann der Beantragung einer einstweiligen Verfügung, teils wegen absoluten Nichtigkeiten, greifen? Eben, weil Anwälte, auch durch den Anwaltszwang ab LG klar bevorteilt sind. Einige nutzen das zu Kleinkriegen mit Kritikern aus.
fastix®
@fastix und Marcel ich finde eure Pages Klasse und die schaue ich mir täglich zum Zeitvertreib vor allen anderen Seiten an.;-)
Abmahnungen hab ich auch schon reichlich erhalten. Diese waren aber nie gerechtfertigt.
Wobei ich manchmal ganz komiche Gedanken und Gelüste bekomme…….
Aber Gedanken sind frei.(noch?)
Der Media Markt Anwalt Joachim Steinhöfel ist in seinem Job erfolgreich.
Der Umsatz rollt………………………..(aber jetzt wo anders als beim MediaMarkt.;-)
In den letzten 2 Jahren habe ich beim MediaMarkt ca. 3500€ - 4000€ gelassen.
Ich hab jetzt nach dieser gelungenen Promotion-Aktion 2 neue Rechner und Zubehör für meine Kids zu Weihnachten bei einem Mitbewerber vom Media-Markt bestellt.
Ich hoffe man darf hier auf andere gute seriöse Online-Shops im Bereich Medien hinweisen?
www.alternate.de
www.snowgard.de
Dort gibt es Beratung, Service und gute Preise.
Ich bekomme keine Provision.;-)
Sparen ist auch geil!
Und ich spare mir zukünftig den Media Markt & Saturn.
Die Metro spare ich mir schon seit 2002.*g*
mfg
Besonders passend zum Anlass finde ich die aktuelle Radiowerbung vom Media-Markt, wo für ein Bräunungsgerät geworben wird:
“Blöd wer da noch ins Solarium geht”.
Ist ja auch viel praktischer wenn man so ein Gerät zu Hause hat, dass mir das nicht früher aufgefallen ist…
Gut dass ich kein Solarium-Betreiber bin, ich mein wegen dem Blutdruck und so.
@ 39 - das mit dem Solarium zu Hause ist eine gute Idee: Geld “sparen”, denn man muß nicht mehr ins Solarium gehen. Außerdem braucht man nicht in Urlaub zu fahren. Keiner merkt, wenn man knapp bei Kasse ist. Man sieht gut gebräunt und erholt aus. Guter Tipp.
Auch bei uns werden MediaMarkt und Metro auf die schwarze Liste gesetzt.
Wir kaufen etwas mehr ein, als für 5.000,00 EUR
@40 eigentlich habe ich bei meinem Post weniger an den potentiellen Käufer als an den “lauteren” Wettbewerb gedacht, welchen man besser wohl kaum verhöhnen kann.
Ein wenig Offtopic!
Der “MimosenMarkt” macht jetzt verstärkt Werbung im Radio. Dabei versuchen die auf lustig zu machen!
Folgender Werbejingle wurde heute Früh auf YouFM gesendet.
Frage: Wo ist der Unterschied zwischen einem Berater im Mediamarkt und einem Arzt?
Antwort: Der Arzt will erstmal 10 Euro!
So lustig finde ich das nicht! Außerdem ist es eine Falschaussage! Nicht der Arzt will die 10 Euro sondern die Krankenkassen! Kann ich MM dafür jetzt abmahnen?
Viel besser finde ich meine Variante, die dazu auch mehr der Realität entspricht!
Frage: Wo ist der Unterschied zwischen einem Berater im Mediamarkt und einem Arzt?
Antwort: Beim Arzt wird ihnen geholfen!
Würde Mediamarkt sich mal selber ein wenig veralbern fände ich das viel besser! Aber anscheinend können die weder mit Kritik von Bloggern umgehen noch können sie über sich selber lachen! Das ist aber nur ein Vermutung.
Im Übrigen habe ich nur meine Meinung geäußert aber ich bin mal gespannt ob ich jetzt auch abgemahnt werde.
Media Markt & Co. sind sowas wie Aldi, nur für den Elektromarkt. Da ergreifen die Mitarbeiter in der Regel die Flucht vor dem Kunden und Service gibt’s nicht, denn Geiz ist ja angeblih geil…
MfG
Daniel
Wenn Juristen die Deregulierung fürchten
Wovor fürchtet sich die Anwaltschaft eigentlich? Auf jeden Fall vor dem Wegfall des Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935. Wie die “Handakte” bereits vor einigen Wochen wissen ließ, gilt aktuell:
Das geltende Rechtsberatungsgesetz aus…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80904/from/atom10
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80904/from/atom10
Jepp. Ich habe meinen Artikel schon fertig:
“Medialer Supergau für Joachim Steinhöfel?”
Das “Gebührenerzielungsinteresse” klingt sehr nach dem “Kosteninteresse” - einem Urteil, welches einst ebenfalls vom LG München 1 erlassen wurde. Das war wohl die Webspace-Sache. Anders ausgedrückt: Steinhöfel wandelt auf Gravenreuths Pfaden.
fastix®
[…] Merkwürdig. Einerseits müssen Blogger inzwischen jedes Wort auf die Goldwaage legen, um ja nicht mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzogen zu werden. Anderseits nimmt man für sich in Anspruch, öffentlich behaupten zu dürfen, dass sich ein Redakteur der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung “sein Gnadenbrot erschleicht“. Wer austeilt, sollte eigentlich auch einstecken können. Oder? […]
Abmahn-Wahn
Media-Markt-Mann mahnt Mitbewerber im Internethandel, Media-Markt-Mahn lässt Blogger mahnen, Blogger ermahnt uns wg. Springerpresse und Media-Markt und so. Ist ja auch alles Dasselbe. Natürlich nicht. Jedenfalls gibt es Richter in München, die sehen…
Zu den Entscheidungen aus München:
Beck Aktuell
[…] Die Abmahnung vom Media Markt Anwalt Joachim Steinhöfel , die ich wegen einer behaupteten Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes in einem meiner Meinung nach eher nebensächlichen Satz im Parteibuch Wiki zu ihm und zum Verein Freedom for Links e.V. erhalten habe, passt, da angekündigt wird, die Gebühren einem republikanischen Politiker in den USA zu spenden, nicht zum Vorwurf eines besonderen Gebührenerzielungsinteresses. Gleichwohl wird damit ein möglicher Verdacht von Schikanierungsabsicht nicht entkräftet. […]
Ja, leider muss sich dieser Anwalt Steinhöfel immer produzieren…Wer sich selbst so ins Rampenlicht stellt und auch noch Serienabmahnungen produziert, der beschädigt leider den Anwaltsstand und muss sich ernsthaft fragen lassen, ob er der Gerechtigkeit dient oder doch ein … ist, wie er sich gerne selbst bezeichnet und sieht.Selbsterkenntnis ist wohl der erste Weg zur Besserung.
Es ist aber sehr einfach, solchen Serienabmahnungen zu begegnen…Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Wir sind doch nicht blöd,oder ?
Die Doppelmoral des Rechtsanwalts Joachim N. Steinhöfel
[…]Dies vorausgeschickt, fielen mir die Standpunkte auf, die Herr RA Steinhöfel auf seiner Website publiziert. Noch! 51 sind’s an der Zahl, welche über mehrere Jahre mit “Copy & Paste” detailliert und unverändert inklusive Logos, Coporate Desig…