Katze

Mein ParteibuchCopyleft

Tagebuch meines Parteieintritts

[Subjektiv, persönlich, parteiisch]

Schlagzeilen-Ansicht

15. November 2006

Antwort an die Kanzlei Steinhöfel

von @ 14:38. abgelegt unter Über dieses Blog, Recht und Unrecht, Rechtsmißbrauch, Meinungsfreiheit, Unterlassungserklärung, JS ./. www

Hamburg
Copyleft2006 Lurusa Gross
Wenn in den offiziellen Pressemitteilungen des LG München Worte zu lesen sind wie “wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt”, “80 ähnliche Anträge gestellt” und “mit rein formalistischen Mitteln dem Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegenzuwirken” dann ist das schon sehr deutlich. Wenn man sich das jüngste Urteil des OLG Karlsruhe anschaut und mal auch mal schaut, was andere über Joachim Steinhöfel und die Elektronikvertriebsketten Media Markt & Saturn, die beide zur Metro AG gehören, schreiben, dann brauche ich dazu eigentlich nicht mehr viel zu sagen.

Der Auffassung der Münchener Richter, dass “erkennbar das Gebührenerzielungsinteresse” dominiere, möchte ich jedoch widersprechen. Schon in meinem Beitrag Media Markt & Saturn: So blöd bin ich nicht hatte ich geschrieben, dass ich den Rechtsmissbrauch als gegeben ansehe, weil … Methoden zum Einsatz kommen, die mich stark an die der Scientology Kirche erinnern. Beim Scientology-Kritiker Ingo Heinemann gibt es auf der Seite Schikane-Prozesse ein Zitat von Scientology-Gründer Ron Hubbard, der postuliert hat:

“Zweck des Gerichtsverfahrens ist es eher, zu schikanieren und abzuschrecken, als zu gewinnen”

Meine Assoziation sehe ich nun sicher nicht dadurch entkräftigt, dass in der Presseerklärung des LG München davon die Rede ist, dass “in jedenfalls 12 Fällen die Antragstellerin noch vor Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens bereits das Hauptsacheverfahren eingeleitet habe”. Das passt meiner Meinung nach eher zu einem möglichen Vorwurf des Rechtsmissbrauches zur Schikanierung missliebiger Personen als zum Vorwurf des Gebührenerzielungsinteresses, denn schließlich könnte es der Klägerin passieren, auf den Gebühren sitzen zu bleiben.

Im nachfolgenden Abschnitt möchte ich mal einen rein theoretischen Exkurs zu Möglichkeiten der missbräulichen Nutzung des Rechtssystems machen und die Themenbereiche Joachim Steinhöfel und Media Markt verlassen:

Nahezu alle Webseitenbetreiber sind in Deutschland der Gefahr von rechtlichen Schikanen ausgesetzt, und erst recht solche, die offene Systeme wie Foren, Wikis oder Blogs betreiben, die es anderen Menschen ermöglichen, sich mit eigenen Beiträgen an einer Diskussion in Echtzeit zu beteiligen. Dazu kann sich jemand, der in Schikanierugsabsicht handelt, nach abmahnfähigen Nebensächlichkeiten vor allem in den Äußerungen Dritter suchen und diese dann abmahnen. Im englischen Sprachraum wird diese Stalking-Technik auch als “Law Hunting” bezeichnet, die rechtmissbräuchliche Jagd auf Menschen, wobei als Waffe formal angewendete Gesetze dienen.

Läßt sich ein eher finanzschwacher privater Webseitenbetreiber darauf ein, sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen, anstelle auf jede noch so absurd anmutende Fanpost eine Unterlassungserklärung abzugeben, so riskiert er damit einen Rechtsstreit zur Abwehr einer ohne Anhörung erlassenen einstweiligen Verfügung, der leicht 5000 Euro kosten kann. Zusätzlich erhöht werden kann das Prozessrisiko von jemandem, der schikanieren will, durch die Eröffnung des Hauptverfahrens an einem anderen Gerichtsort, während das Verfügungsverfahren läuft. Wer als Webseitenbetreiber einen teuren Prozess um eine Meinungsäußerung verliert, der ist leicht einen Jahresverdienst los. Wer als Webseitenbetreiber einen Prozess gewinnt, der erhält für die Abwehr der Schikane keinerlei Wiedergutmachung für das Prozesskostenrisiko, dem er ungerechtfertigterweise ausgesetzt wurde. Gewinnen tun dabei immer nur die Juristen, denn die erhalten in jedem Fall ihr Geld.

