Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits. Die mündliche Verhandlung in meinem Fall Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ./. Bartels (AZ 27 O 1044/06), wo es um die Rechtmässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung eines Abmahnschreibens eines unzufriedenen Forenteilnehmers bei forenabmahnungen.de geht, wurde angesetzt für den
16.11.2006 um 12:30h im Raum I/143
des LG Berlin (Zivilkammer 27) (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin)
Herrn Reinholz hat in dem Blog https://mein-parteibuch.de/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders/ unter Nr. 26 behauptet:
Die Auskunftspflicht richtet sich nicht nach §34 BDSG, sondern nach Medienstaatsvertrag (viele Grüße vom Schlosser aus dem Osten, der dem Anwalt wieder was beibringt) und ihr könnt die begründet verweigern. Gravenreuth hat schon diesbezügliche Verfahren verloren.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass ich keinen Prozess wegen einer nicht erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft verloren habe.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
So ein ruhig wie dieses Wochenende war es hier schon lange nicht mehr. Die Bewältigung von anwaltlicher Fanpost ist inzwischen schon Routine geworden. Dieses Wochenende gab es zwei Faxe aus München sowie ein Einschreiben aus Hamburg.
Sie behaupten in Ihrem Blog bei https://mein-parteibuch.de/2006/10/03/fh-parteibuch-kanzlei-sewoma-beauftragt/
Die einstweilige Verfügung nebst Antragsschrift, aus der sich die Begründung des Beschlusses ergeben soll, ist bei mir inzwischen, wenn auch noch nicht ganz vollständig, eingegangen.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass Ihnen die einstweilige Verfügung ausweislich der Zustellurkunde am 27. September 2006 um 9:55 Uhr nebst vollständiger Antragsschrift zugestellt wurde.
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
Die Bezieher meines Newsletters wissen es bereits: in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen mich für die Veröffentlichung von einem Abmahnschreiben eines Münchener Rechtsanwaltes und Dipl.-Ing. (FH) in Mein Parteibuch habe ich wieder die Berlin Blawger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Sewoma mit meiner Vertretung beauftragt. (weiterlesen…)
Soeben hat mich ein zweiseitiges Fax mit der bereits angekündigten von einem Rechtsanwalt und Dipl.-Ing (FH) aus München erwirkten einstweiligen Verfügung der 27. Kammer des Landgerichtes Berlin (pdf, 39 kb) erreicht.
Wie bereits angekündigt, gibt es hier nun auch noch die mir noch am Freitag per E-Mail zugegangene Erwiderung zu meiner Antwort auf die Abmahnung für den Redaktionsschwanz:
Heute, am Sonntag, bin ich nun endlich dazu gekommen, der Kanzlei Buse Heberer Fromm eine Antwort (pdf, 49kb) auf die Honorarnote vom Genossen Kanzleranwalt und Verfassungsrichter in Hamburg Michael Nesselhauf für die Abmahnung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zu schicken.
Nachdem ich gestern mit anderen Dingen als Mein Parteibuch beschäftigt war, reiche hiermit nun die Antwort nach, die ich auf die jüngste Abmahnung für den Redaktionsschwanz am Freitag eine Antwort verfaßt und per Fax abgeschickt habe.
In meiner täglichen Fanpost habe ich heute ein gestern um 23:00 Uhr gesendetes Fax aus München gefunden. Worum es geht, verdeutllicht, wie so oft, die letzte Seite am besten, wo das Wort Unterlassungserklärung besonders fett geschrieben wurde. Aha, ich habe also mal wieder eine Abmahnung bekommen. Das ist ja nun mal was ganz neues. Folgendes zu unterschreiben, wird mir vorgeschlagen: (weiterlesen…)
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