Die Abmahnung des Supernature-Forums für Äußerungen zur Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH, hat im Frühjahr letzten Jahres für viel Empörung in der deutschen Internet-Community gesorgt. Im Nachgang zu dieser Abmahnung hat es reichlich Spenden für Supernature-Betreiber Martin Geuß gegeben, mit denen er eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung der LRS GmbH vor dem Landgericht Hamburg finanziert hat.
Willkommen im großen Club der von Joachim Steinhöfel Abgemahnten und Verklagten. Nachdem ich am 06.11.2006 meinen Artikel “Media Markt & Saturn: So blöd bin ich nicht” geschrieben hatte, in dem ich erklärt habe, dass ich mich an Scientology-Gründer Ron Hubbard erinnert fühle, der (weiterlesen…)
Sex sells. Das gilt den Regeln der Ökonomie der Aufmerksamkeit zufolge natürlich erst recht für sexy Videos, die verboten sind. Ein hohes Gericht in Brasilien hat durch ein Verbot der Seite Youtube und eine Sperrverfügung an brasilianische Provider, deren genauen Inhalt Richter Enio Santarelli Zuliani nicht öffentlich bekannt geben wollte, einen Banker mit Namen Renato Malzoni und ein brasilianisches Modell namens Daniela Cicarelli weltweit bekannt gemacht.
Die Geschichte mit dem Anwalt der Anwatlskanzlei Herold Flashar Gehb, der mir im Namen des Versicherungsmaklers MEG AG aus Kassel einen Brief geschrieben hat, weil ich über eine telefonische Belästigung durch die MEG AG bei mir berichtet habe und es da Kommentare von jemandem mit Pseudonym “Weißes Schaf” gab, die der MEG AG nicht gefallen haben, und nicht damit einverstanden war, dass ich daraus zitiert habe, entwickelt sich langsam weiter.
Über die Anwaltskanzlei Unverzagt von Have hat der Anwalt der Kanzlei Herold Flashar Gehb bekanntlich bei einem in Fachkreisen bestens bekannten Richter am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, die mir die Veröffentlichung von Anwaltschreiben des Antragstellers wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor verbietet.
Angesichts dessen, dass der in der Kanzei Herold Flashar Gehb tätige Bundestagsabgeordnete Dr. Jürgen Gehb (weiterlesen…)
Nachdem die First-Media-Kollerkommunikation im Parteibuch und bei ix als first.info schon vor ein paar Monaten für reichlich Lacher gut war, legt Dr. rer. pol. Frank Huber im Dezember pünktlich zum Weihnachtsgeschäft noch mal eine Schippe drauf.
Es war keine verschwendete Zeit, dass ich heute zum LG Berlin gefahren bin. Die von mir gestern angekündigte Widerspruchsverhandlung zu einstweiligen Verfügungen des 1. KHK Gerhard L. gegen den Verlag 8. Mai als Herausgeber der Tageszeitung “Junge Welt” war ein echtes Spektakel, dass, wie der jungen Welt von heute zu entnehmen ist, leider mit einer verheerenden Niederlage für die Pressefreiheit in Deutschland geendet hat.
Anwesend war das laut Geschäftsverteilungsplan des AG Hamburg für Medienrecht zuständige Gericht der Abteilung 36a, das sich nicht namentlich vorstellte, meine Wenigkeit, mein Rechtsbeistand Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei Sewoma, für den Kläger die Anwältin der Kanzlei Buse Heberer Fromm, die auch schon die Klageschrift verfasst hatte, sowie als interessierte Öffentlichkeit Buskeismus-Forscher Rolf Schälike, Netzgärtner Kurt und PsykoMan Thomas Horn.
Der Richter war wider Erwarten freundlich, recht gelöst und schien unvoreingenommen zu sein. Bemerkenswert fand ich gleich zu Anfang, dass sowohl das Gericht wie auch die Klägervertreterin nach einm Blick auf das streitgeständliche Bild sich ein Grinsen nicht verkneifen konnten.
Terminerinnerung in eigener Sache: morgen wird die Klage vom Popbeauftragten der SPD, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, gegen Mein Parteibuch auf Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 756,09 Euro entsprechend der (äußerst moderaten) Honorarnote von Verfassungsrichter Michael Nesselhauf das erste Mal vor Gericht verhandelt.
Termin: 05.12.2006 13:35h
Ort: AG Hamburg, Sievekingplatz 1, Raum A042
Sache: Sigmar Gabriel vs Marcel Bartels
Ich würde mich freuen, wenn es der eine oder andere einrichten könnte, zum Prozess zu kommen.
Juristen mit herrschender Meinung erklären den Satz in Deutschland so, dass zwar keine Vorabkontrolle von Meinungsäußerungen stattfindet, aber im Nachhinein jeder für seine Äußerungen im Internet von Gerichten fertig gemacht werden kann. Dass damit eine offizielle Vorabzensur von Meinungsäußerungen lediglich durch die aus Angst installierte Schere in den Köpfen von Publizisten ersetzt wird, hält offenbar die herrschende Meinung im Gegensatz zu mir nicht für verfassungswidrig.
Berichte über das deutsche Rechtswesen, dass die Zensur durchsetzt, können jedoch in Deutschland, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, auch in einer Vorab-Zensur verboten werden:
Nachdem ich nun die Antragsschrift aus der Feder der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have eingesehen habe, bestätigt mich die einstweilige Verfügung aus der Hamburger Dunkelkammer in meiner Meinung, dass es um die Meinungsfreiheit in Deutschland kaum besser bestellt ist als in China. Ich kann mir mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schlicht nicht leisten und habe deshalb den Maulkorb akzeptiert, der mir die Veröffentlichung von Abmahnschreiben der Kanzlei Herold Flashar Gehb, wie im Beitrag Maulkorb für “Weisses Schaf”? - meg24 schickt ‘nen Anwalt vor angeblich geschehen, verbietet.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei



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