Wer genug Geld hat, kann dieses existenzbedrohende Prozesskostenrisiko systematisch dazu ausnutzen, missliebige Webseitenbetreiber mit zahlreichen willkürlich anmutenden Verfahren wegen Nebensächlichkeiten zu überziehen, bis er irgendwann mal eine Sache gewinnt und der Webseitenbetreiber deshalb aufgibt, so wie das Michael Plümpe ergangen ist. Ergebnis der rechtlichen Situation ist, dass über einige Themen in Deutschland aus blanker Angst nichts mehr geschrieben wird. Aus dem gleichen Grund spart übrigens auch die Presse einige Themen aus dem Bereich Verbraucherschutz systematisch aus. Wer dem Risiko gigantischer Prozesskostenrisiken entgehen will, kann also praktisch nur so ziemlich zu allem eine Unterlassungserklärung abgeben, was auch immer an Abmahnungen kommen mag. Mehr Informationen dazu finden sich zum Beispiel bei www.rettet-das-internet.de. Wer selbst von einer schikanösen Abmahnung betroffen ist, dem empfehle ich, sich als erstes im Forum forenabmahnungen.de zu melden. Damit soll der Exkurs zum schikanösen Missbrauch des Rechtsweges vorerst zu Ende sein.

Die Abmahnung vom Media Markt Anwalt Joachim Steinhöfel , die ich wegen einer behaupteten Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes in einem meiner Meinung nach eher nebensächlichen Satz im Parteibuch Wiki zu ihm und zum Verein Freedom for Links e.V. erhalten habe, passt, da angekündigt wird, die Gebühren einem republikanischen Politiker in den USA zu spenden, nicht zum Vorwurf eines besonderen Gebührenerzielungsinteresses. Gleichwohl wird damit ein möglicher Verdacht von Schikanierungsabsicht nicht entkräftet.

Gestern habe ich nun der Anwaltskanzlei Steinhöfel, die den Anwalt Joachim Steinhöfel vertritt, fristgerecht eine kurz gehaltene Antwort auf die Abmahnung geschrieben:

Sehr geehrter Herr H.,

gerne habe ich Ihrem Wunsch entsprochen und den von Ihnen beanstandeten Satz aus meinem Wiki entfernt und den Artikel gegen unbefugte Bearbeitung gesperrt.

Da es mir fern liegt, etwas behaupten zu wollen, was Ihrem Mandanten nicht gefällt, finden Sie bitte anbei auch eine diesbezügliche Unterlassungserklärung. Bezüglich Ihrer […] Kostenforderung zur Aufbesserung der Wahlkampfkasse von Senator McCain erwarte ich Ihre Kostenklage.

Mit freundlichen Grüßen

Mit einer Unterlassungserklärung, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich abgegeben wird, gelingt es nun, dass Damoklesschwert einer teuren einstweiligen Verfügung, gegen die Rechtsmittel einzulegen die Sache erst richtig teuer machen kann, aus der Welt zu schaffen. In der Sache einfach praktisch alles anzuerkennen, was auch immer an Beschwerden per Abmahnung kommen mag, ist zwar der Meinungsfreiheit nicht gerade zuträglich, minimiert aber das Prozesskostenrisiko ungemein. Zur Wiedereinführung der Meinungsfreiheit sehe ich jedoch den Gesetzgeber gefordert und nicht einzelne Webseitenbetreiber, die Gefahr laufen, sich mit kostspieligen Musterprozessen zu ruinieren. Dementsprechend sieht meine Unterlassungserklärung dann so aus:

Unterlassungserklärung

Der Unterzeichner Marcel Bartels, Ilsestraße 26, 12051 Berlin (Erklärungsgeber)
verpflichtet sich rechtsverbindlich aber ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gegenüber
Joachim Nikolaus Steinhöfel (Erklärungsempfänger)
es zur Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Erklärungsempfänger nach billigem Ermessen festzusetzen und von der zuständigen ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüfbar ist, zu unterlassen, zu behaupten, Joachim Steinhöfel habe […], so wie dies am 07.11.2006 unter https://mein-parteibuch.de/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel#Freedom_for_Links zu lesen war.

Somit sollte das Risiko, eine einstweilige Verfügung von der Abrissrolle zu kassieren, ausgeräumt sein. In einem möglichen Rechtsstreit geht es dann nur noch um die Kosten der Abmahnung. Um mich zur Übernahme von Abmahnkosten zu verurteilen, muss es sich selbstverständlich herausstellen, dass die Abmahnung berechtigt und nicht rechtsmissbräulich war. So ein Verfahren vor dem Amtsgericht ist zwar für einen Katzenbildblogger wie mich immer noch reichlich teuer, birgt aber nicht mehr das Risiko, mich damit völlig zu ruinieren. Unter dem Tag JS ./. www werde ich über Fortsetzungen der Geschichte informieren, falls es da noch was zu erzählen gibt.

Das ermöglicht es, mich weiter damit zu beschäftigen, wie die gesetzliche Lage so verbessert werden kann, dass der Missbrauch von Abmahnungen erschwert wird und die Meinungsfreiheit gestärkt wird. Beispielhafte Ideen dazu sind eine Petition für ein Abmahngesetz und ein Vorschlag zur Benachrichtigung des Antragsgegners im Falle von gescheiterten einstweiligen Verfügungen.

5 Kommentare zum Beitrag “Antwort an die Kanzlei Steinhöfel”

  1. oldman sprach

    OT,
    wegen Spam von punish-punisher
    bei blogroll-Freunden allerdings dienlich.
    http://www.oldblog.de/?p=303

  2. Rolf Schälike sprach

    Schon gesehen?

    Artikel in Die Welt über die Abmahn-Aktivitäten von Steinhöfel.
    Hoffentlich fällt der Umsatz von Media-Markt.
    Die müssten ihn bremsen.

  3. Anonymus XXL sprach

    Es ist ungeheuerlich, dass wirtschaftliche Erwägungen das wahre Recht beugen und [Editor:Snip] ganz offensichtlich Gesetz und Rechtsprechung zum eigenen (wirtschaftlichen) Vorteil ausnutzen. Daher meine Empfehlungen:

    1. Websites mit kritischem Inhalt auf Auslandsservern spiegeln!
    2. Im Impressum - sofern eines nötig und gewollt - oder der Policy den Passus einfügen:”Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Artikel 5 GG. Eine Löschung bzw. Änderung erfolgt daher ausschliesslich aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses. Die Übersendung einer Kostennote erwirkt automatisch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beim zuständigen Amtsgericht”.
    3. Keine Unterlassungserklärungen abgeben!
    4. Nichts unterschreiben.
    5. Nichts bezahlen!
    6. Keine Informationen über nächste Schritte veröffentlichen.
    7. Sämtlichen eingehenden Schriftverkehr mit Name und Adresse ins Netz, damit sich die Rechtsverdreher und deren Auftraggeber genau überlegen, was sie schreiben und der Vorgang für alle Interessenten nachvollziehbar bleibt.

    Grundsätzlich gilt auch im Umgang mit Anwälten, der Auftraggeber ist Kostenschuldner. Wenn der Verlierer/Beklagte nicht zahlen kann, dann muss der Gewinner/Kläger die Kosten übernehmen, sofern nicht der Staat einspringt. Daher kann mit vorübergehender Übertragung des Netto-Vermögens auf vertraute Dritte oder/und ausreichender Kreditbelastung die Zahlungsunfähigkeit dargestellt und eine EV erwirkt werden. Jetzt kann der sich in seinen Gefühlen verletzt Glaubende klagen soviel der will. Geld wird er nicht bekommen und der missliebige Inhalt bleibt auf X anderen Seiten abrufbar.

    Wenn die Konzerne und deren RA-Höflinge nicht spuren und gegen Presse- und Meinungsfreiheit intrigieren oder aus wirtschaftlichen Erwägungen das Recht beugen, dann muss die harte Tour gefahren werden.

    Willkommen im gerechten Krieg!

  4. Marcel Bartels sprach

    Die Webseite auf schwerer unter Kontrolle zu bringenden Servern zu spiegeln und unter pfändungssicheren ausländischen Domains erreichbar zu machen, halte ich für eine gute Idee.

    Ansonsten kann ich das oben angesprochene Verhalten nicht empfehlen. Mit dem Beiseiteschaffen von Vermögen macht man sich vermutlich sogar strafbar.

    Besser ist es, einen presserechtlich verantwortlichen Betreiber, also einen Sitzredakteur, so wie die unabhängigen sozialistischen Zeitungen das Ende des vorletzten Jahrhunderts hatten, zu suchen, der ohnehin nichts hat und deshalb mit dem Zivilrecht kaum zu belangen ist.

  5. Anonymus XXL sprach

    Du hast Recht, Vermögen nach Entstehen einer Schuld aus Zahlungsunwilligkeit bei Seite zu schaffen ist strafbar. Die Frage wäre, ob ein Beweis zu erbringen und eine strafbare Handlung gegeben ist, wenn man sein Vermögen “ordnet”, bevor eine Schuld entsteht. ;)

    Ich hatte noch vergessen, dass natürlich die Suche nach Schwachstellen bei Auftraggeber und RA sowie die Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer obligatorisch ist.

Autor

Aktionen

Recherche

Neu im Parteibuch Forum

SPD Direkt

Letzte Beiträge (Abo)

SPD Direkt

Archiv

Kalender für: 200611
November 2006
M D M D F S S
« Okt   Dez »
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  

Literaturtip

Tod im Milliardenspiel

Umfrage beendet

Werbung

Information zu
Internetvictims

Die große Schere

Kapitel

Sonstiges

Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei

Sponsored Links

Neu im Parteibuch Wiki

Dynamische Blogroll

Letzte Kommentare

Gehirnnahrung (Mehr)

Parteifreunde (Mehr)

Polit-Links (Mehr)

International (Mehr)

Juristisches (Mehr)

Newslinks (Mehr)

Lokaltermin (Mehr)

Friends & Family (Mehr)

  • [powered by WordPress.] 18 queries. 0.309 seconds.
    Built dynamically. Top